Blutentnahme verweigert
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Blutentnahme verweigert
Beim Gewahrsam wird auch der Transport berechnet. Ich weiß garnicht, ob man das bei den Kosten für die BE mit einrechnet...das Formular ist ja immer das Selbe.
Re: Blutentnahme verweigert
Gewahrsman und BE sind zwei unterschiedliche Sachen - Gewahrsam geht nach Polizeirecht, BE nach der StPO.
Insofern wird das nicht auf einer Rechnung zusammengefasst - selbst wenn ein völlig besoffener Fahrer erst gezapft und dann ausgenüchtert wird.
Die Kosten für ein Strafverfahren gehen bei einer Verurteilung an den Verurteilten, das landet also schon bei dem - aber auf einem anderen Weg.
Für Gewahrsam gibts bei uns grundsätzlich auch eine Kostenrechnung (inklusive Transport).
Insofern wird das nicht auf einer Rechnung zusammengefasst - selbst wenn ein völlig besoffener Fahrer erst gezapft und dann ausgenüchtert wird.
Die Kosten für ein Strafverfahren gehen bei einer Verurteilung an den Verurteilten, das landet also schon bei dem - aber auf einem anderen Weg.
Für Gewahrsam gibts bei uns grundsätzlich auch eine Kostenrechnung (inklusive Transport).
Re: Blutentnahme verweigert
Da die Durchführung der BE ja mit Zwang gem. PolG durchgesetzt werden kann. Erfolgt hierfür eine gesonderte Kostenrechnung.
Je nachdem ob der BS bereits am Fedtstellungsort unkooperativ ist, kann ja der Uzw schon dort angewendet werden und bis zum Ende der BE anhalten (Handschliessen).
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Je nachdem ob der BS bereits am Fedtstellungsort unkooperativ ist, kann ja der Uzw schon dort angewendet werden und bis zum Ende der BE anhalten (Handschliessen).
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Re: Blutentnahme verweigert
Rede doch mal mit der Verwaltung, ob sie für sowas einen Gebührenbescheid rausschicken. Ansonsten hilft vielleicht auch mal ein Blick in die "Dienstanweisung Gebühren".
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- Sergeant
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Re: Blutentnahme verweigert
Wird denn die BE mittels UZW nach Polizeirecht durchgesetzt oder das PolG nur analog als Richtlinie genutzt ?Die BE ist ja eine StPO Maßnahme, da hat PolR nix drin verloren. Ich kann mich auch nicht dran erinnern, dass der Transport bei einer Festnahme berechnet wird.
Allerdings ist meine letzte BE ein paar Tage her und ich lass mich gern belehren
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Re: Blutentnahme verweigert
Ansonsten hieße das ja auch, dass die einzige Möglichkeit für den Beschuldigten, weitere Kosten zu vermeiden, die Mitwirkung an seiner eigenen Strafverfolgung wäreder kanadier hat geschrieben: ↑Sa 23. Mär 2019, 14:12Die BE ist ja eine StPO Maßnahme, da hat PolR nix drin verloren. Ich kann mich auch nicht dran erinnern, dass der Transport bei einer Festnahme berechnet wird.
Re: Blutentnahme verweigert
Mitwirken muss er nicht. Nur die Maßnahmen Dulden.
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Re: Blutentnahme verweigert
Dazu hat doch BaWü Formular Gebühren-Uzw, oder nicht?Brot hat geschrieben:Rede doch mal mit der Verwaltung, ob sie für sowas einen Gebührenbescheid rausschicken. Ansonsten hilft vielleicht auch mal ein Blick in die "Dienstanweisung Gebühren".
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Re: Blutentnahme verweigert
Wurde/wird im SL durchaus durchgezogen!Diag hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2019, 07:42Alter Schwede. Wird das auch tatsächlich durchgezogen oder ist es eher ein zahnloser Tiger? Was ist an Schreibaufwand nötig seitens der eingesetzten Beamten?
Ich kenne bei uns nur Gewahrsam, Schwertransporte und Alarmanlagen, habe mich damit aver auch nie beschäftigt.
Ich finde die Grenze "1.023 Euro" übrigens interessant. Wären 1.024 dann ein K€? ;-)
Beim Grundsachverhalt hätte ich nach dem jetzigen Infostand auch keinen Widerstand geschrieben. Der zieht weg weil er die ängstliche Ärztin ärgern will oder einfach eine Scheißangst vor Nadeln hat.
Schreibaufwand war eher gering. Es gab ein recht einfaches Formular.
Gefahrene km , Dauer der Maßnahme, Art der Zwangsanwendung usw. rein geschrieben . Bericht dran getackert und an die Kostenstelle geschickt. Nach welchen Grundsätzen da dann berechnet wurde weiß ich nicht.
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Barney Stinson
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Re: Blutentnahme verweigert
Ja, das schon. Nur erstmal sollte man wissen, ob man für diese Art von UZw Gebühren erheben kann.
Wie der kanadier schon angemerkt hat, wird die BE im genannten Fall durch Zwang i.S.d. StPO durchgesetzt. Gebühren für UZw können aber soweit mir bekannt nur erhoben werden, wenn es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Dieser muss zudem vor seiner Anwendung angedrohnt und durch den Betroffenen verstanden worden sein.
Daher mein Hinweis, vorab bei der Verwaltung nachzufragen. Die werden beantworten können, ob Gebühren erhoben werden können. Ich würde mal auf "Nein" tippen.
Re: Blutentnahme verweigert
Ich kläre Morgen mal ab wie unsere Verwaltung dazu steht. Interessiert mich jetzt schon.
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Re: Blutentnahme verweigert
Meiner Lesart der Vorschriften nach ist eine Kostenrechnung für Zwang während einer StPO Maßnahme nicht möglich. Lediglich die Polizeikosten nach dem GKG können geltend gemacht werden.
Re: Blutentnahme verweigert
Ok, Ich lass mich da gern belehren.
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