Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

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Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon Deep Blue » So 15. Sep 2019, 00:49

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... nburg.html

Es kommt zum Glück nicht oft vor. Was sind eure Gedanken dazu?
Das heißt "Thread" und nicht "Fred"!

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fred

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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon Ahab_ » So 15. Sep 2019, 11:27

Ein Verlust ist es nicht. Selbst schuld.
Kein Cop

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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon vladdi » So 15. Sep 2019, 11:48

Deep Blue hat geschrieben:
So 15. Sep 2019, 00:49
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... nburg.html

Es kommt zum Glück nicht oft vor. Was sind eure Gedanken dazu?
Meine Gedanken dazu

- der Titel ist ungünstig
Die Polizei erschießt keine Mörder.
Mörder werden vor Gericht gestellt und verurteilt. Erschießen ist nicht zulässig.
Die Polizei schießt, um eine lebensgefährliche Situation abzuwehren - weil es keine andere Möglichkeit gibt.

- Ermittlungen gegen den Polizisten
Der Polizist wird als Beschuldigter geführt und es wird gegen ihn ermittelt.
Das finde ich nicht richtig. Der erste Verdacht beim lesen der Meldung rechtfertigt meiner Ansicht nach nicht, den Polizisten als Beschuldigten zu führen. Warum eröffnet die Staatsanwaltschaft kein Todesermittlumgsverfahren nach 159 StPO? Wenn sich hierbei unrechtmäßiges Handeln der Polizei ergibt, kann immer noch ein Verfahren gegen den Polizisten eröffnet werden.

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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon MICHI » So 15. Sep 2019, 12:52

Vladdi,

gegen Polizeibeamte wird in solchen Fällen immer als Beschuldigte ermittelt.
Nichts, worüber man sich auslassen muss.

Ich sehe in diesem Fall eher als Anlass zur Kritik, ob es taktisch klug war das Fahrzeug alleine anzuhalten.
Gruß
MICHI


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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon Deep Blue » So 15. Sep 2019, 13:03

Auf Bildern war zu sehen, dass es zwei Streifenwagen waren.
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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon vladdi » So 15. Sep 2019, 13:07

MICHI hat geschrieben:
So 15. Sep 2019, 12:52
Vladdi,

gegen Polizeibeamte wird in solchen Fällen immer als Beschuldigte ermittelt.
Nichts, worüber man sich auslassen muss.

Ich sehe in diesem Fall eher als Anlass zur Kritik, ob es taktisch klug war das Fahrzeug alleine anzuhalten.
Nur weil etwas immer so ist, muss es nicht richtig sein.

Zum zweiten Punkt :
Wie kommst du auf alleine?

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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon Deep Blue » So 15. Sep 2019, 13:09

Die Frage, ob es taktisch klug war, stellt sich doch aber nicht wirklich. Denn eine andere Vorgehensweise hätte nur schlechter ausgehen können. Es war auf einem Autobahnzubringer. Er wäre sonst weg gewesen.
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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon MICHI » So 15. Sep 2019, 13:16

Deep Blue hat geschrieben:Die Frage, ob es taktisch klug war, stellt sich doch aber nicht wirklich. Denn eine andere Vorgehensweise hätte nur schlechter ausgehen können. Es war auf einem Autobahnzubringer. Er wäre sonst weg gewesen.
Im Text steht lediglich etwas von zwei Beamten und die Bilder stammen nicht direkt von der Anhaltesituation, sodass ich davon ausgehen muss, dass sie ihn alleine angehalten haben.

Auch auf einer Autobahn kann man taktisch anders vorgehen. Darauf gehe ich aber genau aus polizeitaktischen Grünen nicht genauer ein.
Gruß
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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon Deep Blue » So 15. Sep 2019, 13:52

Es waren zwei Streifenwagen. Das weiß ich ;)

Ansonsten...du kennst doch die taktische Situation vor Ort nicht. Aber was hätte eine andere Taktik in diesem Fall für ein anderes Ergebnis gesorgt? Ob ein Vorgehen „gut“ oder „schlecht“ war, bemisst sich doch immer am Ausgang der Situation. Was hätte denn mit einer anderen Vorgehensweise (die du ja nicht kennst, aber im optimalen Fall) besser hätte laufen können?
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Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon Officer André » So 15. Sep 2019, 14:35

Klingt nach „suicide by cop“.
Personen in Ausnahmezustand sind immer sehr unberechenbar. Das stellt für die Beamten vor Ort ein stark erhöhtes Risiko dar. Kann man wohl froh sein, dass keinem der Kollegen etwas passiert ist. Und auch keinem Unbeteiligten.

Dass nun Ermittlungen durchgeführt werden, ist doch nicht verwunderlich und kein Drama. Das ist sich gut so, dass es so gehandhabt wird. Dient oft auch der Entlastung der Beamten.

Den Tod eines Menschen als „kein Verlust“ zu bezeichnen, finde ich reichlich daneben.
Auch der Täter hat Angehörige.

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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon MICHI » So 15. Sep 2019, 14:47

Deep Blue hat geschrieben:Es waren zwei Streifenwagen. Das weiß ich ;)

Ansonsten...du kennst doch die taktische Situation vor Ort nicht. Aber was hätte eine andere Taktik in diesem Fall für ein anderes Ergebnis gesorgt? Ob ein Vorgehen „gut“ oder „schlecht“ war, bemisst sich doch immer am Ausgang der Situation. Was hätte denn mit einer anderen Vorgehensweise (die du ja nicht kennst, aber im optimalen Fall) besser hätte laufen können?
Wenn man es möglicherweise anders gemacht hätte, wäre es eventuell nicht zum SWG genommen, im schlechteren Fall wären Kollegen zu Schaden gekommen.
Es geht mir aber nicht um besser, sondern bei der Ausgangslage und de6n Wissen, um ein anders.
Mag aber auch daran liegen, dass ich aufgrund meiner bisherigen Verwendung einer andere Denkweise habe.
Gruß
MICHI


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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon Deep Blue » So 15. Sep 2019, 15:00

Klaro. Ich will dir deine Meinung auch absolut nicht absprechen. Allerdings ist es in meinen Augen völlig irrelevant, wenn der Tatverdächtige eine Waffe zieht. Da hilft die beste Taktik nichts. Der SWG ist dann unausweichlich. Wenn Jemand eine Waffe bei Polizisten nach oben nimmt, dann hat er etwas vor. Und dieses Vorhaben ist unabhängig vom Vorgehen der Polizisten.

Naja...mal sehen, was dabei herumkommt.
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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon DerLima » So 15. Sep 2019, 20:50

vladdi hat geschrieben:
So 15. Sep 2019, 11:48

Meine Gedanken dazu

- der Titel ist ungünstig
Die Polizei erschießt keine Mörder.
Mörder werden vor Gericht gestellt und verurteilt. Erschießen ist nicht zulässig.
Die Polizei schießt, um eine lebensgefährliche Situation abzuwehren - weil es keine andere Möglichkeit gibt.
Die Polizei hat hier objektiv einen mutmaßlichen Mörder erschossen
- Ermittlungen gegen den Polizisten
Der Polizist wird als Beschuldigter geführt und es wird gegen ihn ermittelt.
Das finde ich nicht richtig. Der erste Verdacht beim lesen der Meldung rechtfertigt meiner Ansicht nach nicht, den Polizisten als Beschuldigten zu führen. Warum eröffnet die Staatsanwaltschaft kein Todesermittlumgsverfahren nach 159 StPO? Wenn sich hierbei unrechtmäßiges Handeln der Polizei ergibt, kann immer noch ein Verfahren gegen den Polizisten eröffnet werden.
Der Polizist wird hier als Beschuldigter eines Strafverfahrens geführt, weil das im deutschen Recht so vorgesehen ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach, wird das Verfahren aufgrund von Rechtfertigungsgründen eingestellt. Um eine Rechtffertigung zu haben, muss aber zuerst eine Straftat vorliegen. Sonst würde ja das ergebnis der Untersuchung vorweg genommen.
Zweitens urteilst du aufgrund der derzeitig vorliegenden Informationen. In Schönfließ wurde mal jemand "in Notwehr" durch einen Polizeibeamten erschossen, da wurde durch die Ermittlungen festgestellt, dass der Polizist vorsätzlich und strafbar gehandelt hat.
Ohne die Ermittlungen aus einem Strafverfahren heraus wäre das nicht möglich gewesen.


Meine Gedanken dazu:
Ein Glückk hatte hatte ich den Tag frei. Es tut mir leid um das Menschenleben und noch mehr um den Kollegen, der sich nun vor sich selbst dafür verantworten muss. Ich hoffe er kann das gut verarbeiten!+
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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon vladdi » So 15. Sep 2019, 20:57

Ich sagte nicht, dass nicht ermittelt werden soll!

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Re: Polizei erschießt mutmaßlichen Mörder

Beitragvon DerLima » So 15. Sep 2019, 21:18

Warum eröffnet die Staatsanwaltschaft kein Todesermittlumgsverfahren nach 159 StPO?
Weil ein Todesermittlungsverfahren die Meldung eines ungewöhnlichen Todesfalles ist, wenn nicht auszuschliessen ist, dass Dritte beteiligt sind.
Daraus soll sich ergeben, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.
So, jetzt der nächste Punkt:
Objekive Tatbestandsmerkmale eines Tötungsdeliktes sind bei einem unbekannten Toten bereits vorhanden. Es stckt ein Messer im Rücken und 20 Messerstiche sind zu sehen. Leitest du ein Todesermittlungsverfahren ein?
Wie sieht es bei einem Todesermittlungsverfahren mit Vernehmungen aus?
Da es da keinen Beschuldigten gibt, muss der Beamten dann ja Angaben zum Sachverhalt machen....
Soll ich weitermachen oder erkennst du selber, dass deine Annahme eine Fehlleistung ist?
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