Einstellungsjahrgang 2019

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

Jens669
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Jens669 » Fr 24. Mai 2019, 12:41

Ogi93 hat geschrieben:Das ist die Frage. Es gibt noch einige hundert Bewerber die geprüft werden müssen.
Weißt du vielleicht, wie viele Bewerber noch genau geprüft werden ?


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Ogi93
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Ogi93 » Fr 24. Mai 2019, 12:55

Herr xxxxxxx schrieb mir gerade:

"aktuell befinden sich noch einige Hundert Bewerber im Verfahren. Bis zum Abschluss dauert es sicherlich noch ca. 6-8 Wochen. Wir werden voraussichtlich den ROW demnächst absenken, allerdings nicht bis auf 92,... Leider müssen Sie sich noch weiter gedulden."

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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon MICHI » Fr 24. Mai 2019, 13:35

Ogi93 hat geschrieben:Herr xxxxxxx schrieb mir gerade:

"aktuell befinden sich noch einige Hundert Bewerber im Verfahren. Bis zum Abschluss dauert es sicherlich noch ca. 6-8 Wochen. Wir werden voraussichtlich den ROW demnächst absenken, allerdings nicht bis auf 92,... Leider müssen Sie sich noch weiter gedulden."
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JumboJim31
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon JumboJim31 » Fr 24. Mai 2019, 14:30

Ogi93 hat geschrieben:
Fr 24. Mai 2019, 12:55
Herr xxxxxxx schrieb mir gerade:

"aktuell befinden sich noch einige Hundert Bewerber im Verfahren. Bis zum Abschluss dauert es sicherlich noch ca. 6-8 Wochen. Wir werden voraussichtlich den ROW demnächst absenken, allerdings nicht bis auf 92,... Leider müssen Sie sich noch weiter gedulden."
„... allerdings nicht bis auf 92,...“ ist damit die nächste Absenkung gemeint oder, dass der Wert nicht einmal am Ende die 92er Marke erreichen wird?
Lg

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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Sunwalk » Fr 24. Mai 2019, 14:55

JumboJim31 hat geschrieben:
Ogi93 hat geschrieben:
Fr 24. Mai 2019, 12:55
Herr xxxxxxx schrieb mir gerade:

"aktuell befinden sich noch einige Hundert Bewerber im Verfahren. Bis zum Abschluss dauert es sicherlich noch ca. 6-8 Wochen. Wir werden voraussichtlich den ROW demnächst absenken, allerdings nicht bis auf 92,... Leider müssen Sie sich noch weiter gedulden."
„... allerdings nicht bis auf 92,...“ ist damit die nächste Absenkung gemeint oder, dass der Wert nicht einmal am Ende die 92er Marke erreichen wird?
Lg
Er schreibt dass er sich noch weiter gedulden muss, rate mal welche deiner Optionen gemeint ist ;)


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Highway85
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Highway85 » Fr 24. Mai 2019, 18:38

Das heißt, dass der ROW bald auf 93 runtergeht und dann heißt es wieder abwarten. Dass es nicht wieder unter 90 geht, macht schon Sinn, da letztes Jahr vermutlich sehr viele Bewerber mit 90 oder 91 hätten so lange warten müssen, dass sich dann in der Zwischenzeit auch sehr viele anderweitig orientiert haben bzw. orientieren mussten. Ich zum Beispiel war tatsächlich, aufgrund meiner Kündigungsfrist, auf eine EZ bis zum 30.03. angewiesen. Sonst hätte ich wahrscheinlich trotz 103 ROW passen müssen.

Ich drücke weiterhin allen die Daumen, auf das auch ihr euer Ziel Polizei NRW erreicht. Reinhaun!
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon YannikT » Fr 31. Mai 2019, 13:17

Guten Tag :hallo:
hab da nochmal zwei Fragen derzeit. Die erste betrifft meine derzeitige Bewerbungsphase und zwar musste man ja bei den einzureichenden Unterlagen am Anfang eine Kopie des Führerscheins beilegen, sofern dieser schon vorhanden ist. Hatte ich auch alles gemacht aber ich habe nun vor einer Woche nochmal eine E-Mail aus Münster erhalten, dass die noch eine beglaubigte Kopie davon benötigen. Meine Frage ist nun, ob ich diese beim Straßenverkerhsamt bekomme und ob jeder diese beglaubigte Kopie vor seiner Einstellung einreichen muss? Da dies auch nicht bei mir auf der Checkliste angekreutzt war, welche ich nach der Polizeiärtzlichen Untersuchung erhalten hatte, wunderte mich diese E-Mail ein wenig ;D

Frage zwei betrifft das bevorstehene Studium. Ich überlege nämlich täglich zur FH zu fahren und dies wären dann täglich ca. 70km hin und 70km zurück. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich die Kilometer aufschreiben kann und im Folgejahr dann jeweils bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann?

Für eure Antworten schon mal vielen Dank :polizei1:
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Highway85 » Fr 31. Mai 2019, 13:28

YannikT hat geschrieben:
Fr 31. Mai 2019, 13:17
Guten Tag :hallo:
hab da nochmal zwei Fragen derzeit. Die erste betrifft meine derzeitige Bewerbungsphase und zwar musste man ja bei den einzureichenden Unterlagen am Anfang eine Kopie des Führerscheins beilegen, sofern dieser schon vorhanden ist. Hatte ich auch alles gemacht aber ich habe nun vor einer Woche nochmal eine E-Mail aus Münster erhalten, dass die noch eine beglaubigte Kopie davon benötigen. Meine Frage ist nun, ob ich diese beim Straßenverkerhsamt bekomme und ob jeder diese beglaubigte Kopie vor seiner Einstellung einreichen muss? Da dies auch nicht bei mir auf der Checkliste angekreutzt war, welche ich nach der Polizeiärtzlichen Untersuchung erhalten hatte, wunderte mich diese E-Mail ein wenig ;D

Frage zwei betrifft das bevorstehene Studium. Ich überlege nämlich täglich zur FH zu fahren und dies wären dann täglich ca. 70km hin und 70km zurück. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich die Kilometer aufschreiben kann und im Folgejahr dann jeweils bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann?

Für eure Antworten schon mal vielen Dank :polizei1:
Hi Yannik,
zu Frage 1 würde ich persönlich gar nicht groß drüber nachdenken, sondern wenn Münster etwas haben will, einfach abliefern! ;-) Entweder gehst du eben zu deinem örtlichen EB, der/die stempelt dir die Kopie unentgeltlich, oder gehst halt ins Bürgerbüro und zahlst 2,50€

Im Straßenverkehrsamt könnte ich mir vorstellen, dass man dich abblitzen lässt, ist aber auch nur so nen Gefühl.

Zu 2:
Ja, du wirst EINE Strecke zur FH(also 70km) mit 0,30€/km steuerlich geltend machen können.
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon YannikT » Fr 31. Mai 2019, 17:31

Highway85 hat geschrieben:
Fr 31. Mai 2019, 13:28
Hi Yannik,
zu Frage 1 würde ich persönlich gar nicht groß drüber nachdenken, sondern wenn Münster etwas haben will, einfach abliefern! ;-) Entweder gehst du eben zu deinem örtlichen EB, der/die stempelt dir die Kopie unentgeltlich, oder gehst halt ins Bürgerbüro und zahlst 2,50€

Im Straßenverkehrsamt könnte ich mir vorstellen, dass man dich abblitzen lässt, ist aber auch nur so nen Gefühl.

Zu 2:
Ja, du wirst EINE Strecke zur FH(also 70km) mit 0,30€/km steuerlich geltend machen können.
Ich danke dir für deine Antwort! :polizei1:
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Erdna92 » Fr 31. Mai 2019, 18:43

An die Bewerber mit Zusage: Habt ihr von euren Einstellungsberatern nähere Informationen bzgl. der Dienstantrittsbescheide bekommen? Ich gehe mal davon aus, dass diese erst nach Auswertung aller Bewerbungen zugeschickt werden?

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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Luck4600 » Fr 31. Mai 2019, 18:46

Da alles etwas schneller voran geht als die letzten Jahre, wird davon ausgegangen, dass die DAB‘s bereits ab Mitte Juli rausgehen.
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Jens669 » Sa 1. Jun 2019, 01:12

Luck4600 hat geschrieben:Da alles etwas schneller voran geht als die letzten Jahre, wird davon ausgegangen, dass die DAB‘s bereits ab Mitte Juli rausgehen.
Bist du dir sicher ?
Haben das die Kollegen aus Münster so gesagt ?


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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Thor87 » Sa 1. Jun 2019, 09:24

Jens669 hat geschrieben:
Sa 1. Jun 2019, 01:12
Luck4600 hat geschrieben:Da alles etwas schneller voran geht als die letzten Jahre, wird davon ausgegangen, dass die DAB‘s bereits ab Mitte Juli rausgehen.
Bist du dir sicher ?
Haben das die Kollegen aus Münster so gesagt ?


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Kann ich auch so bestätigen!
Die Info kam direkt aus Münster 👍🏽
ROW: 100.3xx :ja:

VB: 7.11.18 :zustimm:
EZ: 29.11.18 :zustimm:
DAB: 30.07.19 Wunschort :flehan:

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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon ente-wasser » Sa 1. Jun 2019, 19:57

YannikT hat geschrieben:
Fr 31. Mai 2019, 13:17
Guten Tag :hallo:
hab da nochmal zwei Fragen derzeit. Die erste betrifft meine derzeitige Bewerbungsphase und zwar musste man ja bei den einzureichenden Unterlagen am Anfang eine Kopie des Führerscheins beilegen, sofern dieser schon vorhanden ist. Hatte ich auch alles gemacht aber ich habe nun vor einer Woche nochmal eine E-Mail aus Münster erhalten, dass die noch eine beglaubigte Kopie davon benötigen. Meine Frage ist nun, ob ich diese beim Straßenverkerhsamt bekomme und ob jeder diese beglaubigte Kopie vor seiner Einstellung einreichen muss? Da dies auch nicht bei mir auf der Checkliste angekreutzt war, welche ich nach der Polizeiärtzlichen Untersuchung erhalten hatte, wunderte mich diese E-Mail ein wenig ;D

Frage zwei betrifft das bevorstehene Studium. Ich überlege nämlich täglich zur FH zu fahren und dies wären dann täglich ca. 70km hin und 70km zurück. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich die Kilometer aufschreiben kann und im Folgejahr dann jeweils bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann?

Für eure Antworten schon mal vielen Dank :polizei1:
Hey!
Ab 30km Entfernung zum Dienstort bist du berechtigt einen Antrag für TE zu stellen. Du wirst nach jedem Theorieblock den Antrag ausfüllen und für diesen Zeitraum eine Entschädigung bekommen. Über die Steuern kannst du es dann jedoch nicht nochmal absetzen.

LG

Tho Oo
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Re: Bewerber Einstellungsjahrgang 2019

Beitragvon Tho Oo » So 2. Jun 2019, 07:50

ente-wasser hat geschrieben:
Sa 1. Jun 2019, 19:57
Hey!
Ab 30km Entfernung zum Dienstort bist du berechtigt einen Antrag für TE zu stellen. Du wirst nach jedem Theorieblock den Antrag ausfüllen und für diesen Zeitraum eine Entschädigung bekommen. Über die Steuern kannst du es dann jedoch nicht nochmal absetzen.
LG
Dürfte so leider nicht korrekt sein. Ich war z.B. beim PP Dortmund und der FHöV Dortmund zugeteilt. Ein Weg von meinem Wohnort aus waren ca. 42km. Da es sich bei dem PP Dortmund jedoch um meine Stammdienststelle handelte, ich Dortmund als meinen Wunschort angegeben hatte und die FHöV Dortmund nur einige Kilometer von meiner Stammdienststelle entfernt war, konnte ich hier keine TE beantragen. TE konnte ich dann nur während meiner Zeit beim LAFP oder der Praktikumsbehörde beantragen. Anders sieht es natürlich aus, wenn du z.B. für Dortmund schreibst, aber der FHöV Hagen zugewiesen wirst. Dann könntest du hierfür ebenfalls TE beantragen. Das erfährst du allerdings erst in der Einführungswoche (welcher FH du zugewiesen wirst).

Ich habe generell alle Fahrten mit dem privaten Pkw (FHöV, LAFP, Praktikum) in meinen Einkommenssteuererklärungen angegeben. Es ist hierbei jedoch wichtig, natürlich auch alles anzugeben, was du im besagten Jahr an TE bereits erstattet bekommen hast. In der Einkommenssteuererklärung gibt es da (zumindest in meinem Steuerprogramm) ein spezielles Feld für, welches sinngemäß alle bereits erhaltenen, steuerfreien Erstattungen erfragt. Solltest du diese dann verschweigen, könnte man dir da etwas unterstellen :lupe:.

Weiterhin kann es nur eine erste Tätigkeitsstätte geben. Dies wäre dann z.B. deine FH, sodass dem zufolge alle LAFP sowie Praktikumsbesuche Auswärtstätigkeiten wären. Hier könntest du dann alle tatsächlich gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg, anrechnen lassen. Zudem können bei Abwesenheit vom eigenen Wohnort bzw. der ersten Tätigkeitsstätte Mehrverpflegungsaufwendungen geltend gemacht werden. Natürlich auch nur wenn diese angefallen sind.

Mache dies seit Jahren so und es wurde noch nie etwas beanstandet. Bei der letzten Einkommenssteuererklärung (2018) wurde erstmals etwas gestrichen, nach vorgelegtem Gerichtsurteil dann aber doch akzeptiert :polizei1:
EJ 2015


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