

Ja. Das findet sich im Anzeigentext / SachverhaltController hat geschrieben: ↑Mi 14. Aug 2019, 16:57Vladdi,
schreibst du dann etwas über deine Abfrage der Freiwilligkeit?
Effizienz kann ja hier nur die Betrachtung der Aufwendungen im Verhältnis zum Ertrag meinen. Wenn wir noch bei Verkehrsstraftaten ohne Richtervorbehalt sind, sehe ich die Zeitersparnis nicht, es sei denn, man spart sich auch die Dokumentation der eigenen Feststellungen. So arbeitet aber ja keiner. Welche Ersparnis brächte das sonst noch mit sich?
Es wird viel gesagt, dazu kommen noch Meinungen.PotionMaster hat geschrieben: ↑Do 15. Aug 2019, 07:17Es wurde bereits auf der ersten Seite dieses Threads gesagt, dass die rechtfertigende Einwilligung möglich ist...
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