Ärztliche Untersuchung zum Abschluss der Ausbildung Polizei NRW

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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blau1996
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Ärztliche Untersuchung zum Abschluss der Ausbildung Polizei NRW

Beitragvon blau1996 » Fr 9. Aug 2019, 19:01

Hallo zusammen,
Ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung der Polizei NRW und werde im September diesen Jahres fertig sein.
Hat jemand die Ausbildung in den letzten Jahren abgeschlossen und kann berichten, ob zum Abschluss der Ausbildung eine weitere polizeiärztliche Untersuchung erfolgt?
Ich stresse mich deswegen ziemlich und hatte schon vor der Untersuchung bei der Einstellung ziemlichen bammel. Wäre froh wenn jemand berichten kann und ich vielleicht etwas ruhiger schlafen könnte.
Beste Grüße!

ToWeg
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Re: Ärztliche Untersuchung zum Abschluss der Ausbildung Polizei NRW

Beitragvon ToWeg » Fr 9. Aug 2019, 22:13

Hi,

kurze Antwort: Nein gibt's nicht.

Lg
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Ärztliche Untersuchung zum Abschluss der Ausbildung Polizei NRW

Beitragvon Polli » Fr 9. Aug 2019, 23:14

Hi blau1996,

ich wünsche dir angenehme ruhige Nächte. :snoopy:

By the way...

bei deiner Verbeamtung auf Lebenszeit - in rund drei Jahren - gibt es grundsätzlich ebenfalls
keine polizeiärztliche Untersuchung :onceldoc: .


Gruß :polizei2:

blau1996
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Re: Ärztliche Untersuchung zum Abschluss der Ausbildung Polizei NRW

Beitragvon blau1996 » Sa 10. Aug 2019, 10:53

Danke euch beiden! Das lässt mich tatsächlich ruhiger schlafen! 👍

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Rantanplan
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Re: Ärztliche Untersuchung zum Abschluss der Ausbildung Polizei NRW

Beitragvon Rantanplan » Sa 10. Aug 2019, 22:48

Ein Kollege hat bei einem Dienstunfall einen Knorpelschaden im Knie erlitten. Wäre das ein Fall, bei dem eine Untersuchung stattfinden würde, da die Verletzung aktenkundig ist?

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Re: Ärztliche Untersuchung zum Abschluss der Ausbildung Polizei NRW

Beitragvon Polli » So 11. Aug 2019, 00:40

Hi Rantanplan,

da kann ich dir keine klare Auskunft geben.

Polizeiärztliche Untersuchungen :lupe: bei der Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen in NRW
in der Regel immer nur dann, wenn es in der Vergangenheit Auffälligkeiten im Hinblick auf
überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten gegeben hat.

Sollte der von dir genannte Kollege zu einer Untersuchung "eingeladen" werden, empfehle ich,
vorher den Besuch beim Facharzt, der ihn im Hinblick auf die Belastungsfähigkeit und Beweglichkeit des Knies
untersucht und entsprechend einen Befund für den Polizeiarzt erstellt.

Gruß :polizei2:


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