Blutentnahme verweigert

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

Moderator: schutzmann_schneidig

DGSN
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Blutentnahme verweigert

Beitragvon DGSN » Do 21. Mär 2019, 17:32

Mal ne Frage:

Nach einem 315c gings zur BE ins KH.

Als die Ärztin die Nadel einstecken wollte, zog der BS seinen Arm mehrmals zurück und fuchtelte rum. Die Ärztin sagte, sie habe so Angst vor ihm.
Also wurde der Blutentnahmegriff angewandt.

Frage: Kann man hier eine Gebührenrechnung für das UZW anfertigen?

Einen Widerstand will ich nicht anzeigen, da es "zu wenig" war bzw. er seinen Arm vorher nicht verschränkt hat, jedoch die BE trotzdem nicht zuließ.

Danke!

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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon 1957 » Do 21. Mär 2019, 18:02

Wat??? Werden bei Euch Gebühren für Zwangsanwendungen erhoben?

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Morty
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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon Morty » Do 21. Mär 2019, 18:23

Wieso wurde der BS nicht so fixiert, dass er seine Arme nicht mehr zurückziehen konnte? und wenn er sich dagegen wehrt ist auch ein Widerstand anzuzeigen. Wenn er ordentlich fixiert ist hat die Ärztin auch keine Angst vor ihm zu haben. Sie ist Sachverständige im Strafverfahren und hat dementsprechend die BE auch durchzuführen.

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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon 1957 » Do 21. Mär 2019, 18:26

Darum geht doch gar nicht, Morty. Nicht jede Bewegung ist gleich ein Widerstand. Hab mal Vertrauen in die agierenden Kollegen. Ist deren Entscheidung.

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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon Morty » Do 21. Mär 2019, 18:32

Mein Fehler, habe es so gelesen gehabt, dass letztendlich keine BE durchgeführt wurde sorry

DGSN
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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon DGSN » Do 21. Mär 2019, 19:36

Ja un BaWü kann man fürs Schließen und allgemein für den Unmittelbaren Zwang eine Gebührenrechnung an die Verwaltung schicken.

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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon 1957 » Do 21. Mär 2019, 19:56

Das ist ja man prima. EIne Verwaltungsgebühr wird bei uns nur beim Abschleppen erhoben.

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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon Criss_mitchel » Do 21. Mär 2019, 20:16

Im Saarland wird das wohl auch gemacht.

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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon Luk91 » Do 21. Mär 2019, 21:19

Criss_mitchel hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 20:16
Im Saarland wird das wohl auch gemacht.
In der Tat kann UZW im Zuständigkeitsbereich meines alten Dienstherrn recht teuer werden.

http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht. ... L_2006.htm
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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon zulu » Do 21. Mär 2019, 22:41

Ja BE war rechtmäßig, Zwang rechtmäßig. Das muss der Herr bei uns bezahlen (BW).

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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon Diag » Fr 22. Mär 2019, 07:42

Luk91 hat geschrieben:
Criss_mitchel hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 20:16
Im Saarland wird das wohl auch gemacht.
In der Tat kann UZW im Zuständigkeitsbereich meines alten Dienstherrn recht teuer werden.

http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht. ... L_2006.htm
Alter Schwede. Wird das auch tatsächlich durchgezogen oder ist es eher ein zahnloser Tiger? Was ist an Schreibaufwand nötig seitens der eingesetzten Beamten?

Ich kenne bei uns nur Gewahrsam, Schwertransporte und Alarmanlagen, habe mich damit aver auch nie beschäftigt.

Ich finde die Grenze "1.023 Euro" übrigens interessant. Wären 1.024 dann ein K€? ;-)

Beim Grundsachverhalt hätte ich nach dem jetzigen Infostand auch keinen Widerstand geschrieben. Der zieht weg weil er die ängstliche Ärztin ärgern will oder einfach eine Scheißangst vor Nadeln hat.

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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon Fusle » Fr 22. Mär 2019, 07:48

Bei uns wird das durchgezogen. Uzw kostet, Punkt.

Der Schreibaufwand hält sich in Grenzen. Schätzungsweise 5-10 min.

Andere Frage an den TE: Warum berechnest du den Uzw nicht schon von Transportbeginn an?

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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon Syzygy » Fr 22. Mär 2019, 09:52

Wow, gibts sowas nicht auch für NRW? Mein Dienstherr wäre auf einen Schlag alle Finanzierungsprobleme los. :o :polizei3:
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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon 1957 » Fr 22. Mär 2019, 12:44

Ist womöglich schwierig, weil bei den allermeisten nix zu holen ist.

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Re: Blutentnahme verweigert

Beitragvon DGSN » Fr 22. Mär 2019, 20:38

Der Transport gehört ja mit zur BE. Also für den Transport wurde in BW glaube ich noch nie eine Rechnung gestellt. Nur für die BE an sich.

Angst hatte er nicht. Er wollte die Ärztin ärgern und somit wurde UZW angewandt.

Hierfür ist nur ein Formular notwendig. Nachdem der DGL "sachlich richtig" gekennzeichnet hat geht es an die Verwaltung und des wars.


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