Also die Festnahme war für mich ein Rechtseingriff, jedoch gerechtfertigt und verhältnismäßig.Lordi13 hat geschrieben:Okay, bei uns war es auch unterschiedlich ob jz 8 PolG oder 163 StPO das „richtige“ ist.
Ich meine, ob die Festnahme den H in seinem Grundrecht verletzt hat.
Einstellungsjahrgang 2018
Moderator: Polli
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung. Am angenehmsten und in gleichem Maße liebenswert ist das Tätigsein.
Aristoteles (384-322), griech. Philosoph, Begründer d. abendländ. Philosophie
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Habe ich verneint. Art. 2II2, 104I liegen unter qualifizierten Gesetzesvorbehalt. Festnahme ist nach §§112 iVm 127 StPO rechtmäßig, wenn Gefahr im Verzug vorliegt (Richtervorbehalt nach §114 StPO und Artikel 104GG). Definieren, sagen das Richter nicht erreichbar ist und Bumms.
Aufgabe 1 haben bei uns die meisten §8 PolG genommen. Ein paar aber auch die StPO. Denke beides ist begründbar.
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Haben die bei der Maßnahme nicht eine richterliche Anordnung eingeholt?John_Doe hat geschrieben:Habe ich verneint. Art. 2II2, 104I liegen unter qualifizierten Gesetzesvorbehalt. Festnahme ist nach §§112 iVm 127 StPO rechtmäßig, wenn Gefahr im Verzug vorliegt (Richtervorbehalt nach §114 StPO und Artikel 104GG). Definieren, sagen das Richter nicht erreichbar ist und Bumms.
Aufgabe 1 haben bei uns die meisten §8 PolG genommen. Ein paar aber auch die StPO. Denke beides ist begründbar.
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Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung. Am angenehmsten und in gleichem Maße liebenswert ist das Tätigsein.
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Ja, sie haben eine geholt. Um 8 Uhr, und die Festnahme war um 6..
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber die Richterliche Anordnung bezog sich laut SV glaube ich auf die Wohnungsdurchsuchung. Und erst durch die konnten ja Beweismittel aufgefunden werden, sodass der Beamte darauf hin die Person vorläufig festnahm. Und da geht es ja um den Zeitpunkt der Anordnung und die erging ja erst nach der Durchsuchung. Das heißt man müsste Dort die G. i.V. Bejahen, da der H ja schon Flugtickets gekauft hat und sich aus dem Staub machen wollte
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Einstellungsjahrgang 2018
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Also unser Kurs hat bei Aufgabe 1 die Generalklausel genommen, jedoch welche nach 163 und welche nach 8(1), ich habe mich auch für den 8 PolG entschieden.
Bei Aufgabe 2 haben wir wieder unterschiede in der Klasse, ob 94 (1) oder (2) vorbei ich mich für letzteres entschieden habe, da die Sache nicht freiwillig herausgegeben werden wollte.
Und zu guter Letzt den 102 StPO
Bei Staatsrecht haben wir alle, dass die Maßnahme zulässig war und die Person nicht in sein Grundrecht eingeschränkt wurde.
Zusätzlich haben wir gesagt, dass der Laden unter den art. 13 fällt und zwar unter Abs. 8 und somit der Laden unter Art 13 GG zählt.
Jedoch war es zeittechnisch ziemlich knapp, zumindest bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
Bei Aufgabe 2 haben wir wieder unterschiede in der Klasse, ob 94 (1) oder (2) vorbei ich mich für letzteres entschieden habe, da die Sache nicht freiwillig herausgegeben werden wollte.
Und zu guter Letzt den 102 StPO
Bei Staatsrecht haben wir alle, dass die Maßnahme zulässig war und die Person nicht in sein Grundrecht eingeschränkt wurde.
Zusätzlich haben wir gesagt, dass der Laden unter den art. 13 fällt und zwar unter Abs. 8 und somit der Laden unter Art 13 GG zählt.
Jedoch war es zeittechnisch ziemlich knapp, zumindest bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Einstellungsjahrgang 2018
So sehe ich es auch.Fallus hat geschrieben:Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber die Richterliche Anordnung bezog sich laut SV glaube ich auf die Wohnungsdurchsuchung. Und erst durch die konnten ja Beweismittel aufgefunden werden, sodass der Beamte darauf hin die Person vorläufig festnahm. Und da geht es ja um den Zeitpunkt der Anordnung und die erging ja erst nach der Durchsuchung. Das heißt man müsste Dort die G. i.V. Bejahen, da der H ja schon Flugtickets gekauft hat und sich aus dem Staub machen wollte
Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung. Am angenehmsten und in gleichem Maße liebenswert ist das Tätigsein.
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Ich habe bei der Aufgabe 1 den $8 Polg genommen bei der Aufgabe 2 den 94(2) StPO
Und bei der letzten Aufgabe 102 StPO.
Bei der sachlichen Zuständigkeit habe ich den 1(1) S.1 u. 2 Polg gewählt
Und bei der letzten Aufgabe 102 StPO.
Bei der sachlichen Zuständigkeit habe ich den 1(1) S.1 u. 2 Polg gewählt
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Also mit dem 1(1) S.1 u 2 meine ich natürlich die erste Aufgabe
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Es gibt ja an sich immer eine „richtige“ Lösung. Unser Dozent sagte uns immer, wir müssen dies gut begründen, wenn wir uns für was anderes entscheiden. Dann akzeptiert er es auch. Bin gespannt welche Zielrichtung nun die richtige ist.Fallus hat geschrieben:Ich habe bei der Aufgabe 1 den $8 Polg genommen bei der Aufgabe 2 den 94(2) StPO
Und bei der letzten Aufgabe 102 StPO.
Bei der sachlichen Zuständigkeit habe ich den 1(1) S.1 u. 2 Polg gewählt
Edit: Ich beziehe mich natürlich auf Aufhabe 1.
Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung. Am angenehmsten und in gleichem Maße liebenswert ist das Tätigsein.
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Ich bin auch echt gespannt. Jetzt steht erstmal EL an. Wobei ich da absolut nicht weiß was und wie man dafür lernen soll
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Die wichtigsten Einsatzgrundsätze der PDV 100 sowie die wichtigsten Punkte des LF 371. Schema für die BdL Auftrag, Gefahren, Störer und Raum und noch das Einsatzmodell NRW (Chronischer Maßnahmenverlauf). Dann sollte man gut vorbereitet sein denke ich.
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Fand ich ziemlich easy muss ich sagen.
Hab nur 5 mal "Wiwa" und "Viva" durchgestrichen/geschrieben weil ich einfach nen totalen Hänger hatte:D:D
Hab nur 5 mal "Wiwa" und "Viva" durchgestrichen/geschrieben weil ich einfach nen totalen Hänger hatte:D:D
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Tag 1: 12.10.17 99/103
Tag 2: 18.10.2017 PDT
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