Zu Deiner Frage: Weil ich Jahrzehnte an Berufserfahrung besitze, die ich NICHT im Bürostuhl erworben habe.mistam hat geschrieben: ↑Mi 27. Mär 2019, 14:33Ach - und das kannst Du beurteilen weil ...?HauptstadtCop hat geschrieben:
Ich beobachte hin und wieder Gerichtsverfahren und habe auch persönlich Ablehnungsbescheide von Bewerbern lesen dürfen, bei denen ich immer wieder monieren muss, dass die nicht rechtens waren. - Nicht umsonst wurden schon etliche Bescheide vom VG sowie AG kassiert.
Klar wir können die Ungeeignezen auch gleich einstellen, ohne sie (aus guten Gründen, die Du weder verstehen noch teilen musst) abzulehnen und im Einzelfall vom Gericht aufgehoben zu werden. Wäre das dann besser?
Die Frage wer ungeeignet und geeignet ist, wurde mehrmals fehlerhaft entschieden. Das erkennt man daran, dass Anwärter die zwar in der Vergangenheit nicht polizeilich in Erscheinung getreten sind, aber dann während ihrer Ausbildungszeit in Cafés verkehren, die rockerähnlichen Gruppierungen zuzurechnen sind und eine Personalienkontrolle Vorort lautstark kritisieren und die Verhältnismäßigkeit in Frage stellen. Verhält sich so ein charakterlich geeigneter Polizeianwärter ?
Von dem „Kollegen“, der Kokain für Dealer gehortet hat, will ich erst gar nicht anfangen.
Ich könnte jetzt noch ähnlich gelagerte Fälle aufzählen, die auch Dir bekannt sein dürften aber das spare ich mir jetzt erstmal auf...
Mir ist der Türsteher der in einem Jahr 5 EV‘s bekommen hat und diese sauber eingestellt worden sind, viel lieber... Dir nicht ?
Also stellen wir den Anwärter mit Kontakten in kriminelle Clans lieber ein, weil POLIKS und INPOL nichts hergibt und er einen Rang in der Liste besser ist, als den Türsteher von dem Auch Du Dir wünschst, dir zu helfen, wenn du in einer Bar von einem zu Betrunkenem angegriffen wirst ?
Ich denke dass man seine Entscheidungskraft etwas besser differenzieren sollte, als wie vor 20 Jahren. Die Realität auf der Straße sieht heute viel härter und Brutaler aus, als wie damals. Das erkennt jeder PVB der heute seine Streife draußen versehen muss...