Mit Schwerbehinderung PDU?
Mit Schwerbehinderung PDU?
Hallo Leute,
ich wundere mich eigentlich, dass ich über die SuFu nichts dazu gefunden habe, aber vielleicht habe ich es auch übersehen, dann bitte ich um Nachsicht.
Meine Frage ist simpel:
Ist man mit anerkannter Schwerbehinderung (inkl. SB-Ausweis) automatisch PDU? Also sind den Ärzten dann die Hände gebunden oder gibt es da Ermessensspielraum?
Vielen Dank für die Infos schon mal. Ich habe noch reichlich mehr Fragen, die die Sufu noch nicht beantworten konnte, aber ich denke, es ist sinnvoller die in eigene Threads zu machen.
Lieben Gruß,
KripoTraum
ich wundere mich eigentlich, dass ich über die SuFu nichts dazu gefunden habe, aber vielleicht habe ich es auch übersehen, dann bitte ich um Nachsicht.
Meine Frage ist simpel:
Ist man mit anerkannter Schwerbehinderung (inkl. SB-Ausweis) automatisch PDU? Also sind den Ärzten dann die Hände gebunden oder gibt es da Ermessensspielraum?
Vielen Dank für die Infos schon mal. Ich habe noch reichlich mehr Fragen, die die Sufu noch nicht beantworten konnte, aber ich denke, es ist sinnvoller die in eigene Threads zu machen.
Lieben Gruß,
KripoTraum
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Da kann man von ausgehen, weil die gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen keine Schwerbehinderung zulassen.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Hallo Michi,
das wäre aber doch pauschale Diskriminierung Schwerbehinderter, oder nicht? Es muss doch auch darum gehen, welche Behinderung das ist und ob sie wirklich als Prognose eine vorzeitige Dienstunfähigkeit hat, oder ist das einfach "Ausschlusskritierum und fertig"?
Und wie wäre es, wenn man den Schwerbehindertenausweis wieder zurückgibt?
das wäre aber doch pauschale Diskriminierung Schwerbehinderter, oder nicht? Es muss doch auch darum gehen, welche Behinderung das ist und ob sie wirklich als Prognose eine vorzeitige Dienstunfähigkeit hat, oder ist das einfach "Ausschlusskritierum und fertig"?
Und wie wäre es, wenn man den Schwerbehindertenausweis wieder zurückgibt?
Mit Schwerbehinderung PDU?
Wie will die Person mit Behinderung, denn voll einsetzbar sein?
Wenn die Person mit Behinderung nunmal nicht in der Lage ist Leistung zu erbringen, die gefordert wird?
Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden können, dann ist das nunmal so.
Wenn du den Schwerbehindertenausweis zurückgibst, bist du ja nicht auf wundersame Weise dein Handycap vollständig los, oder?
Edit: Google mal PDV 300, dann erschließt sich das von selbst.
Wenn die Person mit Behinderung nunmal nicht in der Lage ist Leistung zu erbringen, die gefordert wird?
Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden können, dann ist das nunmal so.
Wenn du den Schwerbehindertenausweis zurückgibst, bist du ja nicht auf wundersame Weise dein Handycap vollständig los, oder?
Edit: Google mal PDV 300, dann erschließt sich das von selbst.
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Wer sagt denn, dass ich nicht volleinsetzbar bin? Ein Grad der Behinderung bedeutet ja nicht automatisch, dass ich beruflich eingeschränkt bin.Officer André hat geschrieben: ↑Sa 5. Okt 2019, 15:58Wie will die Person mit Behinderung, denn voll einsetzbar sein?
Wenn die Person mit Behinderung nunmal nicht in der Lage ist Leistung zu erbringen, die gefordert wird?
Wenn es bei der Beurteilung der Tauglichkeit wirklich nur formal nach Vorliegen der rechtlich anerkannten Schwerbehinderung geht, und nicht von Interesse ist, ob die Schwerbeh. tatsächlich im Polizeidienst einschränkt, dann bin ich "das Problem" bei Rückgabe dann ja los...Officer André hat geschrieben: ↑Sa 5. Okt 2019, 15:58Wenn du den Schwerbehindertenausweis zurückgibst, bist du ja nicht auf wundersame Weise dein Handycap vollständig los, oder?
Danke, aber leider steht die PDV 300 ja unter Verschluss und findet sich im Netz nicht. Oder kannst du mir einen Link schicken?Officer André hat geschrieben: ↑Sa 5. Okt 2019, 15:58Edit: Google mal PDV 300, dann erschließt sich das von selbst.
Also Leute, mir ist völlig klar, dass ihr das weder entscheiden könnt, noch sicher sagen könnt, ob das ein Problem ist. Aber wenn hier vielleicht einer im Forum gewesen wäre, der trotz SBA eingestellt wurde, wäre das natürlich interessant zu wissen und würde dafür sprechen, dass es kein generelles K.O. ist.
Danke für Eure Antworten!
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
https://www.polizei.bremen.de/detail.ph ... .c.4468.de
Einstellung als Schwerbehinderter
Es ist zu unterscheiden, wofür jemand bei der Polizei eingestellt werden soll.
Da gibt es den Bereich des Polizeivollzugsdienstes. Das sind die Beamtinnen und Beamten, die im Einsatzgeschehen der uniformierten Polizei, im Ermittlungsdienst der Kriminalpolizei etc. tätig sind. Die körperlichen und geistigen Voraussetzungen dafür sind in der bundesweit gültigen Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) geregelt. Die PDV 300 schließt aus, dass Schwerbehinderte wegen der psychischen und physischen Belastungen in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden können.
In den Bereichen Verwaltung, Handwerk, Datenverarbeitung etc. können und werden selbstverständlich behinderte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt.
Je suis baguette.
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Hallo KripoTraum,
ich empfehle dir diesen Link:
https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... derung.htm
und dort dann am rechten Rand die Rubrik:
Schwerbehinderung u. Eignung
die Seite dieses Anwalts ist sehr infomativ, gepflegt und gut "bestückt".
ich empfehle dir diesen Link:
https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... derung.htm
und dort dann am rechten Rand die Rubrik:
Schwerbehinderung u. Eignung
die Seite dieses Anwalts ist sehr infomativ, gepflegt und gut "bestückt".
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Mit Schwerbehinderung PDU?
Den Inhalt der PDV 300 kann man dennoch über Google und dieses Forum sich zusammenstellen.
Ich weiß, dass es unendlich viele Behinderungen gibt und will nicht behaupten, dass ich die Einschränkung beurteilen könnte.
Kommt sicherlich auch auf die Verwendung an.
Das ist dann aber alles schon sehr speziell
Ich weiß, dass es unendlich viele Behinderungen gibt und will nicht behaupten, dass ich die Einschränkung beurteilen könnte.
Kommt sicherlich auch auf die Verwendung an.
Das ist dann aber alles schon sehr speziell
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Butter bei die Fische statt lamentieren, um welche Art der Schwerbehinderung handelt es sich denn? In der Regel gibt es nur wenige Einzelfälle, nicht unwahrscheinlich daß ein Nutzer einen ähnlichen Fall kennt, falls es möglich ist.
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Bewirb dich einfach, dann wirst es sehen.
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Ok, Butter bei de Fische: Es geht um das Asperger Syndrom.
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Dann Butter bei die Fische: Vollzugsdienst klares Nein (meiner Meinung nach).
Erste Suche bei Google:
Also imho ein klares No. Tut mir leid. Im Grunde kannst Du die Frage aber auch einem Einstellungsberater stellen und er wird Dir 'ne sehr klare und verlässliche Antwort dazu geben.
Dennoch nur das Beste für Deine berufliche Zukunft!
Erste Suche bei Google:
Allesamt Dinge, die mit dem Polizeiberuf auf gar keinen Fall zusammen passen. Gerade soziale Kommunikation und Interaktion sind tägliches Brot. Beständigkeit gibts in den wenigsten Einsatzbereichen, manchmal ist jeder Tag oder jeder Einsatz verschieden. Mal ist diese, mal eine andere Vorgehensweise die richtige. Mal ist ein Ermessen in die eine, mal in die andere Richtung angebracht. Und 'ne veränderte Verarbeitung von Sinnesreizen ist jetzt auch nicht hilfreich in Extremsituationen.https://autismus-kultur.de/autismus/asperger.html
Menschen mit Asperger-Syndrom haben Schwierigkeiten in drei Bereichen:
soziale Kommunikation
soziale Interaktion
soziales Verständnis
Außerdem haben sie
eine andere Verarbeitung von Sinnesreizen
intensive (oft sehr spezielle) Interessen
ein Bedürfnis nach Beständigkeit
Also imho ein klares No. Tut mir leid. Im Grunde kannst Du die Frage aber auch einem Einstellungsberater stellen und er wird Dir 'ne sehr klare und verlässliche Antwort dazu geben.
Dennoch nur das Beste für Deine berufliche Zukunft!
Safety first!
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Moin,
ich würde auch behaupteten, dass es fast ausgeschlossen ist.
Andererseits hätten wir bei einer HIV-Infektion auch behauptet, dass eine Einstellung ausgeschlossen ist.
Autismus ist nicht gleich Autismus.
Das Spektrum innerhalb Autismus ist riesig und die Symptome können sehr unterschiedlich in ihrer Ausprägung ausfallen.
Es gibt auch nur leichte Beeinträchtigungen. Und man kann durch Therapien sehr viel ausgleichen.
Aber da können wir alle nichts sagen.
Am Besten direkt nachfragen und ggf. bei einem Fachanwalt informieren.
ich würde auch behaupteten, dass es fast ausgeschlossen ist.
Andererseits hätten wir bei einer HIV-Infektion auch behauptet, dass eine Einstellung ausgeschlossen ist.
Autismus ist nicht gleich Autismus.
Das Spektrum innerhalb Autismus ist riesig und die Symptome können sehr unterschiedlich in ihrer Ausprägung ausfallen.
Es gibt auch nur leichte Beeinträchtigungen. Und man kann durch Therapien sehr viel ausgleichen.
Aber da können wir alle nichts sagen.
Am Besten direkt nachfragen und ggf. bei einem Fachanwalt informieren.
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
In Anbetracht der Zeiten in denen wir uns befinden und in Kenntnis der veränderten Einstellungsmodalitäten hätte ich eine Einstellung mit dem Asperger-Syndrom nicht kategorisch ausgeschlossen.
Wenn das AS allerdings zu einer Schwerbehinderung führt, müssen die Symptome derart in die Lebensgestaltung des Erkrankten eingreifen, dass ich eine Polizeidiensttauglichkeit für unwahrscheinlich halte.
Verbindlich wird das - wie schon angemerkt - der Einstellungsberater deiner favorisierten Polizei beantworten können.
Wenn das AS allerdings zu einer Schwerbehinderung führt, müssen die Symptome derart in die Lebensgestaltung des Erkrankten eingreifen, dass ich eine Polizeidiensttauglichkeit für unwahrscheinlich halte.
Verbindlich wird das - wie schon angemerkt - der Einstellungsberater deiner favorisierten Polizei beantworten können.
Re: Mit Schwerbehinderung PDU?
Ich halte meine "Einschränkungen" nicht für sehr stark. Zumindest nicht mehr. Ich bin reifer geworden und habe sehr gute Kompensationsstrategien bezüglich meiner hohen Reizempfindlichkeit entwickelt. Ich habe sogar bewusst Abhärtungstraining gemacht, z.B. mich an eine laute Hauptverkehrsstraße zu stellen, ohne Ohrschutz. Und ich bin bei der freiwilligen Feuerwehr, d.h. auch Sirenen und Stresssituationen sind erträglich.
Bin flexibler, wenn auch trotzdem noch ein ordnungsbevorzugender Typ, habe keinerlei Probleme mit dem sozialen Kontakt, außer dass ich manchmal Witze als letzter verstehe und Ironie ernst nehme. Aber auch das ist besser geworden. Es ist allerdings immer noch so, dass ich soziale Situationen wie Partys, Demos etc. über mehrere Stunden sehr anstrengend finde und dem nichts abgewinnen kann, was mich hin und wieder zum Spielverderber / Außenseiter macht. Aber ich kann sie durchaus "ertragen" wenn es sein muss.
Ich spiele ernsthaft mit dem Gedanken den SBA zurückzugeben (der mir lebenslang gegeben wurde, als ich noch schwerer beeinträchtigt war) und ein Gutachten erstellen zu lassen, wo ich neu evaluiert werde.
Mit einem Einstellungsberater würde ich ja sehr gern sprechen, aber ich traue mich nicht. Die wissen dann ja sofort wer man ist und alles ist auf dem Tisch. Oder kann man da anonym beraten werden?
Bin flexibler, wenn auch trotzdem noch ein ordnungsbevorzugender Typ, habe keinerlei Probleme mit dem sozialen Kontakt, außer dass ich manchmal Witze als letzter verstehe und Ironie ernst nehme. Aber auch das ist besser geworden. Es ist allerdings immer noch so, dass ich soziale Situationen wie Partys, Demos etc. über mehrere Stunden sehr anstrengend finde und dem nichts abgewinnen kann, was mich hin und wieder zum Spielverderber / Außenseiter macht. Aber ich kann sie durchaus "ertragen" wenn es sein muss.
Ich spiele ernsthaft mit dem Gedanken den SBA zurückzugeben (der mir lebenslang gegeben wurde, als ich noch schwerer beeinträchtigt war) und ein Gutachten erstellen zu lassen, wo ich neu evaluiert werde.
Mit einem Einstellungsberater würde ich ja sehr gern sprechen, aber ich traue mich nicht. Die wissen dann ja sofort wer man ist und alles ist auf dem Tisch. Oder kann man da anonym beraten werden?
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