Hallo,erstmal möchte ich als neues Forenmitglied alle herzlich begrüßen.
Es geht um ein rein hypotehtisches Thema.
Vor kurzem habe ich mit zwei Freunden diskutiert, ob jemand der täglich Alkohol konsumiert, z.B. 5 Flaschen Bier,also meiner Meinung defenitiv
Alkoholabhängig, ein KFZ führen darf wenn er darauf achtet immer absolt nüchtern zu fahren. Also letzendlich lief die die Frage darauf hinaus,ob jemand der
Alkoholabhängig ist trotzdem weiterhin am Sraßenverkehr teilnehmen darf,solange er dies nüchtern tut.
Freue mich auf Antworten von euch!
Und sorry für mein Deutsch, ich weiß das ich rechtschreiblich keine Leuchte bin.
Mit freundlichen Grüßen an euch alle.
Ralf L.
Kein Alkohol am Steuer
Re: Kein Alkohol am Steuer
Az.: 1 L 784/16
Die Diagnose zur Abhängigkeit reicht lt. dem Verwaltungsgericht Neustadt aus, um die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Die Diagnose zur Abhängigkeit reicht lt. dem Verwaltungsgericht Neustadt aus, um die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Re: Kein Alkohol am Steuer
Danke für die Antwort,kannst du mir da einen Link senden?
Ralf L.
Ralf L.
Re: Kein Alkohol am Steuer
Ups, sorry,ich weiß nicht ob ihr hier euch dutzt,wenn dann dann tut mir das Du leid.
Ralf L.
Ralf L.
Re: Kein Alkohol am Steuer
Du solltest Dich mal mit der Definition für "Alkoholabhängigkeit" befassen. "Täglich 5 Bier" reichen ohne weitere Anhaltspunkte für eine medizinisch/gutachterlich feststellbare Alkoholabhängigkeit lange nicht aus, schon gar nicht um auf dieser Basis jemandem den Führerschein zu entziehen.
http://www.suchtselbsthilfe-wettenberg.de/ICD-10.pdf
http://www.suchtselbsthilfe-wettenberg.de/ICD-10.pdf
Safety first!
Re: Kein Alkohol am Steuer
https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseit ... g-nr-4116/
Die Fahrerlaubnisbehörde kann somit (im Einzelfall) die Fahrerlaubnis entziehen. Danach ist der Betroffene nicht mehr berechtigt, ein führerscheinpflichtiges Fahrzeug zu führen.
Es kommt nicht auf die "eigene Meinung" an, sondern laut dem Urteil muss ein fachärztliches Gutachten vorliegen. Die Beibringung eines solchen kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, wenn der Verdacht der Alkoholabhängigkeit besteht. Nur zu sagen, jemand ist alkoholabhängig, reicht nicht aus, um die Fahrerlaubnis zu entziehen.
- Ghostrider1
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- Beiträge: 4224
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- Wohnort: Elbflorenz
Re: Kein Alkohol am Steuer
Man kann die Frage ganz kurz beantworten:
Ja er darf vom Gesetz her fahren, solange er dazu körperlich in der Lage ist.
Der Rest ist Verwaltungsrecht.
Die FE Behörde benötigt Tatsachen , für die Alkoholabhängigkeit.
Ja er darf vom Gesetz her fahren, solange er dazu körperlich in der Lage ist.
Der Rest ist Verwaltungsrecht.
Die FE Behörde benötigt Tatsachen , für die Alkoholabhängigkeit.
Re: Kein Alkohol am Steuer
Ist die Alkoholabhängigkeit belegt, dann entzieht die FEB die FE, da dann die Eignung zum Führen eines Kfz fehlt - egal ob man gerade betrunken oder nüchtern ist oder man man das trennen kann.
FeV, Anlage 4, Nr. 8.3
FeV, Anlage 4, Nr. 8.3
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