Abschlusstest Riegl FG 21

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rambo110
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Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon rambo110 » Fr 5. Apr 2019, 12:44

Hallo Kollegen,

habe eine Frage bezüglich des Vor-/Abschschlusstests bei dem obengenannten Lasergerät. In Bayern muss dieser Vor und Nach der Messung durchgeführt werden.

Gibt es Bundesländer in denen der Test nur vor der Messung gemacht wird?

In Bayern ist dadurch eine Messung mit anschließender Nachfahrt mit dem Lasergerät nicht möglich.

Habe jetzt von anderen Kollegen erfahren, dass der Abschlusstest nicht nötig sei?!
-Bayern-
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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 5. Apr 2019, 13:18

Der Test ist gem. Bedienungsanleitung vorgeschrieben. Nur unter Einhaltung dieser ist das Verfahren als "standardisiertes Messverfahren" zertifiziert. Eine Nichtdurchführung des Tests führt somit grds. zur Unverwertbarkeit der Messung.

Das gilt für alle BL gleichermaßen.
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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 5. Apr 2019, 13:27

Was ist denn eine Messung mit anschließender Nachfahrt?
Ich vermute, dass damit die Nachfahrt hinter einem Fahrzeug, dass nach der Messung nicht gestoppt werden konnte, gemeint ist.
Nicht jede Messstelle ist schließlich mit einem zusätzlichen Anhaltekommando bestückt, dass so etwas bei Bedarf übernehmen könnte.

Edit: @ 1957
Wo ist denn dein Beitrag geblieben?
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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon 1957 » Fr 5. Apr 2019, 13:46

Hi, den hab ich gelöscht, weil ich ungewöphnlicherweise mal kurz nachgedacht habe- will heißen, ich bin selbst drauf gekommen.

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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon rambo110 » Fr 5. Apr 2019, 13:50

schutzmann_schneidig hat geschrieben:
Fr 5. Apr 2019, 13:18
Der Test ist gem. Bedienungsanleitung vorgeschrieben. Nur unter Einhaltung dieser ist das Verfahren als "standardisiertes Messverfahren" zertifiziert. Eine Nichtdurchführung des Tests führt somit grds. zur Unverwertbarkeit der Messung.

Das gilt für alle BL gleichermaßen.
So kenne ich es aus.

Ich kenne eine Dienststelle dort wird es gemacht. Die Kollegen lasern den wegfahrenden Verkehr und nehmen dann die Verfolgung auf.
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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon PotionMaster » Fr 5. Apr 2019, 13:51

Dann werden sie irgendwann einmal an den passenden Verteidiger geraten der sich vor Gericht so prima positionieren kann. Hoffentlich wird dann nicht auf den Verteidiger geschimpft....

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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 5. Apr 2019, 14:00

rambo110 hat geschrieben:
Fr 5. Apr 2019, 13:50
Ich kenne eine Dienststelle dort wird es gemacht. Die Kollegen lasern den wegfahrenden Verkehr und nehmen dann die Verfolgung auf.
Das klingt ja nicht nach dem Ausnahmefall einer misslungenen Anhaltung, sondern nach einem standardmäßigen Vorgehen. In einem solchen Fall wäre zu empfehlen, mit mindestens drei Beamten vor Ort zu sein und einen Beamten mit dem Messgerät vor Ort zu belassen, während die anderen beiden die Nachfahrt unternehmen.
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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 5. Apr 2019, 14:11

Eben. Solange die Meßreihe nicht beendet ist und kein Standortwechsel des Gerätes vorgenommen wurde, unproblematisch.
:lah:

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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon Diag » Fr 5. Apr 2019, 14:25

Da wäre ja auch die Sache, dass eine geeignete Anhaltestelle vorher festgelegt werden soll. Mache ich das regelmäßig nicht, wirkt das ganze auf mich ein wenig befremdlich.

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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon rambo110 » Fr 5. Apr 2019, 14:49

schutzmann_schneidig hat geschrieben:
Fr 5. Apr 2019, 14:00
rambo110 hat geschrieben:
Fr 5. Apr 2019, 13:50
Ich kenne eine Dienststelle dort wird es gemacht. Die Kollegen lasern den wegfahrenden Verkehr und nehmen dann die Verfolgung auf.
Das klingt ja nicht nach dem Ausnahmefall einer misslungenen Anhaltung, sondern nach einem standardmäßigen Vorgehen. In einem solchen Fall wäre zu empfehlen, mit mindestens drei Beamten vor Ort zu sein und einen Beamten mit dem Messgerät vor Ort zu belassen, während die anderen beiden die Nachfahrt unternehmen.
Nein, das ist die Vorgehensweise der Kollegen.

Wir bekommen das als Nachbar-Dienststelle nicht das erste Mal vom Bürger zu hören.
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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon Buford T. Justice » Fr 5. Apr 2019, 15:36

Diag hat geschrieben:
Fr 5. Apr 2019, 14:25
Da wäre ja auch die Sache, dass eine geeignete Anhaltestelle vorher festgelegt werden soll. Mache ich das regelmäßig nicht, wirkt das ganze auf mich ein wenig befremdlich.
Gilt von der Brücke nach unten auf die Autobahn und bei Treffer ab mit dem Ding in den Kofferraum und ‚gib ihm‘ hinterher als geeignet?
:applaus:

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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon Diag » Fr 5. Apr 2019, 15:43

Na eben nicht.

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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon Brot » Fr 5. Apr 2019, 21:23

schutzmann_schneidig hat geschrieben:
Fr 5. Apr 2019, 13:18
Der Test ist gem. Bedienungsanleitung vorgeschrieben.
Dort müsste es drin stehen. Auch die Verfahrensweise im Falle einer Nachfahrt. In BW wird der Laser auch auf der BAB eingesetzt und dort ist eine Ahndung nur durch Hinterherfahrt und anschließendem Herausziehen des Fahrzeugs auf einen Parkplatz bzw. bei einer Ausfahrt möglich.

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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon anschu » Sa 6. Apr 2019, 09:08

Aber warum sollte der Abschlusstest an den Standort gebunden sein? :gruebel: Davon spricht die Bedienungsanleitung nicht.

Hab ich nen Verstoß nach Hinterherfahren geahndet, stelle ich mich wieder an den alten Standort messe weiter und führe am Ende der Messungen/Messserie den Abschlusstest durch. Breche ich meine Messung nach dem Hinterherfahren ab, mache ich den Test am Anhalteort. :lupe:

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Re: Abschlusstest Riegl FG 21

Beitragvon schutzmann_schneidig » Sa 6. Apr 2019, 10:20

Brot hat geschrieben:
Fr 5. Apr 2019, 21:23
In BW wird der Laser auch auf der BAB eingesetzt und dort ist eine Ahndung nur durch Hinterherfahrt und anschließendem Herausziehen des Fahrzeugs auf einen Parkplatz bzw. bei einer Ausfahrt möglich.
Ich kenne es solchen Fällen so, dass der Messbeamte mit dem Messgrät am Messort (z.B. auf einer Brücke) verbleibt und ein FuStW die gemessenen Fahrzeuge dann auf dem nächsten Parkplatz anhält.
anschu hat geschrieben:
Sa 6. Apr 2019, 09:08
Aber warum sollte der Abschlusstest an den Standort gebunden sein? :gruebel: Davon spricht die Bedienungsanleitung nicht.

Hab ich nen Verstoß nach Hinterherfahren geahndet, stelle ich mich wieder an den alten Standort messe weiter und führe am Ende der Messungen/Messserie den Abschlusstest durch. Breche ich meine Messung nach dem Hinterherfahren ab, mache ich den Test am Anhalteort. :lupe:
Ich habe jetzt keine Bedienungsanleitung vorliegen. Nach meinem Kenntnisstand darf das Messgerät zwischen den Tests nicht transportiert werden (z.B. in einem Fahrzeug), ein Versetzen oder Hantieren damit am Messort ist jedoch möglich. Es kann auch sein, dass das Gegenstand der Beschulung war...ist schon etwas länger her.
Aber du hast recht, maßgeblich ist die Bedienungsanleitung. Wenn ein auch längerer Transport an einen anderen Ort zwischen den Tests gem. Bedienungsanleitung möglich ist, dann wäre es ok.

Sicher ist jedoch, dass ein Verzicht auf den Abschlusstest, wie vom TE eingangs beschrieben, grds. zur Unverwertbarkeit der Messung führt.
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