Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Sauerkraut » Mi 10. Apr 2019, 08:47

"Vollzugsfixiert" - Ja was ist denn dass für ein Wort? - "Vollzuuugsfixiert" :juggle:

oder:
@sammelzoellner: Es gibt ein dienstliches Leben vor als auch nach der Vollzugstätigkeit. Wer mit 63 nicht auf den LKW kommt, der kann im HZA bis zur Regelaltersgrenze Papiere bearbeiten. :sandkiste:
Ist es Uneinsichtigkeit, Sturheit - oder einfach nur Egoismus? Egal.

Erst einmal geht es um die Menschen, die hinter diesen ganzen Begriffen Wie "Zollvollzug" usw. stehen - viele der "älteren" Kollegen haben ihre Ausbildung im "Grenzzolldienst" absolviert - letztendlich wurden sie von den politischen Ereignissen bzw. der europäischen Geschichte einge- und dann überholt.

Zudem glaube ich nicht, dass man die in den sog. Vollzugsbereichen entstehenden/anfallenden Belastungen und auf die dort eingesetzten Kollegen/-innen einwirkenden "Kräfte" - mit der Tätigkeit eines Fiskal-Beamten vergleichen darf oder kann - ohne hier näher in die "Tiefe" zu gehen.

wer über mehrere Jahre/Jahrzehnte hochqualifizierte polizeiliche Arbeit leistet, für den müssen nicht nur besondere Altersgrenzen gelten - sondern auch andere Ausgleichsmaßnahmen die diese Erschwernisse kompensieren..

oder um den ehemaligen SPD-Abgeordeten Hartmann zu zitieren: Zudem sollte auch über die Frage diskutiert werden, ob die gegenwärtige Verteilung der polizeilichen Aufgaben zwischen Polizei und Zoll sinnvoll ist: „Wir haben die Bundespolizei, wir haben das BKA, und wir haben die polizeilichen Aufgaben des Zolls.
Dreimal aufgeteilt, zwei unterschiedliche Ressortzuständigkeiten.“ Zudem wäre es denkbar, im Bereich Zoll und Bundesministerium des Innern manche Aufgaben zusammenzufassen - doch sollte es auch bei diesem Thema keine Denkverbote geben....

Vllt. sollten in einer Zeit der "Personalmisere" solche "Hürden" übersprungen werden und neue Lösungsansätze überdacht werden. Ein Ansatz wäre den gesamten Zollvollzug unter das Dach des Zollkriminalamts/Zollfahndungsämter zu legen..

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon ZI_HB » Mi 10. Apr 2019, 09:04

Sauerkraut hat geschrieben:
Mi 10. Apr 2019, 08:47
Oder um den ehemaligen SPD-Abgeordeten Hartmann zu zitieren: Zudem sollte auch über die Frage diskutiert werden, ob die gegenwärtige Verteilung der polizeilichen Aufgaben zwischen Polizei und Zoll sinnvoll ist: „Wir haben die Bundespolizei, wir haben das BKA, und wir haben die polizeilichen Aufgaben des Zolls.
Dreimal aufgeteilt, zwei unterschiedliche Ressortzuständigkeiten.“ Zudem wäre es denkbar, im Bereich Zoll und Bundesministerium des Innern manche Aufgaben zusammenzufassen - doch sollte es auch bei diesem Thema keine Denkverbote geben....
Bei einer solchen Aufgabenzusammenfassung, zumindest wenn sie ressortübergreifend sein soll, wird der Zoll immer schlecht wegkommen. Wir würden unsere Vollzugsaufgaben abgeben an die vermeintlichen Experten. Unser Minister wird den Vollzugsaufgaben nicht hinterher weinen, sie kosten viel Geld und machen viel Arbeit. Wenn wir uns diese Aufgaben zollintern bewahren wollen, sollten wir höchstens interne Lösungen anstreben...

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Sauerkraut » Mi 10. Apr 2019, 12:25

Ob der Zoll hier auf der "Verlierseite" stehen wird, wage ich zu bezweifeln - "Zölle" als Abgaben wird es in wenigen Jahren nicht mehr geben. Die Digitalisierung wird weitere Prozesse in Gang setzen - die Schweizer (Taxit) rechnen heute schon mit 20% Einsparpotential - das "überzählige" (was für ein Wort) Personal soll zukünftig für Terrorbekämpfung und innere Sicherheit an der Grenze eingesetzt werden.

Die verbleibende "EUSt" ist dann ein durchlaufender Posten und wird wie jeder Binnenhandel womöglich dann über die Steuererklärung über das zust. Finanzamt abgerechnet.

Das Problem ob die Ware existiert oder alles nur "Fake" (u.a. falscher Rechnungspreis usw.) ist - ist wieder ein anderes Thema.

Die EU bastelt sowieso an einem neuen Mehrwertsteuermodell - u.a. um den MWSt-Betrug einzudämmen bzw. zu bekämpfen- dann läuft die Geschichte halt anders herum. Zollbeamte werden Bundesfinanzbeamte und Zollvollzugsbeamte werden Bundesfinanzpolizisten.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Cologne » Mi 10. Apr 2019, 18:22

Sauerkraut hat geschrieben:
Mi 10. Apr 2019, 12:25
Ob der Zoll hier auf der "Verlierseite" stehen wird, wage ich zu bezweifeln - "Zölle" als Abgaben wird es in wenigen Jahren nicht mehr geben. Die Digitalisierung wird weitere Prozesse in Gang setzen - die Schweizer (Taxit) rechnen heute schon mit 20% Einsparpotential - das "überzählige" (was für ein Wort) Personal soll zukünftig für Terrorbekämpfung und innere Sicherheit an der Grenze eingesetzt werden.

Die verbleibende "EUSt" ist dann ein durchlaufender Posten und wird wie jeder Binnenhandel womöglich dann über die Steuererklärung über das zust. Finanzamt abgerechnet.

Das Problem ob die Ware existiert oder alles nur "Fake" (u.a. falscher Rechnungspreis usw.) ist - ist wieder ein anderes Thema.

Die EU bastelt sowieso an einem neuen Mehrwertsteuermodell - u.a. um den MWSt-Betrug einzudämmen bzw. zu bekämpfen- dann läuft die Geschichte halt anders herum. Zollbeamte werden Bundesfinanzbeamte und Zollvollzugsbeamte werden Bundesfinanzpolizisten.

Und trotzdem bleibt die Abfertigung der wichtigste Vollzugsbereich beim Zoll.
Ich sehe es aber ähnlich wie du Sauerkraut.
Die wichtigenTeile des Zolls, also Abfertigung SG B, D und Teile der Fahndung werden im zusammenwachsenden Europa einer EU-Behörde unterstellt und der Rest-Zollvollzug, also in erster Linie FKS und Teile von C machen nationale Kriminalitätsbekämpfung :zustimm:
Die Zeichen der Zeit hat auch die Spitze der BFP-Bewegung erkannt und bereits den Paradigmenwechsel eingeläutet...

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Sammelzoellner » Mi 10. Apr 2019, 22:21

ostkev hat geschrieben:
Di 9. Apr 2019, 23:20
Wir "vollzugsfixierten" Kollegen ahnten bei Eintritt in die Verwaltung weder was von ständiger Schusswestentragepflichtanordnung, noch von unserem späteren Verbleib im Vollzugsdienst bis sogar ins sechszigste Lebensjahrzehnt.
Der Verbleib im Vollzug im hohen Lebensalter ist eine individuelle Entscheidung des jeweiligen Beamten. Es gibt bundesweit genügend Stellen im Nicht-Vollzugsbereich, die unbesetzt sind. Hier soll ohne Bedürfnis eine gesetzliche Regelung für einen Teil der Beschäftigten installiert werden, die für erhebliche Unruhe bei den Nichtvollzugskollegen sorgen wird. Das stört den Betriebsfrieden massiv. Der Zoll hat den Vorteil, dass er einen recht großen Bereich hat, der nicht dem Vollzug angehört. Mithin ist genau das auch eine Entscheidung für die Berufswahl, Vollzug bis zur Lebensmitte, danach dann raus in den Nichtvollzugsbereich.
Wenn wir "vollzugsfixierten" Kollegen nun rückblickend feststellen, dass die Kollegen vom ehemaligen BGS (jetzt BuPoli) für einen sehr vergleichbaren Dienst in der Dienststelle nebenan, weit eher einen Pensionsanspruch genießen, dann dürfte die Forderung nach Gleichbehandlung durchaus legitim sein. :hallo:
Bei der Bundespolizei (BGS) war das Gras schon immer grüner. Dies dürfte damals bei der Entscheidung für den Zoll auch schon so gewesen sein. Bei mir war das damals beispielsweise das höhere Eingangsamt. Ihr habt den Dienstherr trotzdem selbst gewählt und euch trotzdem für den Zoll entschieden.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Sammelzoellner » Mi 10. Apr 2019, 22:56

Sauerkraut hat geschrieben:
Mi 10. Apr 2019, 08:47
Ist es Uneinsichtigkeit, Sturheit - oder einfach nur Egoismus? Egal.
Nein, es ist eine realistische Einschätzung der Situation.
Erst einmal geht es um die Menschen, die hinter diesen ganzen Begriffen Wie "Zollvollzug" usw. stehen - viele der "älteren" Kollegen haben ihre Ausbildung im "Grenzzolldienst" absolviert - letztendlich wurden sie von den politischen Ereignissen bzw. der europäischen Geschichte einge- und dann überholt.
Hatten die damaligen Grenzzöllner eine andere Regelaltersgrenze als die Binnenzöllner?
Zudem glaube ich nicht, dass man die in den sog. Vollzugsbereichen entstehenden/anfallenden Belastungen und auf die dort eingesetzten Kollegen/-innen einwirkenden "Kräfte" - mit der Tätigkeit eines Fiskal-Beamten vergleichen darf oder kann - ohne hier näher in die "Tiefe" zu gehen.
Pauschal kann man das sowieso nicht. Selbst der Vollzugsdienst ist nicht derart homogen, wie gemeinhin dargestellt. Nur möchten du und andere nicht sehen, was dies für die Zollverwaltung in letzter Konsequenz bedeutet. Die Zeiten einer halbwegs fürsorglichen Personalverwaltung werden dann vorbei sein. Jeder Zöllner wird dann nie die Mindestdienstzeit im Vollzug erreichen, um die abgesenkte Regelaltersgrenze erreichen zu können. Es wird dann die Ausnahme bleiben, insbesondere dann, wenn wir wie jetzt, auf ein Regelpensionsalter von 70 zusteuern werden. Es würden sich einige wenige komplementäre typische vorgezeichnete dienstliche Laufbahnen konstruiert werden, die den Bedarf des Dienstherr entsprechend abbilden werden.
wer über mehrere Jahre/Jahrzehnte hochqualifizierte polizeiliche Arbeit leistet, für den müssen nicht nur besondere Altersgrenzen gelten - sondern auch andere Ausgleichsmaßnahmen die diese Erschwernisse kompensieren..
Bullshit-Bingo!
oder um den ehemaligen SPD-Abgeordeten Hartmann zu zitieren: Zudem sollte auch über die Frage diskutiert werden, ob die gegenwärtige Verteilung der polizeilichen Aufgaben zwischen Polizei und Zoll sinnvoll ist: „Wir haben die Bundespolizei, wir haben das BKA, und wir haben die polizeilichen Aufgaben des Zolls.
Dreimal aufgeteilt, zwei unterschiedliche Ressortzuständigkeiten.“ Zudem wäre es denkbar, im Bereich Zoll und Bundesministerium des Innern manche Aufgaben zusammenzufassen - doch sollte es auch bei diesem Thema keine Denkverbote geben....
In letzter Konsequenz würde das der Heimatschutz und Ende des Zollvollzugs in heutiger Form bedeuten. Kann man gerne machen, aber das hat dann nicht nur Vorteile.
Vllt. sollten in einer Zeit der "Personalmisere" solche "Hürden" übersprungen werden und neue Lösungsansätze überdacht werden. Ein Ansatz wäre den gesamten Zollvollzug unter das Dach des Zollkriminalamts/Zollfahndungsämter zu legen..
Die "Personalmisere" wird aber nicht dadurch bekämpft, in dem man die Regelaltersgrenze absenkt. Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Zoll hat kein Nachwuchsproblem, die Bewerberzahlen sind durch die Bank weg höher als die Zahl der Neueinstellungen. Der Flaschenhälse und Nadelöhre liegen wo anders.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Trainer » Do 11. Apr 2019, 06:54

@Sammelzoellner:
Hatten die damaligen Grenzzöllner eine andere Regelaltersgrenze als die Binnenzöllner?


Ja, es gab diese Regelung.
Es ist ewig her, wer als ausgebildeter Grenzzöllner nicht in den Binnenzoll wechselte (Laufbahnwechsel) und GAD verrichtete, ging früher in Pension.
Wie lange es diese Regelung gab entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
Ich fing 1991 im GZD an und damals wurde durch den Ausbildungsleiter gesagt, dass es diese Regelung mal gab und sie vielleicht wieder käme...

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Sauerkraut » Do 11. Apr 2019, 07:57

@Sauerkraut: Ich kann deine Argumente verstehen.

Ohne hier näher auf das Thema wie z.B. psychische Belastungen im "öD" einzugehen (was ein anderer Thread wäre - der aber auch wieder ins Leere führen würde) gibt es div. Studien, die eine entsprechende Mehrbelastung für Polizeibeamte (analog dazu Bundesfinanzpolizisten) belegen.

Verbesserungen was die Wochen- bzw. Lebensarbeitszeit betrifft stehen immer wieder im Mittelpunkt div. Diskussionen. Viele "Zollvollzugsbeamte" verrichten unregelmäßigen Dienst bzw. Dienst zu ungünstigen Zeiten (u.a. Nachtdienst, Spätdienst). Dass es dabei nicht nur zu besonderen körperlichen Belastungen kommt ist nicht von der Hand zu weisen - mit "Bullshit-Bingo" hat das nichts zu tun....(dass Beamte die eine gewisse Anzahl Nachtstunden leisten einen Ausgleich in Form von Zusatzurlaubstagen erhalten sei am Rande erwähnt - ab 110 Stunden Nachtdienst).
Die "Personalmisere" wird aber nicht dadurch bekämpft, in dem man die Regelaltersgrenze absenkt. Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Zoll hat kein Nachwuchsproblem, die Bewerberzahlen sind durch die Bank weg höher als die Zahl der Neueinstellungen. Der Flaschenhälse und Nadelöhre liegen wo anders.
.

"Personalmiseren" - löst man, in dem man gezielt Personal auswählt, einstellt und entsprechend fachlich ausbildet.

Fakt ist, dass der Zoll in den letzen Jahren (mehrere tausend) Personal u.a. aus Überhangbereichen teilprivatisierter Behörden, wie Bahn, Post, Telekom, bzw. Beschäftigte der Bundesagentur f. Arbeit, Finanzamt, Deutsche Rentenversicherung, usw. übernommen hat - m.W. hat dieses Personal keinerlei Kenntnisse was "Zoll" betrifft.

Derzeit werden weitere Quereinsteiger u.a. aus der "freien Wirtschaft" übernommen - die keine Zollausbildung besitzen....

Werfen wir in einen Blick in einen aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs -Übersicht über den Einzelplan 08, Bundesministerium der Finanzen :

Personal:
2017 Soll: 44.216
2017 Ist: 40.759
Abweichung Ist/Soll: - 3.457
2018 Soll: 46.100
2019 Haushaltsentwurf: 47.203
Veränderung 2018/2019 %: +2,4

Lt. Bundeshaushaltsplan (Kap. 0813) Ist-Besetzung (1. Juni 2017) Beamte: 31.415,9 (34.494); (2018: 35.978), dazu kommen noch über 3.365,7 AN 2018 (ist juni17: 3.687,2)

Ist-Besetzung 1. Juni 2018: 31.453,2 von 36.730 Planstellen 2019

Stellen wir den Haushaltsentwurf 2019 i.H. von 47.203 der Ist-Besetzung 1. Juni 2018 (31.453,2) gegenüber, ergibt das ein Minus v. 15.659,8

Zwischen 1.Juni 2017 und 1. Juni 2018 entwickelte sich die Ist-Besetzung um +37,3

Wenn man jetzt noch weiss, dass fast 50 % der Anwärter die eingestellt wurden - den Zoll mittlerweile wieder verlassen haben......

Wenn wir nicht bald das Ruder herumreissen...

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Sauerkraut » Do 11. Apr 2019, 09:43

Natürlich sollte es heissen: @Sammelzoellner....

Aktuell - Der Schweizer Bundesrat macht es vor - er hat dafür gestimmt, dass der "ZOLL" mit der Grenzwache zusammengelegt wird. Das Personal soll eine einheitliche Grundausbildung bekommen und für unterschiedliche Aufgaben eingesetzt werden können.
Der Druck auf den Zoll steigt mit den zunehmenden Warentransporten und dem Onlinehandel. Finanzminister Ueli Maurer ist überzeugt, dass diese Aufgaben mit gleich viel Personal wie heute zu meistern sind.

Die heutige Zweiteilung in Zoll und bewaffneten Grenzschutz sei ineffizient, sagte er am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Bei einer Lastwagenkontrolle zum Beispiel sei der Grenzwächter für den Fahrer zuständig, während sich der Zollbeamte um die Ladung kümmere. Überholte Verfahren, Medienbrüche und eine veraltete IT tragen nicht zur Effizienz bei.

Maurers Lösung ist der vielseitig einsetzbare Zoll- und Grenzbeamte. Neue und auch bereits aktive Zollfachleute und Grenzschützer sollen eine einheitliche Grundausbildung bekommen. Danach folgt eine Spezialisierung in Kontrolle von Waren, Personen oder Fahrzeugen, wie Christian Bock erklärte. Er ist Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung, die neu Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) heisst.

Alle Zoll- und Grenzbeamten sollen künftig eine Waffe tragen, wenn ihre Aufgabe das erfordert. Dabei geht es um Selbstschutz, aber auch um Sichtbarkeit. Eine offen getragene Waffe flösse Respekt ein, ist Maurer überzeugt. Bock betonte aber, dass niemand eine Waffe tragen müsse, der keine tragen wolle. Ausserdem müsse die Bewaffnung nicht zwingend in einer Schusswaffe bestehen.

Geografische Gliederung bleibt
Die vielseitig einsetzbaren Zoll- und Grenzbeamten werden in einer neuen Einheit Operationen zusammengefasst, Diese löst die heutigen Grenzwachtregionen und Zollkreise ab, ist aber ebenfalls geografisch gegliedert. Laut Bock dürfte sie zwischen 3000 und 3500 Personen umfassen.

"Die Präsenz an der Grenze wird zunehmen", versprach er. Heute umfasst das Grenzwachtkorps rund 2200 Personen, der Zoll rund 2000. Zusätzliche Kräfte an der Grenze sind nur möglich, wenn Personal bei anderen Aufgaben freigespielt werden kann.

Das ist das Ziel des Transformationsprogramms DaziT, das neue Strukturen und Prozesse, insbesondere aber eine neue IT zum Ziel hat. Diese soll Personal von administrativen Aufgaben entlasten, so dass es an der Grenze eingesetzt werden kann.

"Unsere Leute freuen sich"
Bock sieht kein Problem darin, dass Personal künftig flexibel an verschiedenen Orten eingesetzt werden kann. Es sei nicht geplant, die Leute willkürlich im Land herumzuschicken, sagte er. Wenn es eine Notwendigkeit gebe, seien diese aber dazu bereit. Auch Maurer ist überzeugt, dass die Reorganisation positiv aufgenommen werden wird. "Unsere Leute freuen sich darauf, dass es einfacher wird an der Grenze", sagte er.

Demnächst will der Bundesrat auch entscheiden, ob die Transportpolizei in die neue Einheit integriert werden soll. Es gebe viele Schnittstellen, sagte Maurer. Zunächst muss er aber im Auftrag des Bundesrats die Grundlagen für die neue Organisation schaffen. Es handelt sich um eine Zuständigkeit des Bundesrats.

Zur Umsetzung von DaziT ist hingegen eine Revision des Zollgesetzes nötig, die vom Parlament genehmigt werden muss. Eine politische Abstimmung sei aber auch bei der neuen Struktur wichtig, sagte Bock. Nach seinen Angaben wird die Reorganisation umgehend in Gang gesetzt. Die grössten Umstellungen sollen 2022 oder 2023 erfolgen.

Das Programm gleicht dem Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei (GdP): Zollvollzug, Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in eine Bundesfinanzpolizei bzw. Güterverkehrspolizei des Bundes umzuwandeln oder zusammen "Bundesministerium für Bekämpfung von Finanzkriminalität, Terrorismus und Grenzsicherheit", darunter BKA/Bundespolizei, ZKA/Bundesfinanzpolizei bzw. Güterverkehrspolizei des Bundes.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon ostkev » Do 11. Apr 2019, 12:22

Sammelzoellner hat geschrieben:
Mi 10. Apr 2019, 22:56
Hatten die damaligen Grenzzöllner eine andere Regelaltersgrenze als die Binnenzöllner?
1. Kaum einer - wenn nicht sogar keiner von denen - hätte am Ende seiner Dienstzeit auf eine 30-40 jährige Wechselschichtdienstzeit zurückblicken können.

2. Das Pensionseintrittsalter lag damals allgemein bei ca. 63 Jahren.

3. Soweit ich mich erinnere, soll es vor knapp 30 Jahren z.B. für die Kollegen die aus der Alt-Bundesrepublik in den "wilden Osten" gingen, Vergünstigungen betreffs eines früheren Pensionseintritts neben der sogenannen üppigen "Buschzulage" gegeben haben. (Vielleicht könnte ein "Betroffener" dazu ja mal genauere Angaben machen)
Wie man sieht: Wo ein politischer Wille- da ein Weg.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sammelzoellner hat geschrieben:Nur möchten du und andere nicht sehen, was dies für die Zollverwaltung in letzter Konsequenz bedeutet. Die Zeiten einer halbwegs fürsorglichen Personalverwaltung werden dann vorbei sein. Jeder Zöllner wird dann nie die Mindestdienstzeit im Vollzug erreichen, um die abgesenkte Regelaltersgrenze erreichen zu können. Es wird dann die Ausnahme bleiben, insbesondere dann, wenn wir wie jetzt, auf ein Regelpensionsalter von 70 zusteuern werden.
4. die hier von dir befüchtete "Zwangsumsetzung" von Vollzuglern in den Innenbereich zur Abwendung eines früheren Pensionseintritts bevor sie den "kritischen Punkt" erreichen, hätte den positiven Nebeneffekt, dass die Kontrolleinheiten immer frisches Personal zur Verfügung bekämen.
:hallo:

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Cologne » Do 11. Apr 2019, 12:47

Trainer hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 06:54
@Sammelzoellner:
Hatten die damaligen Grenzzöllner eine andere Regelaltersgrenze als die Binnenzöllner?


Ja, es gab diese Regelung.
Es ist ewig her, wer als ausgebildeter Grenzzöllner nicht in den Binnenzoll wechselte (Laufbahnwechsel) und GAD verrichtete, ging früher in Pension.
Wie lange es diese Regelung gab entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
Ich fing 1991 im GZD an und damals wurde durch den Ausbildungsleiter gesagt, dass es diese Regelung mal gab und sie vielleicht wieder käme...
Nein, so eine Regelung gab es nicht.
Zumindest nicht seit 1953.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Trainer » Do 11. Apr 2019, 15:20

OSTKEV,

Soweit ich mich erinnere, soll es vor knapp 30 Jahren z.B. für die Kollegen die aus der Alt-Bundesrepublik in den "wilden Osten" gingen, Vergünstigungen betreffs eines früheren Pensionseintritts neben der sogenannen üppigen "Buschzulage" gegeben haben. (Vielleicht könnte ein "Betroffener" dazu ja mal genauere Angaben machen)


Jedes Jahr im Osten zählte für einen Aufbau-Beamten doppelt, in Sachen Pension.
Ende der 90´er kam dann eine weitere Sonderregelung:
Beamte ab 55 Jahre bekamen das Angebot:
Wenn ihr jetzt freiwillig ein halbes Jahr in den Osten geht, dann könnt ihr anschließend mit voller Pension in den Ruhestand gehen.
Mir sind da 2 Kollegen in Erinnerung.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon ostkev » Do 11. Apr 2019, 15:43

Trainer hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 15:20
OSTKEV,

Soweit ich mich erinnere, soll es vor knapp 30 Jahren z.B. für die Kollegen die aus der Alt-Bundesrepublik in den "wilden Osten" gingen, Vergünstigungen betreffs eines früheren Pensionseintritts neben der sogenannen üppigen "Buschzulage" gegeben haben. (Vielleicht könnte ein "Betroffener" dazu ja mal genauere Angaben machen)


Jedes Jahr im Osten zählte für einen Aufbau-Beamten doppelt, in Sachen Pension.
Ende der 90´er kam dann eine weitere Sonderregelung:
Beamte ab 55 Jahre bekamen das Angebot:
Wenn ihr jetzt freiwillig ein halbes Jahr in den Osten geht, dann könnt ihr anschließend mit voller Pension in den Ruhestand gehen.
Mir sind da 2 Kollegen in Erinnerung.
Danke für die Bestätigung.

Ich habe das damals nur am Rande mitbekommen, da es mich ja nicht betraf.
Wir haben nur gehört, dass es wohl diesbezüglich auch viel Neid und Missgunst bei den Zuhausegebliebenen gegeben haben soll.

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon Vollzugsbub » Do 11. Apr 2019, 16:28

Trainer hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 15:20
OSTKEV,

Soweit ich mich erinnere, soll es vor knapp 30 Jahren z.B. für die Kollegen die aus der Alt-Bundesrepublik in den "wilden Osten" gingen, Vergünstigungen betreffs eines früheren Pensionseintritts neben der sogenannen üppigen "Buschzulage" gegeben haben. (Vielleicht könnte ein "Betroffener" dazu ja mal genauere Angaben machen)


Jedes Jahr im Osten zählte für einen Aufbau-Beamten doppelt, in Sachen Pension.
Ende der 90´er kam dann eine weitere Sonderregelung:
Beamte ab 55 Jahre bekamen das Angebot:
Wenn ihr jetzt freiwillig ein halbes Jahr in den Osten geht, dann könnt ihr anschließend mit voller Pension in den Ruhestand gehen.
Mir sind da 2 Kollegen in Erinnerung.
Das galt auch für "Überhangbeamte" von den ehemaligen Grenzen zu Österreich, Polen und Tschechien die an Schwerpunktdienststellen
z.B. Frankfurter Flughafen ihre letzten Jahre als Verstärker Dienst verrichtet haben.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Besondere Altersgrenzen auch im Vollzugs angemahnt.

Beitragvon ostkev » Do 11. Apr 2019, 16:48

Vollzugsbub hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 16:28

Das galt auch für "Überhangbeamte" von den ehemaligen Grenzen zu Österreich, Polen und Tschechien die an Schwerpunktdienststellen
z.B. Frankfurter Flughafen ihre letzten Jahre als Verstärker Dienst verrichtet haben.
Gabs für die auch ne "Busch-Zulage"?


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