Einstellungsjahrgang 2017

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Hennessy
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Hennessy » Do 21. Mär 2019, 14:21

Guten Tag allerseits.
Gibt es hier jemanden die/der sich bereiterklären würde sich für Fragen meinerseits und Antworten ihrerseits/seinerseits bereitstellen würde?

In 6 Wochen haben wir unsere Klausuren und ich brauche manchmal einfach Rat oder ein: ja is ok so, oder ja hast du richtig aufgefasst.

Liebe Grüße EJ 2017

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Rantanplan
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Rantanplan » Do 21. Mär 2019, 15:29

Du kannst mir gerne ein paar Fragen schicken.

Foasi
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Foasi » Mi 27. Mär 2019, 18:43

Hi,

habe auch mal ne Frage zu KL:

wie habt ihr damals den Sicherungsangriff gelernt? Habt ihr den wirklich auswendig gelernt wie die KFA, oder habt ihr euch lediglich die Unterlagen bzw. Präsentationen zum Sicherungsangriff durchgelesen ?

Lg

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Holter-Bube » Mi 27. Mär 2019, 19:10

Foasi hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2019, 18:43
Hi,

habe auch mal ne Frage zu KL:

wie habt ihr damals den Sicherungsangriff gelernt? Habt ihr den wirklich auswendig gelernt wie die KFA, oder habt ihr euch lediglich die Unterlagen bzw. Präsentationen zum Sicherungsangriff durchgelesen ?

Lg
Die KFA auswendig lernen? Was willst du da auswendig lernen? Verdachtslage im Hinblick auf eine Tat. Da schreibst du dann einfach was sich aus dem Sachverhalt ergibt. Usw. Was den Sicherungsangriff angeht, hatten wir einfach nur eine Liste, die wir quasi abgefrühstückt hatten. Z.B. Auftrag mit Status 3 quittieren, Eintreffen mit Status 4 bekannt machen, FustKw lagegerecht und spurenschonend abstellen... diese Stichpunkte auswendig lernen und sachverhaltsbezogen mit Leben füllen. Da gab es nicht viel auswendig zu lernen. Ist ja keine Rechtsklausur. :polizei3:
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Foasi » Mi 27. Mär 2019, 19:20

Also unser Dozent hat und vor Weihnachten aufgetragen die gesamte KfA inklusive aller Unterfragen unter den einzelnen Punkten auswendig zu lernen :gruebel:

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Holter-Bube » Mi 27. Mär 2019, 19:41

Na, wenn er das für richtig hält, dann macht es. Unserem Dozenten war wichtig, dass wir verstehen, was in den einzelnen Punkten zu schreiben ist und nicht, dass wir alle Punkte und Unterfragen abarbeiten, zumal die SV selten so viel her geben.
Aber da dein Dozent auch deine Klausur bewertet, mach es so wie er will. Damit wirst du am besten klar kommen.
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Lebboni » Mi 27. Mär 2019, 20:08

Foasi hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2019, 18:43
Hi,

habe auch mal ne Frage zu KL:

wie habt ihr damals den Sicherungsangriff gelernt? Habt ihr den wirklich auswendig gelernt wie die KFA, oder habt ihr euch lediglich die Unterlagen bzw. Präsentationen zum Sicherungsangriff durchgelesen ?

Lg
Lern die Punkte (mit Unterpunkten!) auswendig. Meiner Meinung nach sieht die KFA nach mehr aus, als sie wirklich beinhaltet. Die Unterpunkte stehen alle in einem logischen Zusammenhang zur Überschrift und wenn du verstanden hast, was die Punkte beinhalten, bzw. woran du da in der Klausur denken musst, bist du auf der richtigen Seite. Teile Dir die Punkte zum Lernen ein und versuche nicht alles sofort an einem Tag perfekt zu können. Muss aber dazu auch sagen, dass wir viele Sachverhalte im Unterricht besprochen haben und nach einiger Zeit hätte man Standartformulierungen. Zudem gibt es ja jedes Jahr Klassiker der KFA, die so gut wie in jeder Klausur abgefragt werden.

Den Sicherungsangriff würde ich mir mit der Liste der Punkte auch komplett ansehen und auswendig lernen. Versuche dabei, dir alles bildlich vorzustellen, das macht das Ganze einfacher. Der Ablauf/die Phasen sind ja in einer sinnvollen Reihenfolge aufeinander folgend aufgebaut und ähnelt auch stark dem Einsatzmodell aus EL.

Bei Fragen kannst du dich gerne per PN melden :)

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Fallus » Mi 27. Mär 2019, 22:36

Habt ihr in ER die Zulässigkeitsvoraussetzungen der einzelnen EGL auswendig gelernt ?
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Einstellungsjahrgang 2018

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Buford T. Justice » Do 28. Mär 2019, 00:12

Das rate ich Dir dringend an.
:applaus:

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Lebboni » Do 28. Mär 2019, 09:27

Fallus hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2019, 22:36
Habt ihr in ER die Zulässigkeitsvoraussetzungen der einzelnen EGL auswendig gelernt ?
Ich hoffe diese Frage war ein Scherz..

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Fallschirmjäger » Do 28. Mär 2019, 09:31

Fallus hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2019, 22:36
Habt ihr in ER die Zulässigkeitsvoraussetzungen der einzelnen EGL auswendig gelernt ?
Wie willst du sonst in der Praxis rechtmäßig handeln, wenn du nicht weißt was du wann darfst und was nicht? :stupid:
Wenn du rechtlich fit bist, unterlaufen dir rechtlich gesehen auch nicht so schnell Fehler und du kannst vor dem Bürger professionell auftreten und stehst nicht wie der größte Nappel dar...

Klar, ist das am Anfang alles mega viel. aber je mehr du weißt, desto besser für dich und so kann man sich als Kollegen untereinander im Einsatz unterstützen.
Wenn der eine mal nicht ganz sicher ist, ist es der andere :polizei2:
Gerecht ist wenn alle Pommes gleich lang sind. :zunge:
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Kickel23 » Do 28. Mär 2019, 15:58

Servus zusammen,

eine Frage: kennt jemand jemanden, der jemanden kennt usw., der Videos von unser Vereidigung nach den GS Klausuren im Frühling 2018 gemacht hat?

Ich hab von meinen Eltern leider nur ein Video des Diensteides, würde aber gerne nochmal die komplette Vereidigung oder zumindest einzelne Reden gerne ansehen.

Gruß Kickel23

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Prometheus91 » Do 28. Mär 2019, 16:15

Kickel23 hat geschrieben:
Do 28. Mär 2019, 15:58
Servus zusammen,

eine Frage: kennt jemand jemanden, der jemanden kennt usw., der Videos von unser Vereidigung nach den GS Klausuren im Frühling 2018 gemacht hat?

Ich hab von meinen Eltern leider nur ein Video des Diensteides, würde aber gerne nochmal die komplette Vereidigung oder zumindest einzelne Reden gerne ansehen.

Gruß Kickel23

Frag mal bei der AL nach, wir haben eine CD mit der gesamten Veranstaltung erhalten. Wer diese allerdings gemacht hat, kann ich dir nicht beantworten.
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon palmair » Do 28. Mär 2019, 16:46

Fallus hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2019, 22:36
Habt ihr in ER die Zulässigkeitsvoraussetzungen der einzelnen EGL auswendig gelernt ?
Was sind bei euch EGL? Eingriffslegitimation? Hab das bei uns in ER noch nie gehört :polizei13:

2 Fragen hab ich auch. Ich nutze anstelle des Fachhandbuchs im Bereich StGB und StPO im Unterricht die Versionen von Beck. Da sind ja auch keine Kommentare o.ä. drin. Sind die für die Klausuren zugelassen? In den aktuellen Hilfsmittelbestimmungen steht zwar was von zugelassenen Beck-dtv Büchern, in Klammern steht jedoch Landesrecht NRW. Was bedeutet das für die o.g. Bücher? Mein Dozent war da überfragt.
Die aktuellen Hilfsmittelbestimmungen erlauben zudem farbliche Markierung der Gesetzestexte. Verboten sind jedoch Verbalisierungen und Paragraphenverweise. Wie kann ich letzteres verstehen? Dass ich bei z.B.dem Text zu §127 StPO nicht die F.u.V.v. in §114a ff. daneben schreibe?
Ich hatte eigentlich vor, TBV, RF und F.u.V.v. farblich zu markieren, bin mir aber doch etwas unsicher.

Danke im Voraus :flehan:
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Fallus » Do 28. Mär 2019, 16:50

Lebboni hat geschrieben:
Do 28. Mär 2019, 09:27
Fallus hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2019, 22:36
Habt ihr in ER die Zulässigkeitsvoraussetzungen der einzelnen EGL auswendig gelernt ?
Ich hoffe diese Frage war ein Scherz..
Ne die Frage war schon Ernst gemeint. Hintergrund ist der, dass unser Dozent uns gesagt hat dass wir in der Klausur die einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen aus dem Gesetz herauslesen sollen.


Grundsätzlich hat man die meisten Zulässigkeitsvoraussetzungen ja schon im Kopf wenn man das Gesetz liest bzw. weil man die jeweilige EGL im Unterricht schon behandelt hat.

Allerdings finde ich, dass man so schnell was überliest bzw. vergisst. Und deshalb hab ich gefragt wie ihr das gemacht habt.
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