www.ndr.deIm Prozess gegen zwei Polizisten vor dem Oldenburger Landgericht sind die beiden Angeklagten heute freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Polizisten fahrlässige Tötung vorgeworfen. Laut Anklage hatten sie im November 2017 einen 23-jährigen Mann auf einem Oldenburger Supermarktparkplatz abgesetzt und allein gelassen, obwohl er betrunken war. Später wurde er überfahren.
Der 23-Jährige hatte auf einer Polizeiwache in Oldenburg randaliert, woraufhin ihn Beamte in Gewahrsam genommen hatten. Laut Gericht wollten sie den Betrunkenen dann zunächst nach Hause bringen. Schließlich setzten sie ihn aber auf dem Parkplatz ab und fuhren weiter, weil sie zu einem Einsatz gerufen worden waren.
Für das Gericht galt es nun zu klären, ob die heute 24 und 25 Jahre alten Polizisten eine Mitschuld an dem Unfall hatten. Ausschlaggebend für das Urteil war am Ende ein Gutachten eines Sachverständigen. Laut diesem wurden bei dem 23-Jährigen Unfallopfer 1,3 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen. Damit sei der Mann keinesfalls orientierungs- oder hilflos unterwegs gewesen. Dafür spricht nach Angaben des Experten auch, dass der Mann mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von rund sechs Kilometern pro Stunde gelaufen ist, was trotz Alkohol als schnell zu werten sei.
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Nachdem die StA zunächst wegen fahrlässiger Tötung angeklagt hatte, erkannte das LG keinen hinreichenden Tatverdacht und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Durch Eröffnungsbeschluss des OLG kam es schließlich doch zum Prozess.
Nun erfolgte, knapp 1,5 Jahre nach dem Ereignis, der Freispruch.
Die Entscheidung des Gerichts war mit einiger Spannung erwartet worden, da eine Verurteilung zu neuen Herausforderungen beim Umgang mit alkoholisierten, aber nicht erkennbar orientierungslosen bzw. -verminderten, Personen geführt hätte.