Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

Moderatoren: Polli, coco_loco

DutchOne
Cadet
Cadet
Beiträge: 7
Registriert: Sa 8. Jun 2019, 08:14

Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon DutchOne » Sa 8. Jun 2019, 08:24

Guten Morgen,

wenn man für Besitz von BTM zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt wurde, gilt man dann als vorbestraft? Im konkreten Fall ist das fast 18 Jahre her. Muss man das bei einer Bewerbung als IT-Spezialist erwähnen oder ist es verjährt?
Danach ist nie wieder was aufgetreten.

Gruß
DO

Benutzeravatar
Sunwalk
Corporal
Corporal
Beiträge: 405
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 00:44

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon Sunwalk » Sa 8. Jun 2019, 12:56

Moin,

ja gilt als Vorstrafe , ja solltest du angeben und was sollte „verjähren“ an einer rechtskräftigen Verurteilung ?


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

DutchOne
Cadet
Cadet
Beiträge: 7
Registriert: Sa 8. Jun 2019, 08:14

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon DutchOne » Sa 8. Jun 2019, 13:51

Hallo,
ich hatte mal gelesen, das nach spätestens 15 Jahren alle Einträge außer Mord (aus dem Führungszeugnis) gelöscht werden und man dann keine "Altlasten" mehr hat.

Benutzeravatar
PotionMaster
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 2750
Registriert: Di 1. Aug 2006, 00:00

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon PotionMaster » Sa 8. Jun 2019, 14:18

Es gibt verschiedene Formen des Führungszeugnisses. Je nachdem tauchen dort dann auch Taten auf oder nicht.

In deinem Fall wird es sich wohl nicht um ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a ff BZRG handeln sondern um ein einfaches oder auch privates Führungszeugnis. Darin stehen grob gesagt alle Taten die zu einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen oder bzw 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Ausnahmen gibt es einige. In deinem Fall vielleicht auch mal den 32 II BZRG lesen.

Nehmen wir mal an, dass bei dir keine Ausnahme greift, so bist du damit vorbestraft und im einfachen Führungszeugnis taucht der Eintrag auch auf. Nun gibt es aber Tilgungsfristen. Diese Fristen kannst du selbst in 46 BRZR nachlesen.

DutchOne
Cadet
Cadet
Beiträge: 7
Registriert: Sa 8. Jun 2019, 08:14

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon DutchOne » Sa 8. Jun 2019, 15:53

Also sollte ich das definitiv erwähnen. Erst beim Bewerbungsgespräch oder lieber vorher schon noch mitteilen? Auf der anderen Seite sollte die Tilungsfrist gegriffen haben. Sind die 15 oder auch 18 Monate, bin nicht mehr ganz sicher, dass Strafmaß oder die Bewährungszeit, also die Zeit in der die eigentliche Strafe bei Wiederholung noch vollstreckt werden kann?
Zuletzt geändert von DutchOne am Sa 8. Jun 2019, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
PotionMaster
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 2750
Registriert: Di 1. Aug 2006, 00:00

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon PotionMaster » Sa 8. Jun 2019, 16:03

Das habe ich so nicht geschrieben. Schau dir im Gesetz die Tilgungsfristen an und ob es noch im Führungszeugnis auftaucht.

DutchOne
Cadet
Cadet
Beiträge: 7
Registriert: Sa 8. Jun 2019, 08:14

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon DutchOne » Sa 8. Jun 2019, 16:13

Habe gerade meinen Beitrag darüber nochmal editiert.

Benutzeravatar
PotionMaster
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 2750
Registriert: Di 1. Aug 2006, 00:00

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon PotionMaster » Sa 8. Jun 2019, 16:22

Die Bewährungszeit darf zwei Jahre nicht unterschreiten. Insofern werden die 15-18 Monate deine Freiheitsstrafe sein. Die Bewährungszeit wird getrennt bestimmt. Wenn du die Sachen von damals noch hast, dann kannst du das aber auch nachlesen.

DutchOne
Cadet
Cadet
Beiträge: 7
Registriert: Sa 8. Jun 2019, 08:14

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon DutchOne » Sa 8. Jun 2019, 16:56

Leider habe ich nichts mehr davon. Ist 18 Jahre her. Sollte dann doch nach 15 Jahren aus dem Bundeszentralregister gestrichen sein oder habe ich das falsch verstanden? Aus dem Führungszeugnis sollte es ja sowieso schon raus sein. Muss ich dann also nichts bei der Bewerbung angeben? Hatte vor der letzten Bewerbung bei einer Polizei direkt gefragt, worauf man mir keine Antwort dazu geben konnte.

Benutzeravatar
Sunwalk
Corporal
Corporal
Beiträge: 405
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 00:44

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon Sunwalk » Sa 8. Jun 2019, 18:05

Die Polizei möchte wissen ob du bereits rechtskräftig verurteilt wurdest, nicht ob das ewig her ist und somit nicht mehr im Zentralregister steht. Wenn du fragen möchtest ob du es nicht angeben „brauchst“ da es nirgendwo mehr auftaucht dann musst du das mit dir selbst vereinbaren ;)


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon Controller » Sa 8. Jun 2019, 20:34

ah .......

nemo tenetur müsste auch bei Bewerbungen gelten :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Benutzeravatar
Sunwalk
Corporal
Corporal
Beiträge: 405
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 00:44

Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon Sunwalk » Sa 8. Jun 2019, 21:11

Controller hat geschrieben:ah .......

nemo tenetur müsste auch bei Bewerbungen gelten :polizei3:
Wenn er nach einer Vorstrafe gefragt wird und sie nicht angibt hat das wenig mit sich nicht selbst Anklagen zutun oder vertue ich mich ?

Edit: also ich spreche davon , dass wenn er aktiv danach gefragt wird er wahrheitsgemäß zu antworten hätte, nicht dass er es angeben soll wenn es in seiner Bewerbungsphase gar nicht abgefragt wird.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Benutzeravatar
PotionMaster
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 2750
Registriert: Di 1. Aug 2006, 00:00

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon PotionMaster » Sa 8. Jun 2019, 21:28

Nun, im Angestelltensektor hat das BAG hierzu deutlich Stellung bezogen. Selbst bei einer Bewerbung zu einer Stelle im Justiz- und Polizeidienst ist hier ein Schweigerecht nach der Tilgungszeit anerkannt. U.a. auch aus Gründen der Rehabilitation.

Freilich sieht das die überwiegende Rechtsprechung für Beamte wohl noch anders. Auch wenn die Entlassung aus dem Dienstverhältnis später dann nach OVG Bautzen nicht ganz so leicht sein soll.

Benutzeravatar
Sunwalk
Corporal
Corporal
Beiträge: 405
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 00:44

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon Sunwalk » Sa 8. Jun 2019, 21:30

PotionMaster hat geschrieben:Nun, im Angestelltensektor hat das BAG hierzu deutlich Stellung bezogen. Selbst bei einer Bewerbung zu einer Stelle im Justiz- und Polizeidienst ist hier ein Schweigerecht nach der Tilgungszeit anerkannt. U.a. auch aus Gründen der Rehabilitation.

Freilich sieht das die überwiegende Rechtsprechung für Beamte wohl noch anders. Auch wenn die Entlassung aus dem Dienstverhältnis später dann nach OVG Bautzen nicht ganz so leicht sein soll.
Sehr interessant.

Wie verhält sich das in dem Fall dass ich schriftlich im Bewerbungsbogen eben ja oder nein ankreuzen soll? Schweigerecht bedeutet dann ich Kreuze nichts an? Rein fiktiv


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Benutzeravatar
PotionMaster
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 2750
Registriert: Di 1. Aug 2006, 00:00

Re: Was bedeutet vorbestraft, Verjährung?

Beitragvon PotionMaster » Sa 8. Jun 2019, 21:39

Nach Tilgung der Strafe darf sich eine solche Person auch als nicht vorbestraft bezeichnen. Also ein "nein" ankreuzen. So war dies auch im Fall der mir gerade im Kopf schwebt. Der Bewerber bewarb sich als Angestellter für den Justizdienst. Dort wurde die Frage auch pauschal im Einstellungsverfahren jedem Bewerber gestellt.

Das Bewerbungsverfahren für künftige Beamte ist hier die Ausnahme und auch nicht unumstritten. Es wird nach wie vor wegen der besonderen Stellung des Beamten insbesondere im Polizeidienst anders verfahren. Hier hindert die falsche Darstellung die Einstellung. Ob der Beamte deshalb dann auch darauf zu entlassen ist, dazu hat sich das OVG Bautzen ganz interessant geäußert in OVG Bautzen Urt. v. 24.5.2016 – 2 A 304/15.


Zurück zu „Der Polizeiberuf - Einstellung und Ausbildung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende