Beitragvon Sauerkraut » Mi 13. Mär 2019, 17:41
Warum schreibe ich hier eigentlich noch?...
Derzeit fehlen der Zollverwaltung 9.093 Leute (vergleich offene vorhandende Dienststellen lt. BMF bzw. Ist-Besetzung zum 01.06.2018, Bundeshaushaltsplan Kap. 0813).
Lt. der Alersdemografiestudie des BMF (HPR-Nachrichten verdi) waren vor wenigen Jahren über 45% über 50 Jahre alt und angeblich sollten innerhalb der nächsten 20 Jahre "mehr als 56%" - in Vorruhestand treten - hmm57, 58, 59 oder doch über 60% ? - leider wurden genaue Zahlen nicht veröffentlicht.
D.h. - ohne Personalzuführung - würden in ca. 10 Jahren ca. 17.000 Beschäftige überbleiben - im Vergleich zu heute - 50% weniger..
Wer lange in Bereichen tätig ist, die den Beschäftigten spezielle körperliche (und viele andere)) Anstrengungen bzw. Belastungen abverlangen - der wird - so belegen es viele Gutachten - nicht bis zum Ende seiner Dienstzeit in der Lage sein, seinen Dienst bis zum Ende zu verrichten.
Der Gesetzgeber sieht eigentlich nur Bedienstete der Polizei oder Feuerwehr vor, wenn es um den vorzeitigen Ruhestand - ohne finanzielle Einbussen geht.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) - fordert eigentlich seit dem Zeitpunkt, wo sie sich für die Beschäftigten des Zolls, insbesondere des Zollvollzugs, einsetzt, dass diese in das Bundespolizeibeamtengesetz mit aufgenommen werden, und dass die besoners belasteten Zollvollzugs-Bereiche in den Genuss des vorzeitigen Ruhestands kommen.
Warum man nicht schon früher solche (Fürsourge-) Massnahmen ergriffen hat - die div. Länderpolizeien gingen ja mit gutem Beispiel voran - und bei Zolls gab es ja eine Gewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes (dbb) - muss sich jeder selbst fragen.
Aber es scheint die Devise vorzuherrschen - wer nach 40 Jahren Aussendienst - nicht mehr Vollzugsfähig ist der kann ja die gleiche Tätigkeit ausüben - wie der/die Kollegen - die nie den Besonderen Anforderungen und Belastungen die solche Bereiche erfordern - ausgesetzt waren - verbunden mit weiten Entfernungen zu den alten Dienststellen - da es nicht in jeder deutschen Stadt eine KEV oder FKS, Zollfahndungsamt gibt.
Der oder die soll doch dann z.B. in die Zollzahlstelle gehen - wie mir ein "Fahnder" berichtete...
Hier geht enorm viel Wissen und Können verloren - abgesehen davon dass alle die davon betroffen sind - oft nach vielen Jahren - damit einen beruflichen Neustart hinlegen müssen - die Aus- u. Fortbildungskosten, incl. Tagegelder, Reisekosten und Übernachtungskosten scheinen keine Rolle zu spielen - apropo sie fallen ja doppelt an - wenn der/die dann (sprichwörtlich) "von vorne Beginnen". Da hat der Bundesrechnungshof dann irgendwo schon recht, wenn er die Millionen Euro an Hotelkosten moniert....
Hätte man vor Jahrzehnten begonnen richtig zu planen - dann sässen wir heute nicht auf diesem Problem-Vulkan - der dabei ist immer mehr "Magma" zu speien und dessen Erschütterungen zunehmen.
Die derzeitige Alterssituation lässt m.E. nur wenig Raum - vllt. bleiben die "KEVn" als erstes draussen auf der Straße - wo iher letzte Dienstfahrt dann beginnt...., wer wird ihnen als nächstes folgen?
Die Ruhestandsregelung mit 60 - ohne Abzüge im Bereich des Zollvollzugs muss trotzdem an erster Stelle stehen - zum Wohle der Zollvollzugsbeschäftigen - incl. ruhegehaltsfähiger Polizeizulage....
um es in den Worten von "Mutti" zu sagen: Wir schaffen das....