Polizeidiensttauglichkeit mit Schuheinlagen

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Polizeidiensttauglichkeit mit Schuheinlagen

Beitragvon Rauner46 » Do 2. Mai 2019, 22:30

Hallo zusammen,

ich habe mich für das Einstellungsjahr 2020 beworben war aber noch nicht beim EAV, aber mir stellt sich eine Frage.
Vor mehreren Jahren wurde bei mir ein Senk-Knick-Spreizfuß festgestellt und seitdem an trage ich in meinen Schuhen Einlagen.
Kann das zur irgendwie zum Auschluss führen?

Franconia

Re: Polizeidiensttauglichkeit mit Schuheinlagen

Beitragvon Franconia » Do 2. Mai 2019, 22:46

Kann, muss aber nicht. Kommt auf die Ausprägung an. Ich kenne einige Kollegen, die Einlagen verschrieben bekommen haben.

Entweder du fragst beim PÄD. nach oder lässt es auf das EAV ankommen.

vladdi
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Re: Polizeidiensttauglichkeit mit Schuheinlagen

Beitragvon vladdi » Fr 3. Mai 2019, 07:45

Hallo,


wenn der S-S-Fuß ganz normal, unauffällig, funktioniert dann ist das kein Ausschlussgrund.

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Re: Polizeidiensttauglichkeit mit Schuheinlagen

Beitragvon Nanu » Sa 4. Mai 2019, 10:35

Hallo,
Ich habe auch mal Einlagen verschrieben bekommen, weil der Orthopäde zufällig gesehen hat, dass ich einen Senk-Spreiz-Fuß habe. Soweit ich mich erinnere wurde im Fragebogen des PÄD nicht danach gefragt und daher war es bei der Untersuchung kein Thema. Du musst dort deine Socken ausziehen, weil man guckt, ob du eine Fehlstellung hast. Bei mir wurde nichts bemängelt.

Ich denke, solange du bisher keine Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen wegen der Fehlstellung hattest, werden die Füße nicht zum Problem. Heutzutage haben 2/3 der Menschen Fehlstellungen, hab ich mal gelesen.

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Re: Polizeidiensttauglichkeit mit Schuheinlagen

Beitragvon Rauner46 » So 5. Mai 2019, 16:00

Danke euch erst einmal für Antworten, dies beruhigt mich erstmal :)
Habe soweit keine Einschränkungen und Schmerzen auch nicht, übe auch zur Zeit einen recht schwer körperlichen Job aus und von daher ist das gehen, lange stehen und sonstigen Aktivitäten kein Problem.

@Nanu hast du dann einfach deine vorhandenen Schuheinlagen in die neuen "Einsatzschuhe" eingelegt oder hast du erst nach dem Auswahlverfahren bzw. beim beginn der Ausbldung Kontakt mit dem Polizeiarzt gesucht?

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Re: Polizeidiensttauglichkeit mit Schuheinlagen

Beitragvon Nanu » So 5. Mai 2019, 21:13

Ich muss gestehen, dass ich meine Einlagen nicht mehr trage. 🙈Sie passen in die meisten Schuhe nicht rein. Aber danke für die Erinnerung, ich muss mal probieren, ob sie in die Dienstschuhe passen, die sind ja eher klobig geschnitten 😉

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Re: Polizeidiensttauglichkeit mit Schuheinlagen

Beitragvon peti12 » Mo 20. Mai 2019, 18:45

Hallo,

ich hatte vor einiger Zeit selbst mit dem polizeiärztlichen Dienst der Bundespolizei telefoniert.

Mir wurde gesagt „Sie bekommen bei der Einstellung dann sowieso ein Rezept von uns für Einlagen mit wenn sie einen Knick Senk Spreitz Fuß haben.“

Die Meinungen über dieses Thema gehen wirklich weit auseinander, während andere sagen man ist damit niemals PDT sagen andere wie der ärztliche Dienst z.B das man trotzdem welche verschrieben bekommt.

Hierbei ACHTUNG: Die Meinungen gehen selbst beim PÄD auseinander, der eine PÄD kann das eine sagen und der andere wiederum was komplett anderes.

Aber, man muss es sowieso nicht angeben da meines Wissens auch nicht danach gefragt wird.

Grüße,

:zustimm:
Zuletzt geändert von peti12 am Do 20. Jun 2019, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.

vladdi
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Re: Polizeidiensttauglichkeit mit Schuheinlagen

Beitragvon vladdi » Di 21. Mai 2019, 04:35

Hallo

Was irgendjemand sagt ist unbedeutend

Was interessiert ist, was die PDV 300 und der PÄD bei der Untersuchung sagt.

Die grundsätzliche Aussage habe ich oben geschrieben

Dazu was man angeben muss, bzw. ob nur konkret das angegeben werden muss, was gefragt wird, kann ich nur sagen, dass Verschweigen von Dingen genauso wie Lügen unangenehme Folgen haben kann.

Ich meine, dass die Frage. / Selbstauskunft auch offen ist, so dass für Verschweigen von relevanten Erkrankungen kein Raum ist.



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