oder:
Ist es Uneinsichtigkeit, Sturheit - oder einfach nur Egoismus? Egal.@sammelzoellner: Es gibt ein dienstliches Leben vor als auch nach der Vollzugstätigkeit. Wer mit 63 nicht auf den LKW kommt, der kann im HZA bis zur Regelaltersgrenze Papiere bearbeiten.
Erst einmal geht es um die Menschen, die hinter diesen ganzen Begriffen Wie "Zollvollzug" usw. stehen - viele der "älteren" Kollegen haben ihre Ausbildung im "Grenzzolldienst" absolviert - letztendlich wurden sie von den politischen Ereignissen bzw. der europäischen Geschichte einge- und dann überholt.
Zudem glaube ich nicht, dass man die in den sog. Vollzugsbereichen entstehenden/anfallenden Belastungen und auf die dort eingesetzten Kollegen/-innen einwirkenden "Kräfte" - mit der Tätigkeit eines Fiskal-Beamten vergleichen darf oder kann - ohne hier näher in die "Tiefe" zu gehen.
wer über mehrere Jahre/Jahrzehnte hochqualifizierte polizeiliche Arbeit leistet, für den müssen nicht nur besondere Altersgrenzen gelten - sondern auch andere Ausgleichsmaßnahmen die diese Erschwernisse kompensieren..
oder um den ehemaligen SPD-Abgeordeten Hartmann zu zitieren: Zudem sollte auch über die Frage diskutiert werden, ob die gegenwärtige Verteilung der polizeilichen Aufgaben zwischen Polizei und Zoll sinnvoll ist: „Wir haben die Bundespolizei, wir haben das BKA, und wir haben die polizeilichen Aufgaben des Zolls.
Dreimal aufgeteilt, zwei unterschiedliche Ressortzuständigkeiten.“ Zudem wäre es denkbar, im Bereich Zoll und Bundesministerium des Innern manche Aufgaben zusammenzufassen - doch sollte es auch bei diesem Thema keine Denkverbote geben....
Vllt. sollten in einer Zeit der "Personalmisere" solche "Hürden" übersprungen werden und neue Lösungsansätze überdacht werden. Ein Ansatz wäre den gesamten Zollvollzug unter das Dach des Zollkriminalamts/Zollfahndungsämter zu legen..