Hallo,
Gemäß
kann mir jemand sagen, ob Zeiten beim Zentralen Objektschutz für die Probezeit im mittleren Dienst berücksichtigt werden können?
Gemäß Paragraph 22 (3) Pol-Lvo sollen Zeiten im öffentlichen Dienst auf die Probezeit angerechnet werden.
Bei der Gefahrenabwehr gibt es ja Überschneidungen mit den Aufgaben des mD.
Ich konnte aber nicht herausfinden, welche Tätigkeiten anrechnungswürdig sind.
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung damit.
Gruß
Kocero
Anrechnung auf Probezeit mD
Re: Anrechnung auf Probezeit mD
Ruf mal bei ZSE an. Die Damen können eine gute Prognose zur Entscheidung abgeben. In der Regel werden entsprechende Zeiten auf Antrag angerechnet. Mach dir aber vorher ein paar Gedanken zur Argumentation.
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Re: Anrechnung auf Probezeit mD
Der Halbsatz im §22 (3) ist besonders wichtig für die Beantwortung der Ausgangsfrage: soweit die Tätigkeit nach Art und Bedeutung dem zu übertragenden Amt entspricht".
Ergebnis: Deine O-Schutz-Zeit darf nicht auf die Probezeit angerechnet werden, da deine Tätigkeit nicht der Bedeutung einer Laufbahn im mD entspricht. Dass du dort u.a. auch Aufgaben wahrgenommen hast, die auch im mD anfallen könnten, spielt keine Rolle.
Die mD-Zeit (nach der Ausbildung) in Berlin wäre sonst auch auf die Probezeit eines BL mit zweigeteilter Laufbahn anrechnungsfähig, da dort sogar original die Aufgaben erfüllt werden, die woanders vom gD erfüllt werden. Dennoch geht auch dies nicht.
Bei dir wäre u.a. eine Zeit bei der Bundeswehr bei den Feldjägern anrechnungsfähig, soweit du dort mindestens im Bereich des mD tätig gewesen wärst.
Laufbahn muss zuvor immer gleich oder höher gewesen sein, um überhaupt eine Chance auf Anrechnung zu haben. Und zusätzlich noch die Aufgaben im groben Sinne.
Ergebnis: Deine O-Schutz-Zeit darf nicht auf die Probezeit angerechnet werden, da deine Tätigkeit nicht der Bedeutung einer Laufbahn im mD entspricht. Dass du dort u.a. auch Aufgaben wahrgenommen hast, die auch im mD anfallen könnten, spielt keine Rolle.
Die mD-Zeit (nach der Ausbildung) in Berlin wäre sonst auch auf die Probezeit eines BL mit zweigeteilter Laufbahn anrechnungsfähig, da dort sogar original die Aufgaben erfüllt werden, die woanders vom gD erfüllt werden. Dennoch geht auch dies nicht.
Bei dir wäre u.a. eine Zeit bei der Bundeswehr bei den Feldjägern anrechnungsfähig, soweit du dort mindestens im Bereich des mD tätig gewesen wärst.
Laufbahn muss zuvor immer gleich oder höher gewesen sein, um überhaupt eine Chance auf Anrechnung zu haben. Und zusätzlich noch die Aufgaben im groben Sinne.
Re: Anrechnung auf Probezeit mD
Bei mir ebenfalls der Fall (mit Zeiten aus Bund und öffentlichem Dienst), allerdings für den gehobenen Dienst aber gleiche Problemlage. Bei der Probezeit wirst du vielleicht nichts erreichen (siehe Argumentation vor mir), aber möglicherweise wird dir die Zeit auf die Erfahrungsstufe angerechnet. Da hab ich mir zur ersten Anhebung ein Jahr Vorteil verschafft.
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Re: Anrechnung auf Probezeit mD
Da gebe ich meinem Vorredner völlig Recht. Auf die Erfahrungsstufen hättest du sehr gute Chancen, da alle Dienstzeiten im öffentlichen Dienst auf die Erfahrungsstufen anzurechnen SIND.
Lediglich Zeiten des Vorbereitungsdienstes würden nicht berücksichtigt werden.
Sogar auf dein Dienstjubiläum und auf deinen fiktiven Eintritt in die Polizei, müsste dies angerechnet werden.
Lediglich Zeiten des Vorbereitungsdienstes würden nicht berücksichtigt werden.
Sogar auf dein Dienstjubiläum und auf deinen fiktiven Eintritt in die Polizei, müsste dies angerechnet werden.
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Re: Anrechnung auf Probezeit mD
Es wird bei beidem angerechnet. Erfahrungsstufen sowie Probezeit. Natürlich wird der Dienstherr es nicht von allein anrechnen bzw. von allein auf dich zukommen, Du musst schon was dazu schreiben.
Zos Zeiten zu 100% auf die Erfahrungsstufen. (reine Dienstzeit, Schulung wird nicht berücksichtigt)
Auf die Probezeit 1/6 der Dienstzeiten vom Zos, die Schulung wird nicht mitgerechnet. So die Auffassung des Gerichts.
Zos Zeiten zu 100% auf die Erfahrungsstufen. (reine Dienstzeit, Schulung wird nicht berücksichtigt)
Auf die Probezeit 1/6 der Dienstzeiten vom Zos, die Schulung wird nicht mitgerechnet. So die Auffassung des Gerichts.
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Re: Anrechnung auf Probezeit mD
Hallo,
wurde auch vor ein paar Tagen angeschrieben bzgl. Überbahme Erfahrungsstufen und Probezeitverkürzung. Was fließt bei der Bewertung genau rein? Nur die Tätigkeiten oder auch absolvierte Lehrgänge bspl. beim Bund?
wurde auch vor ein paar Tagen angeschrieben bzgl. Überbahme Erfahrungsstufen und Probezeitverkürzung. Was fließt bei der Bewertung genau rein? Nur die Tätigkeiten oder auch absolvierte Lehrgänge bspl. beim Bund?
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Bertolt Brecht
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Re: Anrechnung auf Probezeit mD
Die Lehrgänge hast Du doch wahrscheinlich in deiner Dienstzeit durchlaufen?IndianaBln hat geschrieben: ↑So 21. Jul 2019, 08:06Hallo,
wurde auch vor ein paar Tagen angeschrieben bzgl. Überbahme Erfahrungsstufen und Probezeitverkürzung. Was fließt bei der Bewertung genau rein? Nur die Tätigkeiten oder auch absolvierte Lehrgänge bspl. beim Bund?
Wenn deine Tätigkeit auch nur zum Teil für den Polizeidienst sinnvoll ist bzw. die Wertigkeit entspricht den Aufgaben eines Beamten im md A7, hast Du gute Chancen dass es auf Die Probezeit angerechnet wird.
Der Vorbereitungslehrgang wird ja z.b. auch nicht bei den Polizeiangestellten angerechnet...bei den Erfahrungsstufen sowie bei der Probezeit.
Falls der Dienstherr es nicht anrechnen sollte, kannst Du ja trotzdem Widerspruch einlegen und es überprüfen lassen, oft ist es auch eine Einzelfallentscheidung....bei dem anderen wird mehr angerechnet, bei dem anderen weniger...
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Re: Anrechnung auf Probezeit mD
Jep, die Lehrgänge waren zum großen Teil innerhalb der Dienstzeit (Waffe,Fahrzeuge etc). Hab nebenei noch Ausbilderschein gemacht bei IHK.
War 2 von 8 Jahren bei den Feldjäger in der Manschaftslaufbahn.
Na mal schaun. Unterlagen hat die zuständige Stelle erhalten
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