Arme Bundeshauptstadt.

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mistam
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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon mistam » Do 20. Jun 2019, 08:52

Charakterlich (oder sonst irgendwie) Ungeeignete wären keine Verstärkung. Die auszusortieren ist eine der Aufgaben der Ausbildung.

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krisjugo
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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon krisjugo » Do 20. Jun 2019, 09:48

MICHI hat geschrieben:
Do 20. Jun 2019, 08:44
krisjugo hat geschrieben:Auch wenn ich diese Entscheidung bzw. dieses Urteil als richtig empfinde, ist es für mich keine gute Nachricht, wenn ein Anwärter entlassen wird und somit den Personalbestand nicht verstärken kann.
Qualität statt Quantität.
Alles andere wird sich in der Zukunft rächen.
Ich hatte in keinster Weise für etwas Gegenteiliges plädiert, sondern zum Ausdruck gebracht, dass jeder Anwärter, der den Sprung aus welchen Gründen auch immer nicht schafft, eine schlechte Nachricht und keine Gute ist.

mistam
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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon mistam » Do 20. Jun 2019, 09:50

Nein, es ist eine gute Nachricht, weil es zeigt, dass die Filter funktionieren.

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon schutzmann_schneidig » Do 20. Jun 2019, 10:15

Kulinka hat geschrieben:
Di 11. Jun 2019, 20:48
was mich frage: Wie und warum wird so etwas öffentlich?
Ich kenne die Informationswege nicht, die der Zoll bedient. Wenn bei der Polizei aufgrund eines "brisanten Sachverhalts" eine WE-Meldung verfasst und ggf. auch noch bundesweit gesteuert wird, dann muss nicht nur damit gerechnet, sondern es kann davon ausgegangen werden, dass irgendein "Kollege" diese Meldung an die Medien durchsticht.
Es ist daher je nach Einordnung eines Sachverhalts sehr genau zu prüfen, auf welchem Wege die erforderliche Informationssteuerung erfolgt und an welchen Adressatenkreis sie zu richten ist.

Zu dem Fall aus Berlin gibt es übrigens inzwischen eine Klarstellung per gemeinsamer Pressemitteilung von Zollfahndungsamt und StA. Demnach lag dort eine Fehleinschätzung des Zolls hinsichtlich der Einordnung des waffenrechtlichen Verstoßes zugrunde, die StA sei nicht involviert gewesen:

Pressemitteilung Zollfahndungsamt u. StA Berlin vom 17.06.2019
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon vladdi » Do 20. Jun 2019, 14:08

mistam hat geschrieben:Nein, es ist eine gute Nachricht, weil es zeigt, dass die Filter funktionieren.
Weil ein Honk rausgeworfen wird heißt das nicht, dass die Filter funktionieren.

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon krisjugo » Do 20. Jun 2019, 14:18

mistam hat geschrieben:
Do 20. Jun 2019, 09:50
Nein, es ist eine gute Nachricht, weil es zeigt, dass die Filter funktionieren.
Mistam, ich bleibe bei meiner Aussage.

Der Fehler wurde aus meiner Sicht bereits mit der Einstellung dieses Bewerbers gemacht. Ob man den Fehler hätte vermeiden können, mag ich nicht zu beurteilen.

Die schlechte Nachricht ist: wir haben jemanden eingestellt, der die charakterliche Eignung nicht aufweist, was jedoch gut verborgen oder einfach nicht erkannt wurde.
Die gute Nachricht ist: der Fehler wurde nunmehr erkannt bzw. es wurde darauf hingewiesen und man hat die richtigen Schlüsse gezogen.

Grund zur Freude bricht da bei mir nicht unbedingt aus...

Officer André

Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon Officer André » Do 20. Jun 2019, 14:24

Mistam: Wird eigentlich berücksichtigt, ob der Bewerber „Youtuber“ oder „Influencer“ ist?
Werden seine Kanäle mal gecheckt, ob das passt?

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon mistam » Do 20. Jun 2019, 14:56

Nein. Allein deshalb schon nicht, weil es bei den Plattformen keine verlässliche Identitätsprüfung gibt. Im Prinzip kann jeder unter jedem Namen posten was und wie er will

Und auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Die Ausbildung ist die zweite Stufe des Auswahlprozesses. Es ist gut und richtig, dass da aus unterschiedlichsten Gründen Leute aussortiert werden. Übrigens ist das bereits bei den Einstellungszahlen berücksichtigt.

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon vladdi » Do 20. Jun 2019, 15:36

Officer André hat geschrieben:Mistam: Wird eigentlich berücksichtigt, ob der Bewerber „Youtuber“ oder „Influencer“ ist?
Werden seine Kanäle mal gecheckt, ob das passt?
Der eine oder andere aus den Prüfungskommissionen macht das tatsächlich

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon Buford T. Justice » Do 20. Jun 2019, 16:20

Also manche schon und manche nicht?

Gibt es Ablehnungen aufgrund von Internetangeboten, die missfallen?
:applaus:

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon mistam » Do 20. Jun 2019, 16:21

In Berlin wird das nicht gemacht.

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon mistam » Do 20. Jun 2019, 16:23

Ich kann nicht ausschließen, dass der eine oder andere Bewerter für die persönliche Vorstellung da herumstöbert. Eine Auswirkung für die Auseahl hat das nicht.

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon vladdi » Do 20. Jun 2019, 18:02

Wenn das gezeigte in den sozialen Medien nicht mit dem Beruf vereinbar ist, dann kann das im Ergebnis zu einem „nicht geeignet“ führen.

Leider ist diese Prüfung nur im eigenen Ermessen der Prüfer.
Zumindest ist mir nicht bekannt, dass soziale Medien automatisch bei der Einstellung/ Bewerbung mit geprüft werden. Hier wäre eine Anpassung sinnvoll.

Was manche Anwärter einstellen geht schon gar nicht, da will ich gar nicht wissen, was Bewerber so über sich preisgeben.

Polizist ist halt nicht der coole sportliche Uniformträger, sondern der der für Recht und Ordnung einsteht. Das scheint einigen nicht bewusst zu sein.

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon mistam » Do 20. Jun 2019, 18:18

Vermutlich hat es wie immer bei Dir keinen Sinn, auf das oben von mir beschriebene Zuordnungsproblem zu verweisen.
Und nochmals: In Berlin findet keine derartige Überprüfung statt. Auch nicht durch einzelne Prüfer. Deren Aufgaben und Befugnisse sind klar definiert und ausschließlich auf die persönliche Vorstellung beschränkt.

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Re: Arme Bundeshauptstadt.

Beitragvon mistam » Do 20. Jun 2019, 18:21

Und um das auch noch klar zu stellen:
Vor der Einstellung etwas getan zu haben, was sich für einen Polizisten "nicht gehört", andererseits aber nicht strafbar ist, lässt keine Rückschlüsse auf eine charakterliche Nichteignung zu. Die Rechtsprechung ist da eindeutig.


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