in der Suchfunktion habe ich nichts gefunden zu dem Thema, deshalb hier ein neues.
Im Kern geht es mir um die Erfahrungsstufe. Ich habe mit der Polizei und mit der Bundeswehr kommuniziert und keiner von beiden konnte mir gegenüber eine sichere Aussage treffen.
Die Polizei sagt, ja, es werden Erfahrungsstufen aus meinen über 12 Jahren Bundeswehrzeit angerechnet, jedoch ist fraglich, wie viel. Worauf es dabei ankommt, konnte mir die gute Frau nicht sagen. Ihre Vermutung: je nach Verwendung in der Bundeswehr.

Da ich nicht der Erste bin der zur Landespolizei wechselt, gibt es sicher Erfahrungswerte. Vielleicht kann mir sogar jemand eine Textpassage nennen, in der dieses geregelt ist. Ich bin für alle Informationen diesbezüglich dankbar.
