Holster SFP 9
Moderator: schutzmann_schneidig
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Holster SFP 9
Moin,
ich hab seit 4 Wochen die SFP9 und bin mit der Waffe ansich sehr zu frieden. Mit dem Holster allerdings eher weniger. Sowohl das Holster "kurz" als auch "lang" finde ich sehr bescheid, weil die Waffe doch einige Zentimter durch den Adapter vom Körper weg ist und man überall hängen bleibt. Beinholster war auch noch nie ein Freund von (Bundeswehr).
Nun meine Frage:
Habt ihr euch privat ein Holster geholt und wenn ja welche und wurde dies vom Wug abgenommen bzw ist dies überhaupt notwendig.
ich hab seit 4 Wochen die SFP9 und bin mit der Waffe ansich sehr zu frieden. Mit dem Holster allerdings eher weniger. Sowohl das Holster "kurz" als auch "lang" finde ich sehr bescheid, weil die Waffe doch einige Zentimter durch den Adapter vom Körper weg ist und man überall hängen bleibt. Beinholster war auch noch nie ein Freund von (Bundeswehr).
Nun meine Frage:
Habt ihr euch privat ein Holster geholt und wenn ja welche und wurde dies vom Wug abgenommen bzw ist dies überhaupt notwendig.
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Bertolt Brecht
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Re: Holster SFP 9
Ich geh mal davon aus, dass du das/ die safariland Holster meinst, welches bescheiden ist.
Ich hab jetzt keine Ahnung wie das bei euch in Berlin ist, Bei uns in BY darfst du auf jeden Fall nur dienstlich gelieferte Holster benutzen.
Privat verwende ich für meine das shapeshift Holster von Alien-gear.... als iwb. Seeehr geil.....
Bei uns kommt im Septemnber noch ein neues für zivilkräfte, Sicherung wie safariland, aber „Rahmen“ wie Biancchi...
Falls du noch was wissen willst, frag
Ich hab jetzt keine Ahnung wie das bei euch in Berlin ist, Bei uns in BY darfst du auf jeden Fall nur dienstlich gelieferte Holster benutzen.
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Re: Holster SFP 9
Ihr habt auch die SFP9?Supa-Falli-1 hat geschrieben: ↑Di 2. Jul 2019, 20:32Ich geh mal davon aus, dass du das/ die safariland Holster meinst, welches bescheiden ist.
Ich hab jetzt keine Ahnung wie das bei euch in Berlin ist, Bei uns in BY darfst du auf jeden Fall nur dienstlich gelieferte Holster benutzen.
Privat verwende ich für meine das shapeshift Holster von Alien-gear.... als iwb. Seeehr geil.....
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Re: Holster SFP 9
Falls ihr das "RADAR" Holster habt, hier ein Tipp.
Wenn das Holster mit diesem komischen Drehkranz ausgestattet ist, kannst du diesen am Steg entfernen. Das Gegenstück entfernst du vom Holster und schraubst das Holster direkt auf die Grundplatte. Die Bohrungen sind dafür ausgelegt.
Dann steht das Holster nicht so weit ab, aber man kann noch immer bequem an der Schussweste vorbei ziehen.
Ich persönlich habe diese Drehvorrichtung nie gebraucht, weil es einfach keinen Mehrwert brachte.
Wenn das Holster mit diesem komischen Drehkranz ausgestattet ist, kannst du diesen am Steg entfernen. Das Gegenstück entfernst du vom Holster und schraubst das Holster direkt auf die Grundplatte. Die Bohrungen sind dafür ausgelegt.
Dann steht das Holster nicht so weit ab, aber man kann noch immer bequem an der Schussweste vorbei ziehen.
Ich persönlich habe diese Drehvorrichtung nie gebraucht, weil es einfach keinen Mehrwert brachte.
Re: Holster SFP 9
Ja, hab' ich.IndianaBln hat geschrieben: ↑Di 2. Jul 2019, 18:46Nun meine Frage:
Habt ihr euch privat ein Holster geholt und wenn ja welche und wurde dies vom Wug abgenommen bzw ist dies überhaupt notwendig.
Das Safariland 6365.
Nein - es wurde nicht vom WuG "abgenommen" (der weiß aber bescheid).
Nach Vorschriftenlage ist es in Berlin NICHT zulässig etwas anderes als das dienstlich geliferte Holster zu verwenden. Mir sind aber auch keine Fälle bekannt, in denen ein privates (vernünftiges) Holster geahndet worden wäre.
Und ja: Berlin hat das Radar-Roto-Holtser....
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Re: Holster SFP 9
damit sind doch dann alle Spatzen gefangen !!Nach Vorschriftenlage ist es in Berlin NICHT zulässig etwas anderes als das dienstlich geliferte Holster zu verwenden.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Holster SFP 9
Moin,Controller hat geschrieben:damit sind doch dann alle Spatzen gefangen !!Nach Vorschriftenlage ist es in Berlin NICHT zulässig etwas anderes als das dienstlich geliferte Holster zu verwenden.
nunja, diese Problematik gab/gibt es ja auch mit der P6. Ich führe bis heute das dienstl. gelieferte Lederholster "Berlin". Die "Sicherung" besteht aus zwei Druckknöpfen. Ein Witz - sodass sich viele Kollegen über die Jahre privat deutlich sicherere Holster zugelegt haben, was vom Dienstherren offensichtlich geduldet wurde. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in welchen ein Kollege deswegen sanktioniert worden wäre. Mit welcher Begründung auch? Du führst ein deutlich sichereres Holster und zahlst das auch noch aus eigener Tasche. Im Grunde müsste sich die Behörde noch bedanken. Gleiches gilt für Handschuhe, Lampen, Multitools usw.
Das dienstl. gelieferte Holster für die SFP9 trägt deutlich auf und stößt bei vielen Kollegen, welche dieses schon führen, dem Vernehmen nach auf zunehmende Kritik. Ähnlich wie in Bayern. Es wird also wieder so sein, dass die Leute sich privat Holster beschaffen werden. Solange die genauso sicher sind wie die dienstl. gelieferten sehe ich da grds. kein Problem. Interessant wird es immer erst, wenn irgendwas passiert. Darüber muss man sich im Zweifel natürlich im Klaren sein.
Gruß
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(true detective)
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Re: Holster SFP 9
Schau mal ob du für das Holster eine andere Trageplatte bekommst mit der du besser klar kommst. Insbesondere bei Safariland gibt es da eine große Auswahl die sich an jedes Safarilandholster montieren lässt.
- schutzmann_schneidig
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Re: Holster SFP 9
Die Diskussion um privat beschaffte FEM, und insbesondere auch Holster, wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach geführt. Das Ergebnis war immer gleich und gilt für alle BL und den Bund. Die Verwendung eines privat beschafften Holsters ist nicht zulässig, es sei denn, sie wurde vorab durch die dafür zuständige Behörde genehmigt.
Gleichzeitig wurde und wird die Verwendung von privat beschafften Holstern offenbar in vielen Dienststellen von den Vorgesetzten geduldet.
Abgesehen von einem Verstoß gegen dienstliche Weisungen, dessen Folgen in den meisten Fällen, wenn überhaupt vorhanden, offenbar sehr überschaubar sind, wird das Ganze eigentlich nur in zwei Szenarien relevant.
Erstens bei einem Verlust der Waffe durch Herausfallen aus dem Holster oder Entwendung durch einen Täter.
In beiden Fällen dürfte man mit einer anschließenden Argumentation, dass das privat beschaffte Holster im Hinblick darauf sicherer war als das dienstlich gelieferte, auf ziemlich verlorenem Posten stehen. Denn ein Nachweis, dass es sich in der konkreten Situation auch mit dem dienstlich gelieferten Holster nicht anders verhalten hätte, dürfte kaum gelingen. Insofern wird sich die Behörde hier einfach auf die eindeutige Erlasslage zurückziehen.
Zeitens wird es relevant, wenn die Waffe im Rahmen eines erforderlichen SWG nicht mit optimaler Geschwindigkeit entholstert werden kann und es zu einem Schaden kommt, der bei schnellerer Entholsterung ggf. noch hätte abgewendet werden können. Auch hier wird die Behörde den Standpunkt vertreten, dass die AuF mit dem dienstlichen gelieferten Holster den Beamten zur erforderlichen Handlungssicherheit befähigt (ob das tatsächlich der Fall ist, steht auf einem anderen Blatt, ist hierbei aber nicht relevant). Für die Handlungssicherheit mit einem privat beschafften Holster trägt die Behörde keine Verantwortung. Und sie kann auch keinen Einfluss darauf nehmen, wie gut der Trainingsstand des Beamten mit dem privat beschafften Holster ist.
Auch hier wäre eine etwaige Argumention des Beamten, er habe in Eigenverantwortung für einen hohen (und ggf. sogar besseren) Trainingsstand mit dem privat beschafften Holster gesorgt, nicht zielführend. Denn es ist nicht nachprüfbar und die Behörde kann sich wiederum auf die Erlasslage berufen.
Es bleibt also dabei, dass diejenigen, die dienstlich mit einem Holster ausgestattet wurden, das nicht den höchsten Standards bzgl. Sicherheit und Handhabung entspricht, in den sauren Apfel beißen und dieses Holster verwenden müssen. Oder sie verschaffen sich durch die Nutzung eines ihrer Einschätzung nach besser geeigneten, privat beschafften Holsters ein besseres Gefühl...und müssen sich darüber im Klaren sein, dass dies im Fall der Fälle die oben beschriebenen Konsequenzen haben kann.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: Holster SFP 9
Ergänzend dazu:
Es steht, wenn etwas passiert, nicht nur der Betroffene am Pranger. Je größer der Schaden, desto mehr darf der Streifenpartner, Wachhabende, DGL usw sich erklären, warum das geduldet war.
Es steht, wenn etwas passiert, nicht nur der Betroffene am Pranger. Je größer der Schaden, desto mehr darf der Streifenpartner, Wachhabende, DGL usw sich erklären, warum das geduldet war.
Re: Holster SFP 9
Fraglich ist, welcher Wachhabene die FEM's aller Mitarbeiter die zu seiner Zeit im Dienst sind überprüft.
Ist doch das selbe lästige Thema wie mit der Dienstbekleidung, der Schutzweste..oder oder oder. Die Antwort ist doch immer die selbe Antwort. Solang nichts passiert, meckert keiner. Wenn was passiert, haftest du selber dafür. Ob das nun gut oder schlecht ist, völlig dahingestellt. Das Risiko geht man eben ein.
Anders kannst du argumentieren, dass du sagst - es ist deine eigene Sicherheit und wenn die die Grundlage schaffen kannst, diese zu verbessern in Form eines anderen Holster o.ä. ...was spricht dann für dich dagegen? Zweiseitiges Schwert, was man beleuchten muss und für sich einfach eine Entscheidung treffen muss aus meiner Sicht.
Ist doch das selbe lästige Thema wie mit der Dienstbekleidung, der Schutzweste..oder oder oder. Die Antwort ist doch immer die selbe Antwort. Solang nichts passiert, meckert keiner. Wenn was passiert, haftest du selber dafür. Ob das nun gut oder schlecht ist, völlig dahingestellt. Das Risiko geht man eben ein.
Anders kannst du argumentieren, dass du sagst - es ist deine eigene Sicherheit und wenn die die Grundlage schaffen kannst, diese zu verbessern in Form eines anderen Holster o.ä. ...was spricht dann für dich dagegen? Zweiseitiges Schwert, was man beleuchten muss und für sich einfach eine Entscheidung treffen muss aus meiner Sicht.
Re: Holster SFP 9
@scw
Nein. Du haftest eben nicht selber dafür, sondern du reißt immer andere noch mit rein.
Nein. Du haftest eben nicht selber dafür, sondern du reißt immer andere noch mit rein.
Re: Holster SFP 9
..wo verwendest Du denn privat die Kanone im außerdienstlich beschafften Holster?Supa-Falli-1 hat geschrieben: ↑Di 2. Jul 2019, 20:32Privat verwende ich für meine das shapeshift Holster von Alien-gear.... als iwb. Seeehr geil.....
a.) als "Sportschütze" auf dem Stand - wäre meines Wissens nicht drin
b.) außerdienstliches Tragen mit privatem Holster entspricht wohl bei Überprüfung dem dienstlichen Tragen..
oder habe ich etwas vergessen?
Übrigens gehen alle Vorgesetzten im "Krisenfall" mutmaßlich auf Tauchstation und spielen die "drei Affen". Zumindest würde ich das so machen, wenn jemand meint, sich über meine Vorstellungen von dienstlicher Ausrüstung hinwegsetzen zu müssen..!
Gruß
konspi
Man darf eine Meinung haben, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal "Fresse halten"! Dieter NUHR
"Glück ab"!
"Glück ab"!
Re: Holster SFP 9
zu a.):
Wir haben 16 Landespolizeien und eine Bundespolizei. Das wird also unterschiedlich geregelt. Falli wird schon wissen, was er tut.
Wir haben 16 Landespolizeien und eine Bundespolizei. Das wird also unterschiedlich geregelt. Falli wird schon wissen, was er tut.
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