Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

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Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon ostkev » So 10. Mär 2019, 19:02

Kürzlich las ich, dass sich der BDZ dieses Thema wieder einmal in die Agenda geschrieben hat.
Der BDZ lehnt die Erhöhung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr ab. Der BDZ fordert auf der Basis einer Regelaltersgrenze eine Bandbreite für den Ruhestand bzw. die Rente unterhalb und oberhalb des 65. Lebensjahres. Wer länger arbeitet, muss mehr Pension bzw. Rente erhalten. Ferner fordert der BDZ erneut die Einführung besonderer Altersgrenzen im Vollzugs-sowie Wechsel- und Schichtdienst. Die Zollbeamtinnen und Zollbeamten, die insgesamt 22 Jahre in Arbeitsbereichen des Zollvollzugs oder im Wechsel-und Schicht-dienst eingesetzt waren, sollen spätestens mit 62 Jahren abschlagsfrei in den Ruhe-stand treten können; soweit jedoch 22 Jahre nicht erfüllt sind, sollen sie für je ein Jahr im Vollzugs- sowie Wechsel- und Schichtdienst einen Monat früher auf Basis des bis dahin erdienten Ruhegehaltes abschlagsfrei in den Ruhestand treten können.
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/ ... antrag.pdf
Was haltet ihr davon?
Welche Chancen seht ihr, dass es umgesetzt wird?

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Cologne » So 10. Mär 2019, 19:37

Fände ich super wenn es so kommen würde,
Chancen räume ich dem nicht ein.
Wir haben zu wenig Personal, da wird man wohl keinen früher gehen lassen.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Konspi » Di 12. Mär 2019, 18:41

Hallo,

bei aller Zurückhaltung - das gibt es aus meiner Erinnerung zumindest bei einigen Landespolizeien. Stichworte"belastende Tätigkeitszeiten / Wechselschichtdienstzeiten" i.V.m. 25 Jahren. Da könnte man sich ggf. vielleicht Argumente holen!

Grüße
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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon ostkev » Di 12. Mär 2019, 19:15

Konspi hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 18:41
Hallo,

bei aller Zurückhaltung - das gibt es aus meiner Erinnerung zumindest bei einigen Landespolizeien. Stichworte"belastende Tätigkeitszeiten / Wechselschichtdienstzeiten" i.V.m. 25 Jahren. Da könnte man sich ggf. vielleicht Argumente holen!

Grüße
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Die Argumente dürften bekannt sein und ich empfinde, zumindest wenn ich mich in meinem Bereich umsehe, dass noch nie so viele Beamte Ü 50 beim Zoll im Vollzug- und Wechselschichtdienst tätig waren, wie derzeit. Viele von denen versuchen auch so lange wie möglich im Vollzug zu bleiben, schlicht weil es wohnortnah keine Alternativen für sie gibt. Ein Teufelskreis, denn sie blockieren Dienstposten für den Nachwuchs und sollten sie nicht durch Krankheit oder Tod vorher ausscheiden wird es alsbald KEVen mit überwiegend um die 60 und darüber Jährigen geben.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Sammelzoellner » Di 12. Mär 2019, 22:45

Der BDZ hat wohl den Vollzug neu für sich entdeckt.

Gegenvorschlag: Wer 25 Jahre im Schichtdienst gearbeitet hat, der darf in einen Bereich wechseln, in dem es keinen Schichtdienst gibt.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 12. Mär 2019, 22:53

Damit negierst du die nachgewiesenen Belastungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und gar verkürzte Lebenserwartung, die Wechselschicht empirisch belegbar beinhalten. In meinem Beritt ist mehr als einer im Jahr 3 der Pensionierung verstorben.
:lah:

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon ostkev » Di 12. Mär 2019, 22:55

Sammelzoellner hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 22:45
Der BDZ hat wohl den Vollzug neu für sich entdeckt.

Gegenvorschlag: Wer 25 Jahre im Schichtdienst gearbeitet hat, der darf in einen Bereich wechseln, in dem es keinen Schichtdienst gibt.
Das "darf" er doch jederzeit, so er/sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen kann oder möchte.

Die dadurch wahrscheinliche extreme Verlängerung des Anfahrtsweges zur Arbeit oder gar ein nötig werdender Wohnortwechsel dürfte für viele in den strukturschwachen Gebieten gerade im Osten ein Grund sein, dies irgendwie möglich zu unterlassen.

Das ist zwar ein Nebenaspekt aber einer der Gründe, warum sich so viele das in diesem Alter noch antun.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Sammelzoellner » Di 12. Mär 2019, 23:03

Würde diese Änderung in dieser Form kommen, würde sie sowieso nur für diejenigen gelten, die zum Stichtag die 22 Jahre voll haben werden. Nach der Einführung dieser Regel wird es niemanden geben, der diese 22 Jahre auch nur annähernd erreichen wird. Die Personalstellen werden den Personalpool entsprechend aktiv bewirtschaften, dass es nur Ausnahmefälle geben wird, die die 22 Jahre erreichen werden.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 12. Mär 2019, 23:07

Wenn das bei euch so ist, ok.
Bei mir wurde einer geraume Zeit nach dem Stichtag identifiziert und von jetzt auf gleich pensioniert. An sich lustig...aber irgendwie so...naja.
:lah:

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon unbekannte » Mi 13. Mär 2019, 07:07

ostkev hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 19:15
Konspi hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 18:41
Hallo,

bei aller Zurückhaltung - das gibt es aus meiner Erinnerung zumindest bei einigen Landespolizeien. Stichworte"belastende Tätigkeitszeiten / Wechselschichtdienstzeiten" i.V.m. 25 Jahren. Da könnte man sich ggf. vielleicht Argumente holen!

Grüße
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Die Argumente dürften bekannt sein und ich empfinde, zumindest wenn ich mich in meinem Bereich umsehe, dass noch nie so viele Beamte Ü 50 beim Zoll im Vollzug- und Wechselschichtdienst tätig waren, wie derzeit. Viele von denen versuchen auch so lange wie möglich im Vollzug zu bleiben, schlicht weil es wohnortnah keine Alternativen für sie gibt. Ein Teufelskreis, denn sie blockieren Dienstposten für den Nachwuchs und sollten sie nicht durch Krankheit oder Tod vorher ausscheiden wird es alsbald KEVen mit überwiegend um die 60 und darüber Jährigen geben.
Und was wäre jetzt deine Lösung? Selbst wenn die Kollegen mit 60 gehen dürften, würden sie bis dahin ja immernoch die Stellen für die jungen Kollegen blockieren.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon ZI_HB » Mi 13. Mär 2019, 09:13

Sammelzoellner hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 23:03
Würde diese Änderung in dieser Form kommen, würde sie sowieso nur für diejenigen gelten, die zum Stichtag die 22 Jahre voll haben werden. Nach der Einführung dieser Regel wird es niemanden geben, der diese 22 Jahre auch nur annähernd erreichen wird. Die Personalstellen werden den Personalpool entsprechend aktiv bewirtschaften, dass es nur Ausnahmefälle geben wird, die die 22 Jahre erreichen werden.
Na du traust den Personalstellen aber was zu.... Die haben doch jetzt schon Last mit der Verwaltung des Personalkörpers.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon ostkev » Mi 13. Mär 2019, 15:34

unbekannte hat geschrieben:
Mi 13. Mär 2019, 07:07

Und was wäre jetzt deine Lösung? Selbst wenn die Kollegen mit 60 gehen dürften, würden sie bis dahin ja immernoch die Stellen für die jungen Kollegen blockieren.
Ich beschrieb lediglich einen Teilaspekt. Eine Lösung habe ich auch nicht parat. Die Ursachen für die jetzt in einigen Einheiten fehlende Alterspyramiden - vor allem bei den Waffenträgern - liegen Jahrzehnte zurück. Es wird in einigen Jahren einen Massenabgang geben und danach gehts auch irgendwie weiter. Das soll dann aber nicht mehr meine Sorge sein. :hallo:

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Sauerkraut » Mi 13. Mär 2019, 17:41

Warum schreibe ich hier eigentlich noch?...

Derzeit fehlen der Zollverwaltung 9.093 Leute (vergleich offene vorhandende Dienststellen lt. BMF bzw. Ist-Besetzung zum 01.06.2018, Bundeshaushaltsplan Kap. 0813).

Lt. der Alersdemografiestudie des BMF (HPR-Nachrichten verdi) waren vor wenigen Jahren über 45% über 50 Jahre alt und angeblich sollten innerhalb der nächsten 20 Jahre "mehr als 56%" - in Vorruhestand treten - hmm57, 58, 59 oder doch über 60% ? - leider wurden genaue Zahlen nicht veröffentlicht.

D.h. - ohne Personalzuführung - würden in ca. 10 Jahren ca. 17.000 Beschäftige überbleiben - im Vergleich zu heute - 50% weniger..

Wer lange in Bereichen tätig ist, die den Beschäftigten spezielle körperliche (und viele andere)) Anstrengungen bzw. Belastungen abverlangen - der wird - so belegen es viele Gutachten - nicht bis zum Ende seiner Dienstzeit in der Lage sein, seinen Dienst bis zum Ende zu verrichten.

Der Gesetzgeber sieht eigentlich nur Bedienstete der Polizei oder Feuerwehr vor, wenn es um den vorzeitigen Ruhestand - ohne finanzielle Einbussen geht.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) - fordert eigentlich seit dem Zeitpunkt, wo sie sich für die Beschäftigten des Zolls, insbesondere des Zollvollzugs, einsetzt, dass diese in das Bundespolizeibeamtengesetz mit aufgenommen werden, und dass die besoners belasteten Zollvollzugs-Bereiche in den Genuss des vorzeitigen Ruhestands kommen.

Warum man nicht schon früher solche (Fürsourge-) Massnahmen ergriffen hat - die div. Länderpolizeien gingen ja mit gutem Beispiel voran - und bei Zolls gab es ja eine Gewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes (dbb) - muss sich jeder selbst fragen.

Aber es scheint die Devise vorzuherrschen - wer nach 40 Jahren Aussendienst - nicht mehr Vollzugsfähig ist der kann ja die gleiche Tätigkeit ausüben - wie der/die Kollegen - die nie den Besonderen Anforderungen und Belastungen die solche Bereiche erfordern - ausgesetzt waren - verbunden mit weiten Entfernungen zu den alten Dienststellen - da es nicht in jeder deutschen Stadt eine KEV oder FKS, Zollfahndungsamt gibt.
Der oder die soll doch dann z.B. in die Zollzahlstelle gehen - wie mir ein "Fahnder" berichtete...

Hier geht enorm viel Wissen und Können verloren - abgesehen davon dass alle die davon betroffen sind - oft nach vielen Jahren - damit einen beruflichen Neustart hinlegen müssen - die Aus- u. Fortbildungskosten, incl. Tagegelder, Reisekosten und Übernachtungskosten scheinen keine Rolle zu spielen - apropo sie fallen ja doppelt an - wenn der/die dann (sprichwörtlich) "von vorne Beginnen". Da hat der Bundesrechnungshof dann irgendwo schon recht, wenn er die Millionen Euro an Hotelkosten moniert....

Hätte man vor Jahrzehnten begonnen richtig zu planen - dann sässen wir heute nicht auf diesem Problem-Vulkan - der dabei ist immer mehr "Magma" zu speien und dessen Erschütterungen zunehmen.

Die derzeitige Alterssituation lässt m.E. nur wenig Raum - vllt. bleiben die "KEVn" als erstes draussen auf der Straße - wo iher letzte Dienstfahrt dann beginnt...., wer wird ihnen als nächstes folgen?

Die Ruhestandsregelung mit 60 - ohne Abzüge im Bereich des Zollvollzugs muss trotzdem an erster Stelle stehen - zum Wohle der Zollvollzugsbeschäftigen - incl. ruhegehaltsfähiger Polizeizulage....

um es in den Worten von "Mutti" zu sagen: Wir schaffen das....

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon unbekannte » Do 14. Mär 2019, 06:43

Grundsätzlich stimme ich dir zu @Sauerkraut, allerdings passt der Absatz mit dem verloren gehenden Wissen meiner Meinung nach nicht dazu, denn das geht auch verloren, wenn du die Leute in Pension schickst.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Cologne » Do 14. Mär 2019, 08:41

Tja Sauerkraut,

du hast ja die Hauptargumente die gegen eine vorgezogene Altersgrenze sprechen aufgeführt.

Weiterer Vorschlag;
40-Stunden Woche für Schichtdienstleistende.
Die Überlappungszeiten bei der 41-Stunden Wochen bringen im Schichtdienst sowieso nichts.


LG


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