Hallo zusammen!
Ich komme aus Küstrin und hab ne tägliche Fahrt von fast 2h zur Ausbildung.
Werden km. Geld bezahlt auch später ggf. Nach der Ausbildung?
Kann man sich nach der Ausbildung im mD. die Direktion auswählen z.B. bei mir von Vorteil Lichtenberg um es näher nach Hause zu Ehefrau und Kind zu haben?
Davon abgesehen ne querfrage, kann mir jemand bei Lust und Laune erklären wie die Besoldung ausgerechnet wird ? So wie ich es verstanden haben schaut man nach Dienstgrad also gD. Oder mD. Und dem jeweiligen Alter aber NICHt nach den Arbeitsjahren, richtig ?
In der Ausbildung erhält jedoch jeder die selbe Besoldung, richtig ?
Bin 29 hab Ehefrau und nen kleinen Sohnemann ;)
Vielen Dank ab geht's!!!
Kilometergeld - Nach Ausbildung Direktion frei wählbar?
Re: Kilometergeld - Nach Ausbildung Direktion frei wählbar?
Deine Fahrten bezahlst du selbst.
Die Aufwendungen dafür kannst du dann in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Das gibt eine Steuerersparnis von 30cent pro Km.
Vielleicht kannst du Trennungsentschädigung beantragen. Musste mal googeln.
Ich bin ziemlich sicher, das hinsichtliche seines Verwendungsortes auch in deinem Bundesland Wünsche äußern kann, bzw. dass familäre Bindungen soweit wie möglich berücksichtigt werden.
Hinsichtlich deines Verdienstes schaust du mal in die Besoldungstabelle deines Bundeslandes.
Azubigehälter sind gleich. Es gibt aber Zulagen für Ehe und Kinder.
Die Aufwendungen dafür kannst du dann in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Das gibt eine Steuerersparnis von 30cent pro Km.
Vielleicht kannst du Trennungsentschädigung beantragen. Musste mal googeln.
Ich bin ziemlich sicher, das hinsichtliche seines Verwendungsortes auch in deinem Bundesland Wünsche äußern kann, bzw. dass familäre Bindungen soweit wie möglich berücksichtigt werden.
Hinsichtlich deines Verdienstes schaust du mal in die Besoldungstabelle deines Bundeslandes.
Azubigehälter sind gleich. Es gibt aber Zulagen für Ehe und Kinder.
Re: Kilometergeld - Nach Ausbildung Direktion frei wählbar?
Moin,
ergänzend zu 1957 - Du kannst zum Ende der Ausbildung in der Regel zwei Wünsche bzgl. Diener zukünftigen Verwendungsdienststelle abgeben. Für den mD wird es grds. (wobei es in den letzten Jahren auch oft Ausnahmen gab) in Richtung einer EHu (1.-3. BPA) gehen. Sollte auch eine Erstverwendung auf einem örtlichen Abschnitt möglich sein - wird es grds. in Richtung einer Schwerpunktdirektion (Dir 3, Dir 5) gehen. Wenn Du nach Lichtenberg (Dir 6 A 64) willst, rechne Dir grds. nicht so hohe Chancen aus. Es war seit jeher sehr schwierig in die 6 zu kommen, wobei ich auch das unter Vorbehalt sage, da sie wohl allgemein sehr überaltert ist und man wird nachsteuern müssen. Du siehst also, dass man Dir hier wird keine verbindliche Aussage machen können. Ich pers. würde dazu raten nach Möglichkeit schon in den Praktia in Richtung A 64 zu kommen. Bei entsprechender Leistung wird der DGL dann über den LA probieren Dich dahin zu bekommen.
Zur Besoldung:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/
Guter Gehaltsrechner.
Gruß
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
ergänzend zu 1957 - Du kannst zum Ende der Ausbildung in der Regel zwei Wünsche bzgl. Diener zukünftigen Verwendungsdienststelle abgeben. Für den mD wird es grds. (wobei es in den letzten Jahren auch oft Ausnahmen gab) in Richtung einer EHu (1.-3. BPA) gehen. Sollte auch eine Erstverwendung auf einem örtlichen Abschnitt möglich sein - wird es grds. in Richtung einer Schwerpunktdirektion (Dir 3, Dir 5) gehen. Wenn Du nach Lichtenberg (Dir 6 A 64) willst, rechne Dir grds. nicht so hohe Chancen aus. Es war seit jeher sehr schwierig in die 6 zu kommen, wobei ich auch das unter Vorbehalt sage, da sie wohl allgemein sehr überaltert ist und man wird nachsteuern müssen. Du siehst also, dass man Dir hier wird keine verbindliche Aussage machen können. Ich pers. würde dazu raten nach Möglichkeit schon in den Praktia in Richtung A 64 zu kommen. Bei entsprechender Leistung wird der DGL dann über den LA probieren Dich dahin zu bekommen.
Zur Besoldung:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/
Guter Gehaltsrechner.
Gruß
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
(true detective)
-
- Corporal
- Beiträge: 203
- Registriert: Do 18. Aug 2016, 11:46
Re: Kilometergeld - Nach Ausbildung Direktion frei wählbar?
Hab auch mal gehört, dass man nach der Ausbildung nicht weiter als 1 Stunde von der Dienststelle entfernt wohnen darf, weil beim Fall einer Alarmierung es zu lange dauert bis die Dienstkraft einsatzbereit ist.
Vllt kann hier jemand dazu mehr sagen.
Vllt kann hier jemand dazu mehr sagen.
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Bertolt Brecht
Bertolt Brecht
Re: Kilometergeld - Nach Ausbildung Direktion frei wählbar?
Moin,
aus dem LBG Bln:
"Sonstige Pflichten
§ 69
Wohnung und Aufenthalt
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.
(2) Wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, kann angeordnet werden, dass die Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen ist.
(3) Wenn besondere dienstliche Verhältnisse es dringend erfordern, kann angeordnet werden, dass die Beamtin oder der Beamte sich während der dienstfreien Zeit in erreichbarer Nähe des Dienstortes aufzuhalten hat."
Ich weiß nicht ob es dazu noch eine Verordnung oder nähere Ausgestaltung des Dienstherren gibt. Eine Stunde ist aus meiner Sicht aber zu eng gefasst. Das schafft man selbst innerhalb der Stadtgrenzen im Berufsverkehr regelmäßig nicht.
Solange man nicht dauernd zu spät kommt, dürfte die Entfernung zw. Dienststelle und Heimat grds. niemanden interessieren. Bestimmte Funktionen oder Dienststellen, die mit häufigen ad-hoc Alarmierungen aus dem Dienstfrei belegt sind, mal Außen vor.
Gruß
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
aus dem LBG Bln:
"Sonstige Pflichten
§ 69
Wohnung und Aufenthalt
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.
(2) Wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, kann angeordnet werden, dass die Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen ist.
(3) Wenn besondere dienstliche Verhältnisse es dringend erfordern, kann angeordnet werden, dass die Beamtin oder der Beamte sich während der dienstfreien Zeit in erreichbarer Nähe des Dienstortes aufzuhalten hat."
Ich weiß nicht ob es dazu noch eine Verordnung oder nähere Ausgestaltung des Dienstherren gibt. Eine Stunde ist aus meiner Sicht aber zu eng gefasst. Das schafft man selbst innerhalb der Stadtgrenzen im Berufsverkehr regelmäßig nicht.
Solange man nicht dauernd zu spät kommt, dürfte die Entfernung zw. Dienststelle und Heimat grds. niemanden interessieren. Bestimmte Funktionen oder Dienststellen, die mit häufigen ad-hoc Alarmierungen aus dem Dienstfrei belegt sind, mal Außen vor.
Gruß
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
(true detective)
Re: Kilometergeld - Nach Ausbildung Direktion frei wählbar?
Weitere Ergänzung:
Nicht das Alter, sondern die Erfahrungsstufen wirken sich auf die Besoldung aus.
Nicht das Alter, sondern die Erfahrungsstufen wirken sich auf die Besoldung aus.
- Beverly Hills Cop
- Corporal
- Beiträge: 409
- Registriert: Mi 1. Feb 2012, 17:34
Re: Kilometergeld - Nach Ausbildung Direktion frei wählbar?
Nur aus Neugier, war es dein Wunsch in berlin die Ausbildung zu machen?
„Der Utopist sieht das Paradies, der Realist das Paradies plus Schlange.“
Re: Kilometergeld - Nach Ausbildung Direktion frei wählbar?
Moin nach ner langen Pause ;)
Ich wollte noch nen jährlichen meine Selbstständigkeit ziehen und habe meinen Einstellungstermin nun Ende März.
Vor 10 Jahren wurde ich in Brandenburg angenommen die Berater vor Ort meinten jedoch da ich schon damals mehrere Mitarbeiter hatte, lieber mit dem weiter zu machen anstatt etwas ganz neues anzufangen.
Ich habe aber nun komplett satt und möchte gerne nun meinen zweiten Traum mit 30 Jahren verwirklichen.
Praktikas hab ich ja auch schon hinter mir.
Befürchte nur das ich die Einstellungstest nicht packe gerade Wenn's um Mathe geht aua...
Bin aber schon fleißig am lernen..
Für Tipps wäre ich schon sehr dankbar, ehrlich da es jetzt kein zurück mehr geben kann...
LG!
Ich wollte noch nen jährlichen meine Selbstständigkeit ziehen und habe meinen Einstellungstermin nun Ende März.
Vor 10 Jahren wurde ich in Brandenburg angenommen die Berater vor Ort meinten jedoch da ich schon damals mehrere Mitarbeiter hatte, lieber mit dem weiter zu machen anstatt etwas ganz neues anzufangen.
Ich habe aber nun komplett satt und möchte gerne nun meinen zweiten Traum mit 30 Jahren verwirklichen.
Praktikas hab ich ja auch schon hinter mir.
Befürchte nur das ich die Einstellungstest nicht packe gerade Wenn's um Mathe geht aua...
Bin aber schon fleißig am lernen..
Für Tipps wäre ich schon sehr dankbar, ehrlich da es jetzt kein zurück mehr geben kann...
LG!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende