Beitragvon Schlawienerin » Sa 31. Aug 2019, 18:43
Huhu in die Runde,
ich habe im Rahmen des aktuellen Bewerbungszeitraums eine Bewerbung (gehobener Dienst) zu meinem ortsnächsten HZA geschickt.
Ich stecke in den letzten Zügen meines Hochschulstudiums und bin entsprechend bereits Anfang 20.
Ich habe nun gelesen, dass Tattoos an sichtbaren Stellen beim Zoll eher unerwünscht sind.
Die Innenseite meines Oberarms (bis zur Armbeuge hin) wird nun allerdings von einem weder verfassungsfeindlichen, noch diskriminierenden, noch anstößigen Motiv geziert.
Sollte meine Bewerbung auf positive Resonanz stoßen, ist innerhalb des Bewerbungsverfahrens ja absehbar, dass die Kommission mein Tattoo nicht zu Gesicht bekommen würde, da ich es für unwahrscheinlich erachte, dort kurzärmlig aufzutauchen.
Nun erhoffe ich mir von diesem Forum, dass mir vielleicht beantwortet werden kann, ob und inwiefern dieses Tattoo dennoch zu Beeinträchtigungen führt.
Ich wäre selbst absolut dazu bereit, das Tattoo zu verdecken, indem ich etwa, sollte ich im Außendienst landen, immer in langärmliger Uniform diene, von der sich ja etwa die Ärmel bis zum Ellenbogen hochkrempeln ließe. Selbiges kann ich mir natürlich auch mit langärmligen Blusen im Innendienst vorstellen.
Ist nun dennoch die Länge der Sommeruniform maßgebend und ich kann meinen Wunsch, beim Zoll unterzukommen an den Nagel hängen oder sind die geschilderten Kompensationen realistisch?
Empfiehlt es sich, sollte ich ins mündliche Auswahlverfahren kommen, die Kommission mit dieser Frage zu konfrontieren oder wäre das etwas, was man nicht zur Sprache kommen lässt, bis es um die Einstellung geht?
Liebe Grüße,
die Schlawienerin