Wird BtM-Versand über das Internet ignoriert?

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Wird BtM-Versand über das Internet ignoriert?

Beitragvon DerZivilist » Mi 8. Mai 2019, 20:26

Neben üblichem Rausch-Marihuana wird seit geraumer Zeit auch Marihuana, das keine Rauschwirkung entfalten soll, vertrieben. Dieses Marihuana enthält nur einen geringen THC-Anteil und vor allem das kaum psychoaktive Cannabidiol. Während extrahiertes Cannabidiol nicht dem BtMG unterliegt und etwa in Drops oder Creme legal vertrieben werden kann, unterfällt Mariuhana nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch bei geringem THC-Gehalt dem BtMG (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016 - 4 RVs 51/16).

Indes behaupten einige unter Berufung auf Anlage I Abs. Cannabis lit. b des BtMG, dass Cannabis-Produkte mit einem THC-Anteil unter 0,2 Prozent vom Verbot ausgenommen seien. Laut dem entsprechenden Passus unterfallen Cannabis-Produkte nicht dem BtmG, wenn ihr Anteil an "Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen". Da der Kauf durch Privatpersonen jedoch keinen gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, dürfte diese Regelung hier nicht greifen. So auch die StA Berlin, München, Trier, Paderborn u. A. sowie neben dem bereits erwähnten OLG Hamm ebenfalls das OLG Zweibrücken (Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10).

Einige Gewerbetreibende vertreten gleichwohl die gegenteilige Rechtsauffassung und fordern die Strafverfolgungsbehörden heraus. So hielt die Braunschweiger "Hanfbar" auch nach drei polizeilichen Durchsuchungen am Verkauf fest.(1) Einer der beiden Betreiber wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen und nach etwas mehr als einem Monat wieder freigelassen.(2) Als Voraussetzung hierfür wurde die Einhaltung des ihm auferlegten Verkaufsverbots festgelegt.(3) Über den Internetvertrieb seines Geschäfts wird indes offenbar weiterhin Marihuana vertrieben, das als "Hanfblütentee" verbrämt wird.(4)

In Berlin existiert mit dem Unternehmen "Bunte Blüte" ein ähnlicher Vertrieb. Dieser ließ seine Marihuana-Produkte über Berliner Kioske ("Spätis") verkaufen. (5) Räumlichkeiten der Betreiber wurden ebenfalls durchsucht.(6) Über das Internet kann bei dem Unternehmen indes offenbar weiterhin Marihuana bezogen werden.(7)

Die entsprechenden Durchsuchungen liegen nun Monate zurück. Trotzdem wird auf den Internetseiten der beiden Unternehmen weiterhin offen Marihuana angeboten. Warum werden diese nicht gesperrt?

Quellen:

(1)https://www.vice.com/de/article/d3j7wm/ ... erverkauft
(2) https://www.braunschweiger-zeitung.de/b ... assen.html
(3) https://www.news38.de/braunschweig/arti ... atefi.html
(4) https://hanf.bar/produkt-kategorie/hanfblueten/
(5) https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ ... s-31734440
(6) https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
(7) https://buntebluete.de/shop

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chigurh
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Re: Wird BtM-Versand über das Internet ignoriert?

Beitragvon chigurh » Do 9. Mai 2019, 23:19

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John_Doe
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Re: Wird BtM-Versand über das Internet ignoriert?

Beitragvon John_Doe » Do 9. Mai 2019, 23:39

Gabs da nicht irgend eine Gesetzes-Änderung? CBD Öl kann man immerhin schon im DM kaufen. Von den Inhaltsstoffen ist das ja nahezu identisch zu den rauschfreien Blüten.
NRW

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Re: Wird BtM-Versand über das Internet ignoriert?

Beitragvon Controller » Fr 10. Mai 2019, 02:44

zum Hanfblütentee erschien bei LTO folgender Beitrag:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ernal_Test
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Wird BtM-Versand über das Internet ignoriert?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 10. Mai 2019, 08:44

Gleich vorab:

Es wird hier keine allgemeine Diskussion über den Sinn oder Unsinn des Verbots des Umgangs mit Cannabis o.ä., Für und Wider einer Legalisierung o.ä. oder Vergleiche mit anderen gesellschaftlich akzeptierten Rauschmitteln geführt!
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Re: Wird BtM-Versand über das Internet ignoriert?

Beitragvon DerZivilist » Fr 10. Mai 2019, 15:59

John_Doe hat geschrieben:
Do 9. Mai 2019, 23:39
Gabs da nicht irgend eine Gesetzes-Änderung? CBD Öl kann man immerhin schon im DM kaufen. Von den Inhaltsstoffen ist das ja nahezu identisch zu den rauschfreien Blüten.
Das BtMG untersagt den Umgang mit Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) sowie Tetrahydrocannabinol. Das erwähnte Cannabidiol (CBD) ist als Extrakt jedoch kein Cannabis und auch kein Tetrahydrocannabinol. Es unterliegt damit nicht dem
BtMG und unterlag diesem auch noch nie. Die "rauschfreien Blüten" sind jedoch offenkundig Cannabis-Produkte und unterfallen damit auch dem BtMG. Dies ist auch den von mir bereits angeführten Urteilen zu entnehmen. Ob ein Rausch möglich ist, spielt für die Strafbarkeit keine Rolle.

Was mich nun irritiert, ist, dass die Staatsanwaltschaften die Domains "buntebluete.de" sowie "hanf.bar" nicht nach §§ 94 Abs. 2, 111c Abs. 2 beschlagnahmt. Denn sie geht selbst von einer Strafbarkeit des Handels aus und über die Domains werden offenkundig weiterhin BtM vertrieben. Die Durchsuchungen liegen auch bereits mehrere Monate zurück, so dass genug Zeit war.

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Re: Wird BtM-Versand über das Internet ignoriert?

Beitragvon hallohallohallo » So 23. Jun 2019, 12:30

Hallo,
ich verfolge diese Sache anbeginn und stehe mit allen behörden in Kontakt,

1.ist es so ein Gesetz muss eindeutig ausgelegt werden können ansonsten verstosst dieses gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, also wenn Hamm und Paderborn hier ins spiel bringen dann erwähnen bitte das das log es zurückverwiesen hat aber blos weil das landgericht die beschuldigt freisprach da diese seiner meinung nach nicht gegen deutschen recht verstoßen haben, kein Gesetz darf von der Sta negativ ausgelegt werden, im btmg steht entweder es ist eine eu zertifizierte sorte ODER es hat weniger als 0,2% thc aber dann darf es nur zu gewerb. oder exper. zweckenin verkehr gebracht werden. In deutschland ist es nun mal so wenn etwas nicht strafbar ist vor der tatausübung kann keiner bestraft werden und zu zu gewerblicher zweck, heist auch das wenn ein shop es verkauft dann ist es ein gewerblicher zweck, außerdem sind eu zert. sorten blos zertif. weil der missbrauch ausgeschlossen ist.

Als nächstes hab ich einen brief des Bundesministeriums für jusitz und verbaucerschutz das eindeutig bescheinigt das nutzhanf ob der händler nun die ausnahmebedingung erfüllt oder nicht automatisch aus dem btmg genommen ist und das dadurch nur das ordnungsamt die hand drauf hat. Das ministerium hat mir geschrieben das die Jusitz keine Handabe bei Nutzhanf.

Das LG Hamm und Paderborn haben diese freigesprochen, es ging nicht darum ob die strafe angemessen war und es ging nicht darum ob sie es waren, sondern es darum war es legal was sie taten und da es freisprüche ist es aus sicht des gerichts gewesen. Das bedeutet wenn sich nichtmal die bundesländer einig sind, nichtmal das justizministerium und die sta. Wie soll dann der ganz normale bürger erkennen ob es eine Staftat ist oder nicht, eindeutig gegen unseren bestimmtheitsgrundsatz.
Ausserdem machen STA und Polizei unterschiede zwischen Hanftee mit blättern und blüten obwohl das nicht vorgesehen ist denn falls etwas nicht die Ausnahmebdingung erfüllt im umgang mit nutzhanf dann sind blütten oder blätter gleich verboten.

Außerdem duldet die justz seit jahren Bad heilbrunner Hanftee, Salus hanftee, Apotheken verkaufen hanftee, Dm verkauft Hanfblüten in Ihrem shop, Aponet verkauft hanftee, edeka verkauft hanftee.

Ich persönlich hab in zivil versucht in über 30 Polizeirevieren eine selbstanzeige zu machen mit edeka badheilbrunner hanftee. Eigentlich euerer meinung nach verboten doch niemand wollt es sicherstellen oder mich anzeigen.
Das ist sowas von gegen GG Artikel 3 abs 1 unseren Gleicheitsgrundsatz.
Ich versteh die cbd shops warum dürfen die nicht was alles dürfen.

Bedenkt das bevor ihr urteilt.


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