Weißt du vielleicht, wie viele Bewerber noch genau geprüft werden ?Ogi93 hat geschrieben:Das ist die Frage. Es gibt noch einige hundert Bewerber die geprüft werden müssen.
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Moderator: Polli
Weißt du vielleicht, wie viele Bewerber noch genau geprüft werden ?Ogi93 hat geschrieben:Das ist die Frage. Es gibt noch einige hundert Bewerber die geprüft werden müssen.
Keine Namen ohne Zustimmung des Betreffenden.Ogi93 hat geschrieben:Herr xxxxxxx schrieb mir gerade:
"aktuell befinden sich noch einige Hundert Bewerber im Verfahren. Bis zum Abschluss dauert es sicherlich noch ca. 6-8 Wochen. Wir werden voraussichtlich den ROW demnächst absenken, allerdings nicht bis auf 92,... Leider müssen Sie sich noch weiter gedulden."
„... allerdings nicht bis auf 92,...“ ist damit die nächste Absenkung gemeint oder, dass der Wert nicht einmal am Ende die 92er Marke erreichen wird?Ogi93 hat geschrieben: ↑Fr 24. Mai 2019, 12:55Herr xxxxxxx schrieb mir gerade:
"aktuell befinden sich noch einige Hundert Bewerber im Verfahren. Bis zum Abschluss dauert es sicherlich noch ca. 6-8 Wochen. Wir werden voraussichtlich den ROW demnächst absenken, allerdings nicht bis auf 92,... Leider müssen Sie sich noch weiter gedulden."
Er schreibt dass er sich noch weiter gedulden muss, rate mal welche deiner Optionen gemeint ist ;)JumboJim31 hat geschrieben:„... allerdings nicht bis auf 92,...“ ist damit die nächste Absenkung gemeint oder, dass der Wert nicht einmal am Ende die 92er Marke erreichen wird?Ogi93 hat geschrieben: ↑Fr 24. Mai 2019, 12:55Herr xxxxxxx schrieb mir gerade:
"aktuell befinden sich noch einige Hundert Bewerber im Verfahren. Bis zum Abschluss dauert es sicherlich noch ca. 6-8 Wochen. Wir werden voraussichtlich den ROW demnächst absenken, allerdings nicht bis auf 92,... Leider müssen Sie sich noch weiter gedulden."
Lg
Hi Yannik,YannikT hat geschrieben: ↑Fr 31. Mai 2019, 13:17Guten Tag
hab da nochmal zwei Fragen derzeit. Die erste betrifft meine derzeitige Bewerbungsphase und zwar musste man ja bei den einzureichenden Unterlagen am Anfang eine Kopie des Führerscheins beilegen, sofern dieser schon vorhanden ist. Hatte ich auch alles gemacht aber ich habe nun vor einer Woche nochmal eine E-Mail aus Münster erhalten, dass die noch eine beglaubigte Kopie davon benötigen. Meine Frage ist nun, ob ich diese beim Straßenverkerhsamt bekomme und ob jeder diese beglaubigte Kopie vor seiner Einstellung einreichen muss? Da dies auch nicht bei mir auf der Checkliste angekreutzt war, welche ich nach der Polizeiärtzlichen Untersuchung erhalten hatte, wunderte mich diese E-Mail ein wenig
Frage zwei betrifft das bevorstehene Studium. Ich überlege nämlich täglich zur FH zu fahren und dies wären dann täglich ca. 70km hin und 70km zurück. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich die Kilometer aufschreiben kann und im Folgejahr dann jeweils bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann?
Für eure Antworten schon mal vielen Dank
Ich danke dir für deine Antwort!Highway85 hat geschrieben: ↑Fr 31. Mai 2019, 13:28Hi Yannik,
zu Frage 1 würde ich persönlich gar nicht groß drüber nachdenken, sondern wenn Münster etwas haben will, einfach abliefern! ;-) Entweder gehst du eben zu deinem örtlichen EB, der/die stempelt dir die Kopie unentgeltlich, oder gehst halt ins Bürgerbüro und zahlst 2,50€
Im Straßenverkehrsamt könnte ich mir vorstellen, dass man dich abblitzen lässt, ist aber auch nur so nen Gefühl.
Zu 2:
Ja, du wirst EINE Strecke zur FH(also 70km) mit 0,30€/km steuerlich geltend machen können.
Bist du dir sicher ?Luck4600 hat geschrieben:Da alles etwas schneller voran geht als die letzten Jahre, wird davon ausgegangen, dass die DAB‘s bereits ab Mitte Juli rausgehen.
Jens669 hat geschrieben: ↑Sa 1. Jun 2019, 01:12Bist du dir sicher ?Luck4600 hat geschrieben:Da alles etwas schneller voran geht als die letzten Jahre, wird davon ausgegangen, dass die DAB‘s bereits ab Mitte Juli rausgehen.
Haben das die Kollegen aus Münster so gesagt ?
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Hey!YannikT hat geschrieben: ↑Fr 31. Mai 2019, 13:17Guten Tag
hab da nochmal zwei Fragen derzeit. Die erste betrifft meine derzeitige Bewerbungsphase und zwar musste man ja bei den einzureichenden Unterlagen am Anfang eine Kopie des Führerscheins beilegen, sofern dieser schon vorhanden ist. Hatte ich auch alles gemacht aber ich habe nun vor einer Woche nochmal eine E-Mail aus Münster erhalten, dass die noch eine beglaubigte Kopie davon benötigen. Meine Frage ist nun, ob ich diese beim Straßenverkerhsamt bekomme und ob jeder diese beglaubigte Kopie vor seiner Einstellung einreichen muss? Da dies auch nicht bei mir auf der Checkliste angekreutzt war, welche ich nach der Polizeiärtzlichen Untersuchung erhalten hatte, wunderte mich diese E-Mail ein wenig
Frage zwei betrifft das bevorstehene Studium. Ich überlege nämlich täglich zur FH zu fahren und dies wären dann täglich ca. 70km hin und 70km zurück. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich die Kilometer aufschreiben kann und im Folgejahr dann jeweils bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann?
Für eure Antworten schon mal vielen Dank
Dürfte so leider nicht korrekt sein. Ich war z.B. beim PP Dortmund und der FHöV Dortmund zugeteilt. Ein Weg von meinem Wohnort aus waren ca. 42km. Da es sich bei dem PP Dortmund jedoch um meine Stammdienststelle handelte, ich Dortmund als meinen Wunschort angegeben hatte und die FHöV Dortmund nur einige Kilometer von meiner Stammdienststelle entfernt war, konnte ich hier keine TE beantragen. TE konnte ich dann nur während meiner Zeit beim LAFP oder der Praktikumsbehörde beantragen. Anders sieht es natürlich aus, wenn du z.B. für Dortmund schreibst, aber der FHöV Hagen zugewiesen wirst. Dann könntest du hierfür ebenfalls TE beantragen. Das erfährst du allerdings erst in der Einführungswoche (welcher FH du zugewiesen wirst).ente-wasser hat geschrieben: ↑Sa 1. Jun 2019, 19:57Hey!
Ab 30km Entfernung zum Dienstort bist du berechtigt einen Antrag für TE zu stellen. Du wirst nach jedem Theorieblock den Antrag ausfüllen und für diesen Zeitraum eine Entschädigung bekommen. Über die Steuern kannst du es dann jedoch nicht nochmal absetzen.
LG
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