was bezwecken denn die Tests bzw. welche Zielrichtung haben sie?
Wer sich diese Frage beantwortet, kommt zu dem Schluss, dass ein Standortwechsel mit anschließendem Testdurchlauf dem nicht zuwiderläuft. Solange die Bedienungsanleitung nichts anderes regelt spräche somit nichts dagegen. Gründe, die gegen eine Verwertbarkeit sprächen, sind mir persönlich nicht ersichtlich.
Abschlusstest Riegl FG 21
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Re: Abschlusstest Riegl FG 21
Das sehe ich anders. Insbesondere die Nullmessung und der Visiertest würden meiner Meinung nach gerade nur Sinn ergeben, wenn das Gerät nicht bewegt würde.
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Re: Abschlusstest Riegl FG 21
Sehe das wie krisjugo...
gerade Nulltest und Visiertest sind geräteseitige Überprüfungen der Funktion, die mit dem Standort bei Beginn der Messung nur bedingt im Zusammenhang stehen.
Ansonsten würde sich ja auch ein Positionswechsel um nur wenige Zentimeter oder vielleicht Meter (weil der Messwinkel nicht optimal ist oder beim Arbeiten mit Anhaltekommando der Messwagen/Gerätestandort die Abläufe in der Anhaltestelle behindert....pp.) verbieten oder eben sogar explizit in der Bedienungsanleitung untersagt sein.
gerade Nulltest und Visiertest sind geräteseitige Überprüfungen der Funktion, die mit dem Standort bei Beginn der Messung nur bedingt im Zusammenhang stehen.
Ansonsten würde sich ja auch ein Positionswechsel um nur wenige Zentimeter oder vielleicht Meter (weil der Messwinkel nicht optimal ist oder beim Arbeiten mit Anhaltekommando der Messwagen/Gerätestandort die Abläufe in der Anhaltestelle behindert....pp.) verbieten oder eben sogar explizit in der Bedienungsanleitung untersagt sein.
Re: Abschlusstest Riegl FG 21
Seht ihr, das ist interpretierbar. Aus meiner Erfahrung interpretiert das Gericht meistens zugunsten des Betroffenen. Es erscheint mir auch eher logisch, daß der Abschlusstest am Standort gemacht wird. Gefragt hat das aber noch kein Advokat.
Hier wird m. E. Eher ein Problem konstruiert.
Hier wird m. E. Eher ein Problem konstruiert.
Re: Abschlusstest Riegl FG 21
In Bayern ist das eindeutig: Kleine Standortänderung an einer Messstelle i.O.
Standortänderung und damit Transport des Gerätes nur über neues Messprotokoll und entsprechender Tests möglich.
Es ist ein standardisiertes Messverfahren und damit an relativ strenge Richtlinien gebunden. Interpretationen seitens der Beamten führen i.d.R. zur Verfahrenseinstellung.
Im Großraum München gibt's da im übrigen auch nen ziemlich giftige RA, der die Bedienungsanleitung und sonst. Feinheiten zum FG21P auswendig kennt...das gleiche verlangt er auch vom Beamten...und wer dann nicht schlagfertig ist, kann mit ansehen, wie er den Richter um den Finger wickelt und die Verfahrenseinstellung erreicht.
Letztendlich kanns ja jeder machen wie er meint...vor allem wenn man die Zahlen doch so dringend braucht. ABER: Ich würde es lieber vernünftig machen und mich im Fall des Falles nicht wie der Volli**** vor Gericht blamieren.
Standortänderung und damit Transport des Gerätes nur über neues Messprotokoll und entsprechender Tests möglich.
Es ist ein standardisiertes Messverfahren und damit an relativ strenge Richtlinien gebunden. Interpretationen seitens der Beamten führen i.d.R. zur Verfahrenseinstellung.
Im Großraum München gibt's da im übrigen auch nen ziemlich giftige RA, der die Bedienungsanleitung und sonst. Feinheiten zum FG21P auswendig kennt...das gleiche verlangt er auch vom Beamten...und wer dann nicht schlagfertig ist, kann mit ansehen, wie er den Richter um den Finger wickelt und die Verfahrenseinstellung erreicht.
Letztendlich kanns ja jeder machen wie er meint...vor allem wenn man die Zahlen doch so dringend braucht. ABER: Ich würde es lieber vernünftig machen und mich im Fall des Falles nicht wie der Volli**** vor Gericht blamieren.
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Re: Abschlusstest Riegl FG 21
Da mag ja auch sein, aber in der Bedienungsanleitung steht dazu nichts
Re: Abschlusstest Riegl FG 21
Ja, habe mir die auch mal durchgelesen. Da steht nichts von Test hinterher.
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