FrankCastle hat geschrieben: ↑Fr 24. Mai 2019, 16:38
Bei mir hat sich noch eine Frage ergeben und zwar hat das HZA nun meine Unterlagen erhalten und möchte noch zwei Beschäftigungsnachweise von mir über zwei Zeitperioden haben, zum einen zwischen meinem Realschulabschluss und dem Beginn meines FSJ 2012, dabei handelt es sich um ca 3 Monate und zum anderen der Periode zwischen Beendigung des FSJ und Beginn meiner Ausbildung August 2014, dazwischen lagen knappe anderthalb Jahre. In beiden habe ich nicht gearbeitet, im ersten genannten sollte dies nicht schlimm sein denke ich, da viele wohl in den Sommerferien nicht arbeiten bevor sie etwas Neues anfangen, aber die andere Periode beruhte darauf, dass meine Mutter an Brustkrebs und daraus resultierend schweren Depressionen erkrankte. Deswegen beendete ich das FSJ und kümmerte mich um Sie mit. Das einzige, was ich in der Zeit gemacht habe war eine Trainerlizenz für die Ausbildung, die ich dann Ende 2014 anfing, was aber nur einem Monat von diesen 1,5 Jahren entspricht. Kann es nun sein, dass deswegen meine Zusage zurückgezogen wird?
Für die Personalakte ist ein lückenloser Lebenslauf erforderlich, daher werden auch Nachweise für kurze wie lange Zeiträume benötigt.
Für Zeiten ohne Beschäftigung genügt oft eine Bescheinigung einer Arbeitslosigkeit, alternativ ein Auszug aus dem Rentenkonto, in dem Zeiten ohne Beschäftigung ebenfalls ausgewiesen werden.
Hat man sich nicht arbeitslos gemeldet, muss mangels anderer Nachweise ggf. eine (eidesstattliche) Erklärung eingereicht werden, mit der man erklärt, was man gemacht oder eben nicht gemacht hat.
Eine Zusage wird bei einem Mangel an Nachweisen nicht zurückgezogen, zumal es fast immer irgendeine "brauchbare" Unterlage als Nachweis gibt. Bitte einfach bei Gelegenheit mit dem AusbildungsHZA Kontakt aufnehmen. Man wird Dir dort sagen, in welcher Form die fehlenden Nachweise ersetzt werden können.