Einstellungsjahrgang 2019
Moderator: Polli
Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Hi Arijinki,
danke für die Info
Ich werde es ändern.
Gruß
danke für die Info
Ich werde es ändern.
Gruß
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- Cadet
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Fordert die freie Heilfürsorge bzw. das Land NRW die Krankenakte von der alten Versicherung an?
Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Hi RalleBalle,
wenn du nicht gerade im öffentlichen Dienst bist, wird vom polizeiärztlichen Dienst nicht deine bisherige
Krankenakte von deiner bisherigen Krankenkasse angefordert.
Ich weiß nicht worauf die Frage hinausläuft.
Ich mache jedoch vorsorglich darauf aufmerksam, dass du dich bei der Bewerbung per Unterschrift verpflichtet
hast, wahrheitsgemäße Angaben zu deinem Gesundheitszustand zu machen.
Gruß
wenn du nicht gerade im öffentlichen Dienst bist, wird vom polizeiärztlichen Dienst nicht deine bisherige
Krankenakte von deiner bisherigen Krankenkasse angefordert.
Ich weiß nicht worauf die Frage hinausläuft.
Ich mache jedoch vorsorglich darauf aufmerksam, dass du dich bei der Bewerbung per Unterschrift verpflichtet
hast, wahrheitsgemäße Angaben zu deinem Gesundheitszustand zu machen.
Gruß
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- Cadet
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Hey Leute habe da noch eine Frage zu der ich keine Antwort gefunden haben.
Ich habe in Münster eine Auflage für einen lungenfachärtzlichen Bericht bekommen, da es dort Probleme bei dem Lungentest gab.
Beim Lungenfacharzt habe ich einen Test erfolgreich abgeschlossen. Den Bericht habe ich nach Münster geschickt und alles war in Ordnung.
Nun meine Frage. Muss ich an dem Tag der Einstellung bei dem Polizeiartz den Lungentest nochmal machen oder ist das mit dem Bericht vom Lungenfacharzt erledigt?
Vielen Dank.
Ich habe in Münster eine Auflage für einen lungenfachärtzlichen Bericht bekommen, da es dort Probleme bei dem Lungentest gab.
Beim Lungenfacharzt habe ich einen Test erfolgreich abgeschlossen. Den Bericht habe ich nach Münster geschickt und alles war in Ordnung.
Nun meine Frage. Muss ich an dem Tag der Einstellung bei dem Polizeiartz den Lungentest nochmal machen oder ist das mit dem Bericht vom Lungenfacharzt erledigt?
Vielen Dank.
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- Police Officer
- Beiträge: 190
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Cop Zone 0597 hat geschrieben: ↑Mo 18. Mär 2019, 00:02Hey Leute habe da noch eine Frage zu der ich keine Antwort gefunden haben.
Ich habe in Münster eine Auflage für einen lungenfachärtzlichen Bericht bekommen, da es dort Probleme bei dem Lungentest gab.
Beim Lungenfacharzt habe ich einen Test erfolgreich abgeschlossen. Den Bericht habe ich nach Münster geschickt und alles war in Ordnung.
Nun meine Frage. Muss ich an dem Tag der Einstellung bei dem Polizeiartz den Lungentest nochmal machen oder ist das mit dem Bericht vom Lungenfacharzt erledigt?
Vielen Dank.
Soweit ich weiß wird am Tag der Einstellung soetwas nicht erneut geprüft korrigiert mich, falls ich falsch liegen sollte. Lg
NRW
Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Deine Auflage ist damit abgearbeitet und wird bei der Untersuchung am Tag der Einstellung keine Rolle mehr spielen.
Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Guten Morgen zusammen ,
ich hab da mal eine Frage, die mir vielleicht ein paar Quereinsteiger beantworten könnten
Und zwar habe ich bei meiner alten Gewerkschaft die Mitgliedschaft gekündigt, weil ich halt ab September quasi die "Branche" wechsel. Die haben mir nun angeboten, dass ich direkt in eine Gewerkschaften der Polizei wechseln und somit auch alle Leistungen in anspruch nehmen kann ohne Monate-/Jahrelang eingezahlt zu haben. Also ich wäre dann schon am Juli in einer Polizeigewerkschaft.
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Geht das überhaupt obwohl ich erst ab September bei der Polizei bin?
Wenn noch keiner damit Erfahrungen gemacht hat aber jemand interesse hat, würde ich bei den Gewerkschaften noch mal anrufen und euch über das Forum informieren
Liebe Grüße
ich hab da mal eine Frage, die mir vielleicht ein paar Quereinsteiger beantworten könnten
Und zwar habe ich bei meiner alten Gewerkschaft die Mitgliedschaft gekündigt, weil ich halt ab September quasi die "Branche" wechsel. Die haben mir nun angeboten, dass ich direkt in eine Gewerkschaften der Polizei wechseln und somit auch alle Leistungen in anspruch nehmen kann ohne Monate-/Jahrelang eingezahlt zu haben. Also ich wäre dann schon am Juli in einer Polizeigewerkschaft.
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Geht das überhaupt obwohl ich erst ab September bei der Polizei bin?
Wenn noch keiner damit Erfahrungen gemacht hat aber jemand interesse hat, würde ich bei den Gewerkschaften noch mal anrufen und euch über das Forum informieren
Liebe Grüße
Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Ja, das geht und ist kein Problem.
Es gibt ja einen Dachverband vieler Gewerkschaften, wo deine bisherige und die fragliche Gewerkschaft wohl drin sind. ;-)
Du solltest dich halt vorher informieren, wo die Unterschiede der bei der Polizei vertretenen Gewerkschaften sind und welche dir mehr zusagt. Wenn es passt, kannst du drauf eingehen.
Offen gesagt, gehen viele Anwärter natürlich anfangs in die Gewerkschaft weil sie das "Polizei-Fach-Handbuch" dann dazu bekommen. (Es gibt später jedoch die Erkenntnis, dass es viele weitere gute Gründe für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft gibt.)
Du solltest deinen Gewerkschaftsvertreter jedoch dann fragen, ob dieses Angebot dann auch gilt.
Der Polizeibehörde ist es egal, ab wann du in welcher Gewerkschaft bist.
Es gibt ja einen Dachverband vieler Gewerkschaften, wo deine bisherige und die fragliche Gewerkschaft wohl drin sind. ;-)
Du solltest dich halt vorher informieren, wo die Unterschiede der bei der Polizei vertretenen Gewerkschaften sind und welche dir mehr zusagt. Wenn es passt, kannst du drauf eingehen.
Offen gesagt, gehen viele Anwärter natürlich anfangs in die Gewerkschaft weil sie das "Polizei-Fach-Handbuch" dann dazu bekommen. (Es gibt später jedoch die Erkenntnis, dass es viele weitere gute Gründe für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft gibt.)
Du solltest deinen Gewerkschaftsvertreter jedoch dann fragen, ob dieses Angebot dann auch gilt.
Der Polizeibehörde ist es egal, ab wann du in welcher Gewerkschaft bist.
Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Danke für die schnelle Antwort Das ist natürlich echt praktisch, bin halt auch schon 5 Jahre in der Gewerkschaft, übrigens die IG Metall falls es dich interessiert und da hat man ja schon einige Leistungen drin.
Informieren werde ich mich auf jeden Fall. Zu dem Thema Gewerkschaften gibt es hier ja einiges
Informieren werde ich mich auf jeden Fall. Zu dem Thema Gewerkschaften gibt es hier ja einiges
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- Cadet
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Danke auch von mir für die schnellen Antworten
Habt mir sehr geholfen.
Habt mir sehr geholfen.
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- Cadet
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- Registriert: Do 29. Nov 2018, 17:04
Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Hi Leute,
ich hab da nochmal eine Frage. Und zwar wie sieht das während der Ausbildung mit Verletzungen aus? Sowohl im Dienst wie außerhalb des Dienstes bzgl. der Diensttauglichkeit. Also macht es einen Unterschied, ob man sich beim Training in der Ausbildung schwerer verletzt (z.B. Bänderriss,...) oder in seiner Freizeit.
Danke schon mal im Voraus!
ich hab da nochmal eine Frage. Und zwar wie sieht das während der Ausbildung mit Verletzungen aus? Sowohl im Dienst wie außerhalb des Dienstes bzgl. der Diensttauglichkeit. Also macht es einen Unterschied, ob man sich beim Training in der Ausbildung schwerer verletzt (z.B. Bänderriss,...) oder in seiner Freizeit.
Danke schon mal im Voraus!
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- Corporal
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- Registriert: Di 15. Mär 2016, 23:47
Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Es macht einen Unterschied ob es ein Dienstunfall war oder eben ein Unfall in der Freizeit.DerPolizist2 hat geschrieben: ↑Mo 18. Mär 2019, 17:11Hi Leute,
ich hab da nochmal eine Frage. Und zwar wie sieht das während der Ausbildung mit Verletzungen aus? Sowohl im Dienst wie außerhalb des Dienstes bzgl. der Diensttauglichkeit. Also macht es einen Unterschied, ob man sich beim Training in der Ausbildung schwerer verletzt (z.B. Bänderriss,...) oder in seiner Freizeit.
Danke schon mal im Voraus!
EJ2016 NRW
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Prometheus91 hat geschrieben: ↑Mo 18. Mär 2019, 23:39Es macht einen Unterschied ob es ein Dienstunfall war oder eben ein Unfall in der Freizeit.DerPolizist2 hat geschrieben: ↑Mo 18. Mär 2019, 17:11Hi Leute,
ich hab da nochmal eine Frage. Und zwar wie sieht das während der Ausbildung mit Verletzungen aus? Sowohl im Dienst wie außerhalb des Dienstes bzgl. der Diensttauglichkeit. Also macht es einen Unterschied, ob man sich beim Training in der Ausbildung schwerer verletzt (z.B. Bänderriss,...) oder in seiner Freizeit.
Danke schon mal im Voraus!
In welcher Hinsicht? Kann man durch eine schwere Verletzung seine Ausbildung „verlieren“?
Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
Bei Unfällen im Dienst die nicht selbstverschuldet sind, passiert dir sicherlich rein gar nichts. Wenn dir nachgewiesen, das Du grobfahrlässig gehandelt hast, sieht es sicher etwas anders aus, wenn du Wochenlang ausfällst und nicht zur FH gehen kannst. So wie auch bei Unfällen in der Freizeit die Grobfahrlässig passieren könnten. Natürlich nicht, wenn du einen nicht verschuldeten Verkehrsunfall hättest wofür du ja nichts kannst. Da gibt es sicherlich ausnahmeregelungen und wiederholungs Möglichkeiten. Da ist es bei jedem Arbeitgeber eigentlich gleich. Keiner schmeißt einen raus, wofür er selbst nicht Schuld dran ist.
Wie es jedeoch bei Dienstuntauglichkeit aussieht während der Ausbildung und bei nicht sebst Verschulden, bin ich leider raus. Da können Dir sicher Polli oder andere eine Antwort zu geben.
Wie es jedeoch bei Dienstuntauglichkeit aussieht während der Ausbildung und bei nicht sebst Verschulden, bin ich leider raus. Da können Dir sicher Polli oder andere eine Antwort zu geben.
PC-Test:
Doc.:
AC:
ROW: 103,525
Doc.:
AC:
ROW: 103,525
Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1
Da steht einiges interessantes dazu drin, wie weiter zu verfahren ist, wenn ein PVB dienstuntauglich wird. Gemäß Nummer 3 hat man als Beamter auf Widerruf wohl bei so einem Verfahren nur eine Möglichkeit: Die Entlassung.
Nichtsdestotrotz erhält man bei einem Dienstunfall erweiterte Leistungen und es wirken andere Rechtsfolgen (siehe Nr. 3.1).
Da steht einiges interessantes dazu drin, wie weiter zu verfahren ist, wenn ein PVB dienstuntauglich wird. Gemäß Nummer 3 hat man als Beamter auf Widerruf wohl bei so einem Verfahren nur eine Möglichkeit: Die Entlassung.
Nichtsdestotrotz erhält man bei einem Dienstunfall erweiterte Leistungen und es wirken andere Rechtsfolgen (siehe Nr. 3.1).
Zuletzt geändert von niwa am Sa 23. Mär 2019, 03:43, insgesamt 1-mal geändert.
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