Hallo
Kann mir jemand sagen was passieren könnte, wenn man während des Studiums folgende „Wehwehchen“ aufweist:
- Ekzem
- Abszess
Soweit ich weiß, sind das vor der Einstellung nach der entsprechenden Vorschrift ausschlusskriterien gewesen.
Wie sieht es denn nach der Einstellung aus?
Habe dazu nichts passendes finden können..
Viele Grüße
(EJ2016)
Krankheit im Studium
Moderator: Polli
Re: Krankheit im Studium
Hier gibt es einige Threads die dir den Unterschied zwischen Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit erklären.
Die genannten Dinge sollten dir nach einer ärtzlichen Behandlung keine Probleme mehr bereiten, sind insofern also eher unkritisch.
Die genannten Dinge sollten dir nach einer ärtzlichen Behandlung keine Probleme mehr bereiten, sind insofern also eher unkritisch.
Re: Krankheit im Studium
Passieren könnte folgendes:
a) du wirst dadurch PDU und wirst sofort entlassen weil das Ganze nicht sauber ausheilt
b) es passiert überhaupt nichts und du machst weiter und das Ganze verheilt sauber
c) es verheilt nicht sauber und es interessiert trotzdem keinen (ich persönlich kenne alleine 3 Fälle wo selbst Dinge wie Krebsdiagnosen im Studium nicht zum Ausschluss führten)
Dazwischen gibt es einiges an Spielraum, deshalb solltest du das mit einem Arzt und speziell dem PÄD abklären
a) du wirst dadurch PDU und wirst sofort entlassen weil das Ganze nicht sauber ausheilt
b) es passiert überhaupt nichts und du machst weiter und das Ganze verheilt sauber
c) es verheilt nicht sauber und es interessiert trotzdem keinen (ich persönlich kenne alleine 3 Fälle wo selbst Dinge wie Krebsdiagnosen im Studium nicht zum Ausschluss führten)
Dazwischen gibt es einiges an Spielraum, deshalb solltest du das mit einem Arzt und speziell dem PÄD abklären
Re: Krankheit im Studium
Hi NS1993,
man unterscheidet zwischen der
Polizeidiensttauglichkeit und der
Polizeidienstfähigkeit.
Deine Polizeidiensttauglichkeit wird vor der Einstellung in den Polizeiberuf überprüft.
Ein Ekzem oder Abszess kann in der Abheilung einige Monate Dauern.
Deshalb wirst du aber nicht wochenlang dienstunfähig (Krankenschein) sein.
Darüber hinaus erfährt dein Arbeitgeber (AL) nichts von deiner Krankheit.
Ich möchte daran erinnern, nur den (eventuellen) Krankenschein beim Arbeitgeber abzugeben,
auf dem NICHT die Diagnose steht.
Von daher möchte ich dich beruhigen.
Gruß
man unterscheidet zwischen der
Polizeidiensttauglichkeit und der
Polizeidienstfähigkeit.
Deine Polizeidiensttauglichkeit wird vor der Einstellung in den Polizeiberuf überprüft.
Ein Ekzem oder Abszess kann in der Abheilung einige Monate Dauern.
Deshalb wirst du aber nicht wochenlang dienstunfähig (Krankenschein) sein.
Darüber hinaus erfährt dein Arbeitgeber (AL) nichts von deiner Krankheit.
Ich möchte daran erinnern, nur den (eventuellen) Krankenschein beim Arbeitgeber abzugeben,
auf dem NICHT die Diagnose steht.
Von daher möchte ich dich beruhigen.
Gruß
Re: Krankheit im Studium
Vielen Dank für die Antworten
Dann sollte es bei der Ernennung im August keine Schwierigkeiten geben oder werden wir vor unserer Ernennung noch beim PÄD eingeladen?
Dann sollte es bei der Ernennung im August keine Schwierigkeiten geben oder werden wir vor unserer Ernennung noch beim PÄD eingeladen?
Re: Krankheit im Studium
Nein, ihr werdet vorher nicht nochmal untersucht....
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