Hallo zusammen,
meines Wissens nach ist es keinem Feuerwehrangehörigen im Bundesgebiet erlaubt, bei Einsätzen den Verkehr i.S.d. § 36 StVO zu regeln (Ausnahme ist hier Bayern).
Mir stellt sich nun die Frage, ob ein Polizeibeamter, der in seiner Freizeit als Mitglied einer (freiwilligen) Feuerwehr im Einsatz ist, den Verkehr regeln darf. Muss er sich dazu in den Dienst versetzen, ggf. als PVB zu erkennen geben?
Leider finde ich keine Urteile oder Gesetzestexte dazu, vlt weiß ja aber von euch etwas, gerne auch mit Quelle ;)
Gruß
Darf ein PVB als Feuerwehrangehörger im FW-Einsatz den Verkehr regeln (36 StVO)?
Re: Darf ein PVB als Feuerwehrangehörger im FW-Einsatz den Verkehr regeln (36 StVO)?
Stell Dir mal die Frage, wer bei Schäden aufgrund der Verkehrsregelung zahlt oder wer Deine Schäden zahlt, wenn Du umgemetert wirst.
Ein Tipp: Die Polizei wird es in dem Fall nicht sein, wenn Du dort als Feuerwehrmann im Einsatz bist.
Ein Tipp: Die Polizei wird es in dem Fall nicht sein, wenn Du dort als Feuerwehrmann im Einsatz bist.
Re: Darf ein PVB als Feuerwehrangehörger im FW-Einsatz den Verkehr regeln (36 StVO)?
Wenn sich derjenige in den Dienst versetzt? Wäre das nicht das "Schlupfloch"?
Re: Darf ein PVB als Feuerwehrangehörger im FW-Einsatz den Verkehr regeln (36 StVO)?
In Feuerwehruniform? Wegen einer Verkehrsregelung? Zu welchem Zweck?
Re: Darf ein PVB als Feuerwehrangehörger im FW-Einsatz den Verkehr regeln (36 StVO)?
Was ist denn mit Verkehrsregelung gemeint?
Geht es um die Absicherung einer Einsatzstelle oder um wirkliche Regelung/Lenkung?
44 STVO gibt Auskunft über Zuständigkeiten. Die FW ist da nicht erwähnt.
Und - braucht die FW nicht ihre Leute für ihre Zuständigkeiten?
Geht es um die Absicherung einer Einsatzstelle oder um wirkliche Regelung/Lenkung?
44 STVO gibt Auskunft über Zuständigkeiten. Die FW ist da nicht erwähnt.
Und - braucht die FW nicht ihre Leute für ihre Zuständigkeiten?
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