Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

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Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

Beitragvon schutzmann_schneidig » Di 23. Apr 2019, 14:18

Im Prozess gegen zwei Polizisten vor dem Oldenburger Landgericht sind die beiden Angeklagten heute freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Polizisten fahrlässige Tötung vorgeworfen. Laut Anklage hatten sie im November 2017 einen 23-jährigen Mann auf einem Oldenburger Supermarktparkplatz abgesetzt und allein gelassen, obwohl er betrunken war. Später wurde er überfahren.
Der 23-Jährige hatte auf einer Polizeiwache in Oldenburg randaliert, woraufhin ihn Beamte in Gewahrsam genommen hatten. Laut Gericht wollten sie den Betrunkenen dann zunächst nach Hause bringen. Schließlich setzten sie ihn aber auf dem Parkplatz ab und fuhren weiter, weil sie zu einem Einsatz gerufen worden waren.
Für das Gericht galt es nun zu klären, ob die heute 24 und 25 Jahre alten Polizisten eine Mitschuld an dem Unfall hatten. Ausschlaggebend für das Urteil war am Ende ein Gutachten eines Sachverständigen. Laut diesem wurden bei dem 23-Jährigen Unfallopfer 1,3 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen. Damit sei der Mann keinesfalls orientierungs- oder hilflos unterwegs gewesen. Dafür spricht nach Angaben des Experten auch, dass der Mann mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von rund sechs Kilometern pro Stunde gelaufen ist, was trotz Alkohol als schnell zu werten sei.
[...]
www.ndr.de

Nachdem die StA zunächst wegen fahrlässiger Tötung angeklagt hatte, erkannte das LG keinen hinreichenden Tatverdacht und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Durch Eröffnungsbeschluss des OLG kam es schließlich doch zum Prozess.
Nun erfolgte, knapp 1,5 Jahre nach dem Ereignis, der Freispruch.

Die Entscheidung des Gerichts war mit einiger Spannung erwartet worden, da eine Verurteilung zu neuen Herausforderungen beim Umgang mit alkoholisierten, aber nicht erkennbar orientierungslosen bzw. -verminderten, Personen geführt hätte.
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Re: Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

Beitragvon scw » Fr 26. Apr 2019, 16:09

Das Problem besteht doch dann per se, wenn du mit einer alkoholisierten Person draußen zu tun hast. Das würde im Umkehrschluss heißen, dass du generell eine Betreuung gewährleisten musst, bis diese wieder "nüchtern" sind. Nur so kannst du doch auf Nummer sicher gehen....sonst kann ich doch bei jeder alkoholisierten Person ab Wert XY eine gewisse Fahrlässigkeit begründen.

Ich weiß nicht wie das in anderen Bundesländern abläuft, aber meist werden nach allen polizeilichen Maßnahmen die Leute doch entlassen. Spätestens nach den Blutentnahmen, sofern keine Eigen- und Fremdgefährdung besteht... das eben solch eine Person danach in einen Unfall geraten kann, ist doch nicht gänzlich auszuschließen. Die Kapazitäten kann doch die Behörde in keinster Weise stellen.

Ob und inwiefern es nun sinnvoll ist, eine Person einfach so auf einem Parkplatz rauszulassen um dann zu einem anderen Einsatz zu fahren, dass ist wiederum fragwürdig.

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Re: Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

Beitragvon Controller » Fr 26. Apr 2019, 17:08

naja, ob ich den jetzt nach der Maßnahme ab/von/aus der Dienststelle entlasse oder eben auf dem Parkplatz,
weil ein anderer Einsatz kommt, ist egal.

Einen Unfall kann niemand vorhersehen.

Sage ich, ok, wir fahren niemand mehr nach Hause sondern entlassen ab Dienststelle,
kann sofort nach Entlassung ein VU passieren, insofern erschließt sich mir diese Fragwürdigkeit gerade nicht.

Die Frage dürfte sein, warum die den überhaupt heimgefahren haben und nicht einfach so entlassen haben, sofern keine keine Eigen- und Fremdgefährdung bestand ?
Das dürfte mMn der Aufhänger sein.
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Re: Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 26. Apr 2019, 18:33

scw hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2019, 16:09
Ich weiß nicht wie das in anderen Bundesländern abläuft, aber meist werden nach allen polizeilichen Maßnahmen die Leute doch entlassen. Spätestens nach den Blutentnahmen, sofern keine Eigen- und Fremdgefährdung besteht... das eben solch eine Person danach in einen Unfall geraten kann, ist doch nicht gänzlich auszuschließen.
Richtig. Und auch hier haben die Beamten eine solche Gefährdung nicht erkannt. Der Vorwurf lautete allerdings, dass sie dies aufgrund der Alkoholisierung hätten erkennen müssen und ihnen daher auch eine strafrechtliche Verantwortung an den späteren Folgen zugerechnet werden müsse.
Dies hat das Gericht, nicht zuletzt aufgrund des Gutachtens eines Sachverständigen, anders bewertet. Zum Glück...denn sonst hätte man die obig beschriebene (und auch in meinen Augen richtige) Verfahrensweise künftig in Frage stellen müssen. Mit all den Folgen, die das dann mit sich bringen würde.
Controller hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2019, 17:08
Die Frage dürfte sein, warum die den überhaupt heimgefahren haben und nicht einfach so entlassen haben, sofern keine keine Eigen- und Fremdgefährdung bestand ?
Das dürfte mMn der Aufhänger sein.
Hintergrund war, dass er in der Dienststelle randaliert hatte, weil er mit der Bewertung eines durch ihn vorgetragenen Sachverhalts nicht einverstanden war. Offenbar war er aber aufgrund seines Zustands (weder hilf- noch orientierungslos) "nichts für die Zelle" oder das Krankenhaus, sondern sollte einfach von dort weg verbracht werden, da er den Dienstbetrieb störte.
Insofern erscheint der Gedanke, dass er zuhause am besten aufgehoben wäre, gar nicht so verkehrt. Das Ganze war also nicht als "Taxidienstleistung" gedacht, wie es in vielen Kommentaren dazu zu lesen ist, sondern war eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, die prognostisch den höchsten Erfolgsgrad im Hinblick auf die Verhinderung künftiger Störungen versprach.
Allein in Bezug auf die Alkoholisierung hätte er also durchaus auch allein die Dienststelle wieder verlassen und seines Weges gehen können.
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Re: Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

Beitragvon scw » Sa 27. Apr 2019, 15:06

Ich weiß nicht, ob wir dann in verschiedenen Welten leben, aber wenn jemand auf der Dienststelle randaliert werde ich sicherlich alles tun, außer ihn nach hause fahren. Mir erschließt sich auch nicht, wieso ich das tun sollte? Sicherlich, mit 1,x Promille sind viele Leute noch völlig klar, ansprechbar und sich darüber bewusst was sie tun.
Aber die Begründung, er störe den Dienstbetrieb und deshalb verbringe ich ihn? Verbringungsgewahrsam ist da denke ich das Stichwort und das ist, sofern ich weiß nicht überall erlaubt :polizei2:

Gefahrenabwehr? Das ist einfach nur Weg des geringsten Widerstandes. Das Einfachste wäre dann einfach Anschlussgewahrsam anordnen lassen. Klar, ist zeitlich ein größerer Aufwand aber DAS wäre dann gefahrenabwehrrechtlich sauber.
Ich meine, wenn du ihn aufforderst zugehen, er das nicht tut, dann setzt du notfalls die Maßnahme vor Ort mit Zwang durch. Dann hast du vielleicht den Widerstand, okay und? Spinnst du das mal weiter, landet er auch auf ner Gefangenensammelstelle mit hoher Warscheinlichkeit, wo er dann entlassen wird.

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Re: Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

Beitragvon Officer André » Sa 27. Apr 2019, 18:59

Das ist eine Einzelfallentscheidung, die von einigen Faktoren abhängt.
Kommt bei uns selten vor. Ist aber nicht ausgeschlossen

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Re: Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

Beitragvon schutzmann_schneidig » So 28. Apr 2019, 12:21

scw hat geschrieben:
Sa 27. Apr 2019, 15:06
Ich weiß nicht, ob wir dann in verschiedenen Welten leben, aber wenn jemand auf der Dienststelle randaliert werde ich sicherlich alles tun, außer ihn nach hause fahren. Mir erschließt sich auch nicht, wieso ich das tun sollte? Sicherlich, mit 1,x Promille sind viele Leute noch völlig klar, ansprechbar und sich darüber bewusst was sie tun.
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Gefahrenabwehr? Das ist einfach nur Weg des geringsten Widerstandes. Das Einfachste wäre dann einfach Anschlussgewahrsam anordnen lassen. Klar, ist zeitlich ein größerer Aufwand aber DAS wäre dann gefahrenabwehrrechtlich sauber.
Ich meine, wenn du ihn aufforderst zugehen, er das nicht tut, dann setzt du notfalls die Maßnahme vor Ort mit Zwang durch. Dann hast du vielleicht den Widerstand, okay und? Spinnst du das mal weiter, landet er auch auf ner Gefangenensammelstelle mit hoher Warscheinlichkeit, wo er dann entlassen wird.

Das kann jeweils nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Natürlich endet solch ein Verhalten oft (meistens) in der Zelle. Aber es gibt eben auch andere Konstellationen, in denen ein Verbringen z.B. zur Wohnung im Hinblick auf die Beseitigung der Störung prognostisch ebenso erfolgversprechend erscheint. Und dann ist dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung durchaus das mildere Mittel gegenüber dem Einsperren, so dass diese Maßnahme sogar geboten ist.
Die Möglichkeiten können durchaus vielfältig und jede für sich gut begründbar sein. In diesem Fall wurde sich für das Verbringen zur Wohnung entschieden und das ist nach den dazu bekannten Fakten auch nicht zu beanstanden.
Aber die Begründung, er störe den Dienstbetrieb und deshalb verbringe ich ihn? Verbringungsgewahrsam ist da denke ich das Stichwort und das ist, sofern ich weiß nicht überall erlaubt :polizei2:
Natürlich ist die Beendigung einer Ingewahrsamnahme an einem anderen Ort als ihr Beginn erlaubt. Es dürfte sogar der Regelfall sein, dass jemand in diesem Zuge an einen anderen Ort verbracht wird (oftmals eine Dienststelle) und dann dort wieder entlassen wird.
Das Verbringen eines Nichtsesshaften nach außerhalb der Stadt und dann irgendwo Absetzen im Wald, was oftmals gedanklich mit dem Wort "Verbringungsgewahrsam" in Verbindung gebracht wird, kann dagegen durchaus problematisch und auch unzulässig sein. Das war hier aber nicht der Fall.
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Re: Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

Beitragvon Diag » So 28. Apr 2019, 20:24

:zustimm:
Evtl. muss man sich sonst wieder rumschlagen mit erwalrung & Co., da eine Mindermaßnahme möglich wäre.

Ich kenne die örtlichen Begebenheiten dort nicht. Bei uns ist die Fahrt zum Gewahrsam mitunter auch "nicht gerade mal so ums Eck".

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Re: Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

Beitragvon scw » Sa 4. Mai 2019, 16:51

Der Unterschied ist mir dennoch zu dünn. Ob ich nun Person X in ein Waldstück oder einfach "weit genug" weg verbringe von meiner Dienststelle, damit er nicht mehr stört...denke da stößt man an die rechtlichen Grenzen.

Das Verbringen zur Wohnung erscheint mir noch legitim und wie du schon sagst oftmals als Mindermaßnahme durchaus zulässig und plausibel - aber nicht, ihn einfach an Ort X auszusetzen. Genau das ist hier aber passiert. Das ist dann mehr als fraglich - jedenfalls, sofern eine Eigengefährdung durch den Alkholkonsum zu begründen ist. Das muss dann detailliert dokumentiert werden, war hier aber augenscheinlich nicht der Fall.
Es ist doch ganz oft so, dass du alkoholisierte Personen nach gewissen Delikten auch vor Ort entlässt. Das würde per se heißen, dass du jedes Mal wenn Person X alkoholisiert ist, eine gewisse Anschlussmaßnahme treffen musst um auszuschließen, dass da nichts passiert. Das ist ja Schwachsinn.
Problematisch ist nur, wenn du die Person bereits in deinem Gewahrsam hast und deiner dann damit einhergehenden Garantenstellung nicht nachkommst. Das mag 99x gut gehen, 1x nicht.

In der Regel ist kein Gewahrsam direkt um die Ecke. Wir reden hier ja nicht von einer Stunde Anfahrt.

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Re: Tödlicher Unfall: Polizisten freigesprochen

Beitragvon 1957 » Sa 4. Mai 2019, 19:35

Das Problem ist hier nicht die Ingewahrsamnahme/Verbringungsgewahrsam, sondern der Zustand des Sistierten, der nach Auffassung des Gerichts eben keiner weiteren Aufsicht bedurfte und gut alleine gelassen werden konnte.
Das war dieser Einzelfall.
In anderen Fällen wurde anders entschieden, weil eben die Fakten anders waren.

Zu der offenbar nicht aussterbenden Phrase " wir sind kein Taxi", verhält sich das ähnlich. Dahinter steckt schon eine seltsame Denke. Wenn eine Gefahrensituation durch ein Nachhausefahren bereinigt werden kann, dann mach ich das.


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