Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Moderator: schutzmann_schneidig
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1130
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 00:00
Re: Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Ich möchte jedoch 100 Prozent meiner Kontrollen damit abdecken.
Und wenn der Sachbearbeiter es in die Finger bekommt und erst dort die Feststellung kommt,werfe ich mir eben vor, dass ich draußen nicht richtig gearbeitet habe. Jetzt stell dir das mal mit nem gestohlenen Fahrzeug vor...
Diese Abfragen mache ich ja nicht aus der Laune heraus sondern weil sie auch eventuelle Folgemaßnahmen fördern können/könnten. Vielleicht ist der Strolch ja doch noch irgendwo zu greifen...
Gruß
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Und wenn der Sachbearbeiter es in die Finger bekommt und erst dort die Feststellung kommt,werfe ich mir eben vor, dass ich draußen nicht richtig gearbeitet habe. Jetzt stell dir das mal mit nem gestohlenen Fahrzeug vor...
Diese Abfragen mache ich ja nicht aus der Laune heraus sondern weil sie auch eventuelle Folgemaßnahmen fördern können/könnten. Vielleicht ist der Strolch ja doch noch irgendwo zu greifen...
Gruß
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Nun wirfst du aber alles in einen Topf.
Es kommt immer auf den SV (und weitere Faktoren) an.
Der Anspruch so viel abzudecken wie möglich, ist natürlich richtig.
Aber pauschal Zeugen abfragen. Weil wegen könnte ja ganz eventuell mal ein Kommissar Zufall bei rum kommen - geht halt nicht.
Es sei denn du kannst es halt begründen.
Und der SB braucht doch auch noch was zu tun
Es kommt immer auf den SV (und weitere Faktoren) an.
Der Anspruch so viel abzudecken wie möglich, ist natürlich richtig.
Aber pauschal Zeugen abfragen. Weil wegen könnte ja ganz eventuell mal ein Kommissar Zufall bei rum kommen - geht halt nicht.
Es sei denn du kannst es halt begründen.
Und der SB braucht doch auch noch was zu tun
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1130
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 00:00
Re: Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Ok Andre, dann frage ich doch mal warum du diese nicht abfragst, obwohl du es rechtlich könntest...
Ich kann es ehrlich gesagt nicht nachvollziehen,Sorry. Und dass der Sachbearbeiter dann mein Versäumnis ausräumt...Nun ja, das ist nicht mein Anspruch.
Btw: Begründen? Bei wem?Im Idealfall bekommt er die Abfrage nur mit, wenn sie positiv ist...
Btwbtw: Das es sich hier in meinem Beispiel eindeutig nach 98c StPO richtet ist mir auch klar-also nix mit "durcheinander ". Ich wollte nur die Problematik etwas dramatisieren
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Ich kann es ehrlich gesagt nicht nachvollziehen,Sorry. Und dass der Sachbearbeiter dann mein Versäumnis ausräumt...Nun ja, das ist nicht mein Anspruch.
Btw: Begründen? Bei wem?Im Idealfall bekommt er die Abfrage nur mit, wenn sie positiv ist...
Btwbtw: Das es sich hier in meinem Beispiel eindeutig nach 98c StPO richtet ist mir auch klar-also nix mit "durcheinander ". Ich wollte nur die Problematik etwas dramatisieren
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Darf ich ja eben nicht.
Wenn das bei dir anders sein sollte - ahoi.
Edit: ich habe mich jetzt nicht auf dein Beispiel bezogen und wenn ich eine Grundlage habe, dann zu ich das auch.
Sachbearbeiter haben eh immer irgendwas zu meckern
Wenn das bei dir anders sein sollte - ahoi.
Edit: ich habe mich jetzt nicht auf dein Beispiel bezogen und wenn ich eine Grundlage habe, dann zu ich das auch.
Sachbearbeiter haben eh immer irgendwas zu meckern
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1130
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 00:00
Re: Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Also ich habe nur den Paragraph 22 (Gesetz der Verarbeitung von Daten der Polizei Hamburg) gefunden. Hiernach ist es fast der gleiche Wortlaut wie im ASOG Berlin...
"§ 22
Datenabgleich
(1) 1 Die Polizei darf personenbezogene Daten der für eine Gefahr Verantwortlichen sowie der in § 6 Nummer 6 genannten Personen mit dem Inhalt polizeilicher Dateien abgleichen. 2 Personenbezogene Daten anderer Personen darf die Polizei nur abgleichen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zur Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich ist. 3 Die Polizei darf rechtmäßig erlangte personenbezogene Daten mit dem Fahndungsbestand abgleichen.
Man könnte also schon....
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
"§ 22
Datenabgleich
(1) 1 Die Polizei darf personenbezogene Daten der für eine Gefahr Verantwortlichen sowie der in § 6 Nummer 6 genannten Personen mit dem Inhalt polizeilicher Dateien abgleichen. 2 Personenbezogene Daten anderer Personen darf die Polizei nur abgleichen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zur Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich ist. 3 Die Polizei darf rechtmäßig erlangte personenbezogene Daten mit dem Fahndungsbestand abgleichen.
Man könnte also schon....
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Zuletzt geändert von berlinmitteboy am So 15. Sep 2019, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Sind wir noch beim Thema „alle“ Zeugen pauschal abfragen?
Wenn ich kann, mach ich auch.
Wenn ich kann, mach ich auch.
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1130
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 00:00
Re: Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Von pauschal hat hier keiner was geschrieben...
Dennoch: Ist es so nen ethnisch/moralisches Ding bei dir?
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Dennoch: Ist es so nen ethnisch/moralisches Ding bei dir?
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Zuletzt geändert von Officer André am So 15. Sep 2019, 18:31, insgesamt 2-mal geändert.
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1130
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 00:00
Re: Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Aber mal Spaß beiseite...
Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten. Ich denke dieser Ausflug hat nicht nur mir geholfen..
Macht's gut
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten. Ich denke dieser Ausflug hat nicht nur mir geholfen..
Macht's gut
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Re: Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Auch ich versuche auch möglichst jede Person deren Personalien ich erlangt habe zumindest mit Fahndung abzugleichen.
Klar, manchmal erlaubt es die Natur der Sache nicht. Aber rechtlich darf ich und mach ich auch.
Genauso wie bei jeder VK oder jedem VU möglichst Kennzeichen Fahndung und Führerschein Entzug gecheckt werden sollte
Ich finde, dass gehört zum sauberen arbeiten dazu. Wie BMB sagte: Man stelle sich vor man lässt den HB laufen oder nimmt einen Unfall auf und später kommt raus, dass Fahrzeug war nicht versichert.
Gesendet von meinem HTC One M8s mit Tapatalk
Klar, manchmal erlaubt es die Natur der Sache nicht. Aber rechtlich darf ich und mach ich auch.
Genauso wie bei jeder VK oder jedem VU möglichst Kennzeichen Fahndung und Führerschein Entzug gecheckt werden sollte
Ich finde, dass gehört zum sauberen arbeiten dazu. Wie BMB sagte: Man stelle sich vor man lässt den HB laufen oder nimmt einen Unfall auf und später kommt raus, dass Fahrzeug war nicht versichert.
Gesendet von meinem HTC One M8s mit Tapatalk
Re: Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Natürlich mache ich Fahndung auch!
Habe ich nur nicht extra erwähnt, weil das im Thread schon vorher mehrfach erwähnt wurde. Muss ich ja nicht zum xten Male wiederholen. Scheint Verwirrung ausgelöst zu haben.
Habe ich nur nicht extra erwähnt, weil das im Thread schon vorher mehrfach erwähnt wurde. Muss ich ja nicht zum xten Male wiederholen. Scheint Verwirrung ausgelöst zu haben.
Re: Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
In BaWü ist das Abfragen aller Beteiligten (Fahndung) kein Problem und wird auch meist gemacht. Der § 481 StPO liefert die Erlaubnis für z.B. den Zeugen und unser PolG erlaubt dann auch die Abfrage. Ohne, dass Annahmen oder Tatsachen für irgendwas nötig wären.
Ich denke, dass wurde genau aus dem Grund so gestaltet, dass man nicht den per HB gesuchten Zeugen vernimmt und dann laufen lässt.
Ich denke, dass wurde genau aus dem Grund so gestaltet, dass man nicht den per HB gesuchten Zeugen vernimmt und dann laufen lässt.
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1130
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 00:00
Re: Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Hallo Zulu,
der Wortlaut eures §39 ist mit dem des §28 ASOG Berlin identisch. Daher kann ich dir nur bedingt zustimmen. Auch in eurem Gesetz sind zumindest "tatsachen" sowie "Annahme gerechtfertigt ist" erforderlich, was wiederum eine Routineabfrage ausschließen dürfte.
Aber wie wir hier schon festgestellt haben, kommt man recht schnell zu diesen Anforderungen.
Jetzt könnten wir aber auch im weiteren Verlauf dieses Freds darüber streiten, wie,bzw. wann wir welchen Satz (im Gesetzestext) anzuwenden haben.
Gruß
der Wortlaut eures §39 ist mit dem des §28 ASOG Berlin identisch. Daher kann ich dir nur bedingt zustimmen. Auch in eurem Gesetz sind zumindest "tatsachen" sowie "Annahme gerechtfertigt ist" erforderlich, was wiederum eine Routineabfrage ausschließen dürfte.
Aber wie wir hier schon festgestellt haben, kommt man recht schnell zu diesen Anforderungen.
Jetzt könnten wir aber auch im weiteren Verlauf dieses Freds darüber streiten, wie,bzw. wann wir welchen Satz (im Gesetzestext) anzuwenden haben.
Gruß
Re: Datenabfrage/Datenabgleich bei Zeugen
Das wird nicht mehr weiter eingegrenzt. Die Daten des Zeugen sind im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung erlangt worden. Der § 481 StPO erlaubt mir die Daten aus dem Strafverfahren auf Grundlage des PolG zu nutzen. Ich sehe da keine Einschränkung.§ 39 (1) S.3 PolgBW
Der Polizeivollzugsdienst kann ferner im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung erlangte personenbezogene Daten mit dem Fahndungsbestand abgleichen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Engelchen784 08 Apr
LouisB25 05 Apr
aloha02 04 Apr
blutsband 03 Apr
Zaizafun 03 Apr
POLIZFI 01 Apr
Lena S. 29 Mär
AdventuresInHiFi 29 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende