Auflage
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- Corporal
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Auflage
Hallo zusammen,
leider habe ich im Forum keine gleichgelagerte Frage diesbezüglich gefunden!
Beamter A bekommt von seiner Behörde eine Auflage auferlegt. Kurz darauf wird Beamter A versetzt und die Auflage verliert ihre Gültigkeit. Nach einem Jahr kehrt Beamter A wieder zurück zur alten Behörde.
Kann dem Beamten wieder diese Auflage auferlegt werden oder nicht?
Danke im Voraus.
leider habe ich im Forum keine gleichgelagerte Frage diesbezüglich gefunden!
Beamter A bekommt von seiner Behörde eine Auflage auferlegt. Kurz darauf wird Beamter A versetzt und die Auflage verliert ihre Gültigkeit. Nach einem Jahr kehrt Beamter A wieder zurück zur alten Behörde.
Kann dem Beamten wieder diese Auflage auferlegt werden oder nicht?
Danke im Voraus.
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- Captain
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Re: Auflage
Grundsätzlich ist der von dir genannte Sachverhalt äußerst dürftig um darüber diskutieren zu können...
Aber wenn die Voraussetzungen für die damalige Auflage nach wie vor gegeben sind, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte...
Aber wenn die Voraussetzungen für die damalige Auflage nach wie vor gegeben sind, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte...
Re: Auflage
Butter bei die Fische.
- Buford T. Justice
- Lieutenant
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- Corporal
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Re: Auflage
@ Peppermintpete
Also kann die alte Weisung/Auflage einfach erneuert werden obwohl der Beamte ein Jahr in einer anderen Behörde war!
Fraglich ist doch wie die Behörde argumentiert, wenn man ein Jahr kein Angehöriger dieser Behörde war? Das wäre doch willkür nach dem Motto...der hatte mal ne Auflage...
Also kann die alte Weisung/Auflage einfach erneuert werden obwohl der Beamte ein Jahr in einer anderen Behörde war!
Fraglich ist doch wie die Behörde argumentiert, wenn man ein Jahr kein Angehöriger dieser Behörde war? Das wäre doch willkür nach dem Motto...der hatte mal ne Auflage...
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- Corporal
- Beiträge: 230
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Re: Auflage
Nachtrag.
Wie möchte die Behörde prüfen ob die Vorsussetzungen vorliegen...der Beamte war ein Jahr kein Angehöriger dieser Behörde!
Wie möchte die Behörde prüfen ob die Vorsussetzungen vorliegen...der Beamte war ein Jahr kein Angehöriger dieser Behörde!
Re: Auflage
Das kommt doch ganz auf die damals zugrundeliegenden Voraussetzungen an. Deshalb schrieben hier bereits andere User, dass das nicht pauschal gesagt werden kann.
Mal ein ganz simples Beispiel: Tattoo auf dem Arm, Auflage ein langes Hemd zu tragen. Kommt der Beamte nun mit dem gleichen Tattoo zurück, gibt es keinen Grund die Auflage nicht wieder in Kraft zu setzen.
Mal ein ganz simples Beispiel: Tattoo auf dem Arm, Auflage ein langes Hemd zu tragen. Kommt der Beamte nun mit dem gleichen Tattoo zurück, gibt es keinen Grund die Auflage nicht wieder in Kraft zu setzen.
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- Corporal
- Beiträge: 230
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Re: Auflage
Ok.
Die Behörde kann sich aber nicht auf ihre Argumentation von vorher berufen, sondern muss erneut prüfen?
Die Behörde kann sich aber nicht auf ihre Argumentation von vorher berufen, sondern muss erneut prüfen?
Re: Auflage
Eine neue Prüfung sollte schon erfolgen schätze ich. Gehe doch damit mal zum Personalrat.
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- Corporal
- Beiträge: 230
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Re: Auflage
Ohne erneute Prüfung wäre es ja willkürlich.
Mmmmmhhhhh ob der Personalrat da weiterhelfen kann? Ich denke eher ein unabhängiger Rechtsanwalt eher...
Mmmmmhhhhh ob der Personalrat da weiterhelfen kann? Ich denke eher ein unabhängiger Rechtsanwalt eher...
Re: Auflage
Davon würde ich dir grundsätzlich abraten. Suche zunächst das Gespräch mit deinem Vorgesetzten und kläre die Einstellung der Behörde dazu ab.
Wenn der Anlass der Auflage andauert, dann ist das keiner weiteren Prüfung wert. Die wird mit deiner neuen Behördenzugehörigkeit wieder ausgesprochen und fertig. Dann Personalrat, SAP etc.
Klagen oder Anwaltsschreiben gegen die eigene Behörde sollten wirklich nur in wichtigen Angelegenheiten erfolgen. Du musst entscheiden, was dir wichtig ist.
Wenn der Anlass der Auflage andauert, dann ist das keiner weiteren Prüfung wert. Die wird mit deiner neuen Behördenzugehörigkeit wieder ausgesprochen und fertig. Dann Personalrat, SAP etc.
Klagen oder Anwaltsschreiben gegen die eigene Behörde sollten wirklich nur in wichtigen Angelegenheiten erfolgen. Du musst entscheiden, was dir wichtig ist.
Re: Auflage
P
Es wäre hilfreich zu wissen, was für eine Auflage.
Pauschal gesagt: ja geht oder halt nicht.
es kommt eben drauf an, um was es geht.
ist das mit dem Hemd und Tattoos, geht das.
War die Auflage „abzunehmen“. Dann besteht diese Auflage natürlich nicht einfach fort, sondern es muss erstmal geprüft werden. Vielleicht hast du ja schon abgenommen.
Es wäre hilfreich zu wissen, was für eine Auflage.
Pauschal gesagt: ja geht oder halt nicht.
es kommt eben drauf an, um was es geht.
ist das mit dem Hemd und Tattoos, geht das.
War die Auflage „abzunehmen“. Dann besteht diese Auflage natürlich nicht einfach fort, sondern es muss erstmal geprüft werden. Vielleicht hast du ja schon abgenommen.
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- Corporal
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- Registriert: Mi 27. Mai 2009, 00:00
Re: Auflage
Auflage bei Krankheit auch den Päd zu kontaktieren...die freie Heilfürsorge beinhaltet auch die freie Arztwahl soweit ich weiß...damit hatte ich damals argumentiert...kurz darauf bin ich versetzt worden!
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- Corporal
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- Registriert: Mi 27. Mai 2009, 00:00
Re: Auflage
Alleine wie es dazu kam, war eine Farce! Stress mit nem Dienstvorgesetzten und der wollte halt, dass ich Stress bekomme
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
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Re: Auflage
Und wo warst du jetzt für ein Jahr und wohin bist du wieder zurückgekommen?
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