Schmerzensgeld nach Widerstand

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hitmo
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Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon hitmo » So 28. Jul 2019, 15:48

Hallo zusammen,
Hat jemand Erfahrungswerte bzgl Schmerzensgeld nach Widerstand?

Mein Handgelenk ist etwas angeschwollen und ich hab ganz leichte schmerzen. Im Normalfall würde ich "Scheiss drauf", aber nicht wenn ein Idiot meint, die Polizei angreifen zu müssen.

Lohnt sich der Gang zum Arzt mit Attest und dann eine Schmerzensgeldforderung? Oder steht der Aufwand den ich betreiben müsste ausser Verhältnis zu dem möglichen Schmerzensgeld. Wie gesagt, bei mir nur angeschwollenes Handgelenk und leichte Schmerzen.

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SirJames
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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon SirJames » So 28. Jul 2019, 16:26

Moin,

Du könntest evtl. Ansprüche im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens geltend machen. Nach meiner Kts. ist das grds. bei allen Taten möglich, bei denen Du Geschädigter bist, u.a. Beleidigungen, Widerstand, tätlicher Angriff.

Nach meinem Stand, allerdings ohne, dass ich dazu persönliche Erfahrungswerte hätte - kann das teilweise aber wohl recht aufwendig/langwierig in Relation zum Ertrag sein.

Ich pers. sehe solche Folgen als Teil meines Berufes und mit meinem Sold als abgegolten an. Sollten die Folgen eines z.B. tätlichen Angriffes natürlich gravierend sein - auch verbunden mit einer längerfristigen Dienstunfähigkeit - würde ich das ggf. anders bewerten.

Gruß

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon scw » So 28. Jul 2019, 17:37

Selbe Prozedur wie wenn du einen VU mit Personenschaden hast. Da können die Beteiligten schließlich auch Schmerzensgeld geltend machen. Es dauert etwas, aber ist möglich. Abhängig ist das jedoch davon, ob und inwiefern du tatsächlich beeinträchtigt bist und ob du erstmal krankgeschrieben wirst.

Kann mich dem Vorredner nur anschließen.

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon RafaelGomez » So 28. Jul 2019, 17:54

SirJames hat geschrieben:Moin,

Du könntest evtl. Ansprüche im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens geltend machen. Nach meiner Kts. ist das grds. bei allen Taten möglich, bei denen Du Geschädigter bist, u.a. Beleidigungen, Widerstand, tätlicher Angriff.

Nach meinem Stand, allerdings ohne, dass ich dazu persönliche Erfahrungswerte hätte - kann das teilweise aber wohl recht aufwendig/langwierig in Relation zum Ertrag sein.

Ich pers. sehe solche Folgen als Teil meines Berufes und mit meinem Sold als abgegolten an. Sollten die Folgen eines z.B. tätlichen Angriffes natürlich gravierend sein - auch verbunden mit einer längerfristigen Dienstunfähigkeit - würde ich das ggf. anders bewerten.

Gruß

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Ergänzend kann ich sagen, dass es kaum Aufwand bedeutet, da nur ein recht formloser Antrag auf Adhäsion zum entsprechenden Vorgang zugefügt wird. Zwei Haken kann die Sache aber haben: 1. wird der Anspruch durch das Strafgericht im Urteil festgelegt, wenn es also -wie nicht selten- nicht zu einem regulären Urteil kommt wg. Einstellung o. Strafbefehl, gibts keine Entscheidung. Soll auch Strafrichter geben, die die Zumessung zivilrechtlicher Ansprüche ablehnen... 2. ist es schon passiert, dass der (Konflikt-)Verteidiger des Beschuldigten den Kollegen eigene finanzielle Interessen bei der Anzeigenerstelllung unterstellt hat und im Verlauf die Antragsteller ihre komplette finanzielle Situation offen legen mussten.
Beide Haken sollen jedoch keineswegs vom Adhäsionsverfahren abhalten, ich würde es in klaren Fällen immer machen. Aus mehreren Gründen.

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SirJames
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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon SirJames » So 28. Jul 2019, 18:04

RafaelGomez hat geschrieben:
SirJames hat geschrieben:Moin,

Du könntest evtl. Ansprüche im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens geltend machen. Nach meiner Kts. ist das grds. bei allen Taten möglich, bei denen Du Geschädigter bist, u.a. Beleidigungen, Widerstand, tätlicher Angriff.

Nach meinem Stand, allerdings ohne, dass ich dazu persönliche Erfahrungswerte hätte - kann das teilweise aber wohl recht aufwendig/langwierig in Relation zum Ertrag sein.

Ich pers. sehe solche Folgen als Teil meines Berufes und mit meinem Sold als abgegolten an. Sollten die Folgen eines z.B. tätlichen Angriffes natürlich gravierend sein - auch verbunden mit einer längerfristigen Dienstunfähigkeit - würde ich das ggf. anders bewerten.

Gruß

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Ergänzend kann ich sagen, dass es kaum Aufwand bedeutet, da nur ein recht formloser Antrag auf Adhäsion zum entsprechenden Vorgang zugefügt wird. Zwei Haken kann die Sache aber haben: 1. wird der Anspruch durch das Strafgericht im Urteil festgelegt, wenn es also -wie nicht selten- nicht zu einem regulären Urteil kommt wg. Einstellung o. Strafbefehl, gibts keine Entscheidung. Soll auch Strafrichter geben, die die Zumessung zivilrechtlicher Ansprüche ablehnen... 2. ist es schon passiert, dass der (Konflikt-)Verteidiger des Beschuldigten den Kollegen eigene finanzielle Interessen bei der Anzeigenerstelllung unterstellt hat und im Verlauf die Antragsteller ihre komplette finanzielle Situation offen legen mussten.
Beide Haken sollen jedoch keineswegs vom Adhäsionsverfahren abhalten, ich würde es in klaren Fällen immer machen. Aus mehreren Gründen.
Gut zu wissen. Bei uns sind mir kaum Kollegen bekannt, die das regelmäßig machen. Daher Danke für die Info.

Gruß

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon RafaelGomez » So 28. Jul 2019, 18:22

Ich bin schon mehrfach von StAn angeschrieben worden mit Hinweis auf Adhäsion und dem Antrag dazu. Keine Ahnung, warum einige das machen, und andere nicht. Einige Richter sind auch Freund desselben, da sie die zivilrechtliche Summe im Urteil berücksichtigen können, was ja dazu führen kann, dass der verhängte Satz unterhalb der Schwelle des BZR-Eintrages bleibt. In der Masse ist allerdings nichts bei rumgekommen, aus bereits genannten Gründen. Die paar EUR, die es gab, hab ich immer gespendet. Ich brauch die Kohle nicht, und der andere hat (in meinen Augen!) noch ne verdiente Zusatzstrafe erhalten.

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon McFadden » Mo 29. Jul 2019, 00:05

Adhäsions Verfahren ist Murks....

Bei der Gewerkschaft anrufen -> die schicken dir ein Schreiben zu (Antrag auf Kostenübernshme zwecks zivilrechtlichem Klageverfahrens) -> Ausfüllen (kurze Sachverhaltsschilderung) -> zurück an die Gewerkschaf -> paar Tage später kommt die Bestätigung der Kostenübernahme durch die Gewerkschaft -> damit zum Anwalt deines Vertrauens und der macht dann alles weitere. Da brauchst du dich um nichts weiter kümmern.

Das geht bei so ziemlich jedem Sachverhalt der annähernd nach Schadensersatz riecht.

Das Strafverfahren wird in der Regel eh eingestellt. Aber durch das Schmerzensgeld lernen die Probanden meistens soweiso am besten...

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 31. Jul 2019, 10:18

hitmo hat geschrieben:
So 28. Jul 2019, 15:48
Lohnt sich der Gang zum Arzt mit Attest und dann eine Schmerzensgeldforderung? Oder steht der Aufwand den ich betreiben müsste ausser Verhältnis zu dem möglichen Schmerzensgeld. Wie gesagt, bei mir nur angeschwollenes Handgelenk und leichte Schmerzen.
Zunächst einmal solltest du eine Dienstunfallanzeige vorlegen und dir die Verletzung attestieren lassen. Und zwar unabhängig von einer etwaigen Schmerzensgeldforderung. Falls es mal zu Spätfolgen kommt, was gerade bei Gelenkverletzungen schwer abzusehen ist, bist du damit auf der sicheren Seite.

Das Adhäsionsverfahren ist Geschmacksache. Manche Richter "mögen" es tatsächlich nicht, andere wenden es ganz selbstverständlich an. Ich würde den Weg über ein gesondertes Verfahren gehen und beide Verfahren sauber getrennt halten. Da muss dann niemand auf die Idee kommen, der Zeuge im Strafverfahren, also du, könnte aus Eigeninteresse "befangen" sein.
Das geht, wie schon genannt, entweder über eine Gewerkschaft oder auch mit dienstlichem Rechtsschutz problemlos.

Ich persönlich sehe dies übrigens nicht als Teil des Berufes an, der mit den Bezügen abgegolten wäre. Niemand muss sich von anderen rechtswidrig verletzen lassen und darf in einem solchen Fall selbstverständlich die Kompensation einfordern, die ihm zusteht.
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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon Stoxx82 » Fr 16. Aug 2019, 20:14

ich sehe das ähnlich.

Teil meines Berufes ist es definitiv nicht mich verletzen zu lassen.

Mittlerweile bin ich auch bei so mancher Beleidigung der Meinung, dass ich mir nicht alles gefallen lassen muss.

Sicher ein gewisses Maß nimmt man irgendwie doch immer in Kauf.

Kürzlich bin ich beispielsweise total random und aus dem Nichts heraus im vorbeifahren beleidigt worden.

Alles klar. Angehalten und ein klärendes Gespräch mit dem Probanden führen.

So der Plan.
Das Gegenüber hat dann jedoch erst so richtig angefangen.

Da war es mir die Sache dann schon wert die Anzeige zu schreiben und parallel über die Gewerkschaft Rechtschutzantrag zu stellen.

Das ganze war am Ende mit ca 10 Minuten Arbeit verbunden.

Sachverhalt an den RA meines Vertrauens. Der stellt mittlerweile den Antrag für Rechtsschutz. Beantragt Akteneinsicht (schließlich will ich die mir bekannten Daten nicht an Dritte weitergeben).

6 Wochen nach der Tat - 250€ aufm Konto gehabt.

Strafrechtlich kommt sicher nicht dabei rum bzw. wird auf den Weg der Privatklage verwiesen.

Soviel zu meinen Erfahrungen- hat bisher immer gut geklappt.

Allerdings mach ich’s wirklich nur bei „herausragenden“ Dingen.

Im BaWü würde im Übrigen das Schmerzensgeld von Land übernommen werden, wenn der zivile Rechtsweg erfolglos beschritten wurde. Feine Sache.

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon Loewe » Do 30. Apr 2020, 14:28

Das im Adhäsionsverfahren erstrebte Schmerzensgeld muss ja nicht zwangsläufig in die eigene Tasche fließen. Gerade bei Beleidigungen und kleineren Sachen ist es doch kein schlechter Zug die Summe zu Gunsten einer sozialen Organisation zu spenden und dies gleich in den Antrag hineinzuformulieren.
Ich sehe es übrigens auch nicht als berufsgegebenen Teil meines Jobs an, mich von anderen ( vorsätzlich) verletzen zu lassen.

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon Rennschnecke » Do 30. Apr 2020, 14:37

Der Thread ist schon etwas älter, aber da nun eine neue Antwort kam.

Ich persönlich kann vom Adhäsionsverfahren zur Abraten. Ich hatte mal einen - in unseren Augen recht heftigen - Widerstand mit drei verletzten Kollegen. Alle drei Kollegen hatten sichtbare Verletzungen davongetragen.
Wir stellten einen Adhäsionsantrag. Nach zwei Jahren (!) wurde das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt. Die Adhäsionsanträge sind somit hinfällig.

Leider wussten wir es damals nicht besser, aber heut zu Tage würde ich das ganze über die Gewerkschaft laufen lassen oder über die private RSV. Wobei ich sagen muss, dass - zumindest der eine Herr RA - mir eine vollkommen falsche Rechtsauskunft erteilt hat, was nicht für die Qualität der dortigen Anwälte spricht. Wenn ein Anwalt die einfachsten Rechtsnormen nicht lesen kann, gibt mir das zu denken.

Also, lieber den Zivilklageweg bestreiten anstatt Adhäsionsverfahren.

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon Inspektor_GER » Do 30. Apr 2020, 21:35

Vom Adhäsionsverfahren rate ich dringend ab!

1. Im Strafverfahren gefährdet man seine eigene Glaubwürdigkeit, weil ja ein gewisses Eigeninteresse (Scherzensgeld) verfolgt wird.
2. Sollte das Adhäsionsverfahren angenommen werden und der Angeklagte Schmerzensgeld zahlen, dürfte das seine eigentliche Strafe deutlich schmälern, was auch nicht unbedingt in unserem Interesse liegen sollte.

Und jetzt kommt der dritte und wichtigste Grund, nämlich § 472a Abs. 2 StPO:
Sieht das Gericht von der Entscheidung über den Antrag ab, wird ein Teil des Anspruchs dem Verletzten nicht zuerkannt oder nimmt der Verletzte den Antrag zurück, so entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen, wer die insoweit entstandenen gerichtlichen Auslagen und die insoweit den Beteiligten erwachsenen notwendigen Auslagen trägt. Die gerichtlichen Auslagen können der Staatskasse auferlegt werden, soweit es unbillig wäre, die Beteiligten damit zu belasten.
Heißt: Wird der Antrag nicht zur Entscheidung angenommen, was ja regelmäßig der Fall ist, kann es sein, dass der verletzte Schutzmann auch noch die Auslagen des Angeklagten, welche ihm aufgrund des Adhäsionsverfahrens entstanden sind, blechen muss.

Folgender Weg ist besser:

1. Ausgang des Strafverfahrens abwarten.
2. Rechtsschutz beantragen.
3. Zum Anwalt des Vertrauens gehen und separat auf Schmerzensgeld klagen.

Dies hat gleich mehrere Vorteile: Die Beweisführung ist einfacher (es liegt ja bereits ein Strafurteil vor), das Kostenrisiko geringer und der Angeklagte bekommt aufgrund des gezahlten Schmerzensgeldes keinen Strafnachlass, weil das Strafverfahren ja bereits gelaufen ist.

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 30. Apr 2020, 21:40

Rennschnecke, warum Gewerkschaft oder private?
Bietet dein Dienstherr keinen Behördenrechtsschutz?
:lah:

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon anschu » Fr 1. Mai 2020, 09:51

Gibts noch BL ohne? :lupe: :gruebel:

Aber wo dieser endet oder beginnt ist sehr unterschiedlich und daher ehr die entscheidende Frage. Ein Anwalt egal ob nun über gewerkschaftlichen RS oder privater RS, prüft dies aber grds. auch mit...wobei ich das in meinen bisherigen Schnittstellen mit dem Thema noch nie gehört habe, dass der Dienstherr ein Schmerzensgeld für mich erwirkt :verweis:

Also in Zeiten der Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn würde ich zu meiner Gewerkschaft dackeln (naja so weit dackeln brauch ich quasi nicht), RS beantragen, und alles weitere nem findigen RA überlassen... :hallo:

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Re: Schmerzensgeld nach Widerstand

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 1. Mai 2020, 10:20

Bei uns wird parallel beantragt und die Gewerkschaft holt sich die Kosten dann von der Behörde zurück.
:lah:


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