Arme Bundeshauptstadt.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
[URL] https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne ... det-werden [\URL]
Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln
Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Den Kopf schüttel ich da nicht mehr. Ist nicht erste Mal und wird auch nicht das letzte Mal sein, dass politische Interessen wichtiger sind, als die enge Auslegung bzw. Durchsetzung des geltenden Rechts. Da wird lieber die Behörde, in diesem Fall die BePo, eine Woche lang auf Verschleiss gefahren, als mal aus den Puschen zu kommen. Der Senator muss ja nicht um 0300 Uhr seine Dienste beginnen oder wird ständig alarmiert, ist rufbereit oder muss dauernd DZVen hinnehmen. Dafür, dass man den 'Aktivisten' dann beim Singen zuhören darf oder ihnen beim Laden des Smartphones mittels Diesel-Genarator zugucken darf. Er muss auch nicht die Tonnen von Müll bestaunen, die diese KLIMA- und UMWELTaktivisten hinterlassen.
Aber dazu passt auch die Stellungnahme der Behörde:
https://www.google.com/amp/s/www.morgen ... ervice=amp
Gruß
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Aber dazu passt auch die Stellungnahme der Behörde:
https://www.google.com/amp/s/www.morgen ... ervice=amp
Klar, wir sind das gewöhnt. Alles halb so wild dann."Das ist schon eine große Belastung“, sagte eine Polizeisprecherin auf Anfrage. Die Kolleginnen und Kollegen seien in dieser Woche sehr viel im Dienst gewesen. „Wir sind als Berliner Polizisten aber gewöhnt, dass wir viel gefordert sind“, sagte sie.
Gruß
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Zuletzt geändert von SirJames am Mo 14. Okt 2019, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Es müsste doch nur jemand soviel Rückgrat haben, Herrn Geisel wegen Strafvereitelung anzuzeigen?
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Auch ich finde das Vorgehen des SenInn unerträglich, aber welche Strafverfolgung(en) vereitelt er denn nun tatsächlich?Aldous hat geschrieben:Es müsste doch nur jemand soviel Rückgrat haben, Herrn Geisel wegen Strafvereitelung anzuzeigen?
Man kann auch eine Besetzung zumindest zeitweise hinnehmen und trotzdem die Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch pp fertigen.
Ich zumindest weiß nicht, ob er das verhindert hat ( was er auch rein rechtlich gar nicht könnte).
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Moin,
man kann aber auch Kräfte so koordinieren, dass eine gewährleistete Strafverfolgung nicht mehr möglich ist. Ob der Herr Innensenator daran was ändern könnte,vermag ich nicht zu beurteilen, was allerdings nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass es auch bei der Polizei, ab einer bestimmten Ebene, irgenwann politisch wird.
Gruß
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man kann aber auch Kräfte so koordinieren, dass eine gewährleistete Strafverfolgung nicht mehr möglich ist. Ob der Herr Innensenator daran was ändern könnte,vermag ich nicht zu beurteilen, was allerdings nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass es auch bei der Polizei, ab einer bestimmten Ebene, irgenwann politisch wird.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Das mag sein, ich bezog mich aber allein auf die behauptete Strafvereitelung seitens SenInn.
Ob und inwiefern polizeiintern sinnvoll gehandelt wurde, kann ich nicht beurteilen.
Ob und inwiefern polizeiintern sinnvoll gehandelt wurde, kann ich nicht beurteilen.
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Der Kontrast zwischen Berlin hier und dem Fall neulich in Hamburg ist...sehr interessant.
Kein Cop
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Ich wollte in diesem Zusammenhang nur nochmal auf deine damalige Behauptung, dass die Politik keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Polizei hat, eingehen, daher mein Einwand.
Man mag die Einsätze der letzten Tage in der Öffentlichkeit als vollen Erfolg werten,aus meiner rechtsverstänflichen Froschperspektive war es mal wieder die absolute Kapitulation.
Gruß
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Man mag die Einsätze der letzten Tage in der Öffentlichkeit als vollen Erfolg werten,aus meiner rechtsverstänflichen Froschperspektive war es mal wieder die absolute Kapitulation.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Durch Gewähren lassen der Versammlungsteilnehmer erschwert oder verzögert er zumindest die Strafverfolgung dahingehend, dass mögliche Täter der Tathandlung nicht bekannt gemacht werden können und im Zweifel von der weiteren Tatbegehung zurücktreten, bevor sie bekannt gemacht wurden.
Ich gebe dir aber insofern Recht, dass die Polizei auch nach eigenem Ermessen hätte eine IDF aller Teilnehmer durchführen können und damit die tatsächliche Vereitelung der Strafverfolgung fraglich ist. Da wird es allerdings wieder politisch und BMB hat eigentlich diesbezüglich alles gesagt.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Hi Aldous,
ich weiß nicht in welchem Bundesland du deinen Dienst versiehst, hier in Berlin kann man sich nicht einfach einen Demonstrant krallen und ihm einer IDF unterziehen,Wenn es nich durch höherer Stelle abgesegnet gewesen ist.
Ich selbst musste mir für absolute Standardmaßnahemen Genehmigungen holen, bevor ich irgendwas machen durfte.
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ich weiß nicht in welchem Bundesland du deinen Dienst versiehst, hier in Berlin kann man sich nicht einfach einen Demonstrant krallen und ihm einer IDF unterziehen,Wenn es nich durch höherer Stelle abgesegnet gewesen ist.
Ich selbst musste mir für absolute Standardmaßnahemen Genehmigungen holen, bevor ich irgendwas machen durfte.
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Arme Bundeshauptstadt.
Richtig interessant wird es im Hinblick auf weitere Aktionen, die zu erwarten sind.
Nachtigall ick hör Dir trapsen
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Dann lass mal hören...Officer André hat geschrieben:Richtig interessant wird es im Hinblick auf weitere Aktionen, die zu erwarten sind.
Nachtigall ick hör Dir trapsen
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Ok, da müsstest Du Dich dann vielleicht doch noch mal mit dem Tatbestand der Strafvereitelung auseinandersetzen.Aldous hat geschrieben:Durch Gewähren lassen der Versammlungsteilnehmer erschwert oder verzögert er zumindest die Strafverfolgung dahingehend, dass mögliche Täter der Tathandlung nicht bekannt gemacht werden können und im Zweifel von der weiteren Tatbegehung zurücktreten, bevor sie bekannt gemacht wurden.
Die mögliche Verhinderung der Erforschung möglicher Straftaten dürfte den kaum erfüllen.
Abgesehen davon kennen wir vermutlich Alle nicht die tatsächlich ergangenen Weisungen im Detail.
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Das ist es wovon ich schrieb. Natürlich könnte die Polizei, vom Polizeiführer, über den HuFü bis zum Einsatzbeamten diese Entscheidung treffen und mit dem Legalitätsprinzip und einem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz begründen. Alle standardisierten Dienstabläufe bezüglich Weisungen, Einschreitschwellen, etc. untersagen das natürlich.berlinmitteboy hat geschrieben: ↑Di 15. Okt 2019, 14:03ich weiß nicht in welchem Bundesland du deinen Dienst versiehst, hier in Berlin kann man sich nicht einfach einen Demonstrant krallen und ihm einer IDF unterziehen,Wenn es nich durch höherer Stelle abgesegnet gewesen ist.
Dann haben wir offensichtlich unterschiedliche Dozenten gehabt.
Jedwedes Verhalten welches geeignet ist, Bestandteile der Strafverfolgungsmaßnahmen gegen den Täter zu vereiteln oder zu erschweren, fällt in den Bereich der Verfolgungsvereitelung.
Durch Duldung des rechtswidrigen Zustandes einer vollzogenen, nicht angemeldeten aber geplanten Versammlung duldet der SenInn die Verletzung dieser Norm.
Aber auch mit diesem zweiten Ansatz muss ich dir Recht geben - die exakte Weisungslage ist unbekannt.
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