Verständnisfrage Beförderung in NRW

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Dienstrecht

Moderator: Oeli

Dussel100
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Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Dussel100 » Sa 2. Nov 2019, 15:25

Hallo Mitstreiter,

Ich brauche mal das Schwarm wissen oder eine kompetente Auskunft. Ein Kollege wurde im April 2018 befördert zu A 10.

Nunmehr wurde der Kollege in eine andere Behörde versetzt und ist hier erneut befördert worden zu A 11.

Also innerhalb von nicht mal 18 Monaten zwei Beförderungen im gleichen Beurteilungszeitraum .
Von Punktwert beziehungsweise der Gesamtnote müsste es letztes Jahr mit 25 Punkten von statten gegangen sein. Da aktuell mit 24 Punkten zu A 11befördert wird,
Ist der Kollege an allen die schon mehrere war Jahre warten vorbei gesprungen.

Aus meiner Erinnerung heraus soll es aber doch so sein dass man nach einer Beförderung eine gewisse Punktzahl oder auch Note verliert um eben diesen Durchmarsch zu verhindern. Liege ich da falsch oder richtig und wenn ich richtig liege ist das irgendwo verbrieft?

vual
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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon vual » Sa 2. Nov 2019, 19:08

Auch dem Bauch würde ich das so erklären.

Eine Beurteilung verbraucht sich nicht.

Hat der Kollege eine glatte 5 bekommen, hat er ja 35 Punkte.

Damit dann von A9 nach A 10 befördert.

Um dann vergleichbar mit anderen A10ern zu sein wird ein Punkteverteilung abgezogen.

Das kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.
Angenommen er bekommt 7 Punkte abgezogen hat er immernoch eine Beurteilung von 28 und damit eine glatte 4 die ihn dann beförderungsfähig macht.

Ich denke zusammenfassen kann man sagen, dass eine Beurteilung sich nicht verbraucht.
ROW-Gruppe: 3 (106-108)

GB: Oktober 2010
WB: April 2011
EZ: Juni 2011

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Dussel100 » Sa 2. Nov 2019, 21:12

Der Argumentation kann ich noch folgen. Allerdings lag der Punktwert im Sommer 2018 der zu einer Berförderubg reicht bei 25 o 26.
Damit wurde man A 10.

Und eben mit der gleichen Punktzahl auch jetzt A 11. es wurde also nicht um eine „note“ herabgestuft.

Darin besteht die Frage.

Ein guter 5 er mann/frau, der dadurch schnell A 10 wird, kann sicher nach einiger zeit mit einer 4 noch A 11 im gleichen Zyklus werden.

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon 1957 » Sa 2. Nov 2019, 21:39

Diese Beförderung ist entscheidend von der aktuellen Beurteilung (2017) abhängig . In die neue Behörde nimmt er diese und einen entsprechenden Beurteilungsbeitrag(!) mit. Ein Runtersetzen um zwei Punkte ist weder insgesamt, noch in den einzelnen Merkmalen nur im begründeten Ausnahmefall möglich. Einer guten Beurteilung sollten auch immer gute Leistungen zugrunde liegen.
Ziemlich sicher hat der Kollege in der Beurteilung 2017 5 Punkte gehabt.

Früher war mit einer Beförderung das Beurteilungsergebnis verwirkt. Das ist nach der Rechtsprechung heutzutage nicht mehr machbar.

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Dussel100 » So 3. Nov 2019, 08:53

Danke für die Antwort.

Aber ziemlich sicher hatte er sie nicht.
Die Behörden haben ja den gleichen Schlüssel, also 10% mit Punkten und 20% 4 Punkte.

Zu Beginn des Zyklus wurden ab September ca Befördrungen durchgeführt. Im Frühling 2018 lagen wir da bei uns schon bei der mittleren 4.
Da gibt es sicherlich Nuancen aber prinzipiell liegen die Behörden gleich. Aktuell wird glaub ich mit 23 punkten(3,28) zu A 10 befördert.

Es sieht eher so aus als habe man mit 25 punkten die A 10 und dann auch die A 11 erhalten. Und das ist aus meiner Sicht nicht statthaft.
Die neue Behörde hat aufenscheinlich bei der Erfassung nichts „abgezogen“

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon 1957 » So 3. Nov 2019, 12:05

DAS "nicht statthaft" wäre zu belegen. Eine Anlassbeurteilung in der neuen Behörde ist möglich. Das Ende des b-Zeitraumes 2017 ist fast erreicht. Ich glaube, wir sind derzeit bei 25 Punkten für a 11.das hat lediglich etwas mit der Anzahl der freigegeben Stellen zu tun.

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Dussel100 » So 3. Nov 2019, 13:21

Demnach müsste ja ein A 9 mit 27 Punkten, der befördert wird sich auch mit 27 Punkten bei A 10 einreihen und würde sich auch hier weit vorne einreihen.

Obwohl diese Beurteilung für eine andere Vergleichsgruppe (A9) erstellt wurde

Meine Frage ist noch offen. Gibt es einen Passus und wenn ja, wo ist es nachzulesen, dass man nach seiner Beförderung herabgestuft wird. Zum Beispiel von 5 Punkten auf 4 (was seinerzeit die Turbokommissare hergab)

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon 1957 » So 3. Nov 2019, 13:56

Nein, explizit gibt es den nicht. Ergibt sich aber aus der Rechtsprechung.
Dein Beispiel trifft so nicht zu. Herabgesetzt wird nur bei Prädikatsbeurteilungen. In der Regel von 5 auf 4 und von 4 auf 3. damit dürfte dein a9er außen vor bleiben.
Zuletzt geändert von 1957 am So 3. Nov 2019, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Dussel100 » So 3. Nov 2019, 14:01

Danke. Das ist doch ne Antwort. Zumindest mal den Anruf beim Rechtsanwalt wert

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon 1957 » So 3. Nov 2019, 14:03

Fang mal beim Personalrat an.
Ich vermute, dass die Sache in Ordnung geht.
Im übrigen dauern Klagen ohne Ende. Meist hat sich mit der Entscheidung der Grund der Sache längst erledigt.

Manchmal läuft es eben suboptimal. Grobe Fehler sehe ich jetzt nicht, wenngleich diese ganze Beurteilungsmisere von außerordentlicher Komplexität ist.

Man muss auch gönne könne :polizei2:

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Dussel100 » So 3. Nov 2019, 14:30

Ich sehe das anders. Wenn die neue Behörde vergessen hat die vier Punkte Beurteilung nach der Beförderung korrekt ein zu ordnen und somit Kollegen jetzt nach hinten rutschen und später oder eben einer gar nicht mehr befördert werden kann in diesem Zyklus dann stellt sich die Frage ob die Behörde nicht Schadensersatz Leisten muss.

Ich hab davon zu wenig Ahnung aber es geht ja hier nicht darum dass man mit seiner eigenen Beurteilung nicht zufrieden ist sondern dass eine Person unberechtigterweise befördert wurde.

Da könnte jemand seine Sorgfaltspflichten verletzt haben und dadurch sind anderen finanzielle Schäden entstanden

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 3. Nov 2019, 14:41

Es gibt kein Recht auf Beförderung. Somit entsteht selbst bei fahrlässig falscher Konkurrenz seitens ZA keine Schadensersatzpflicht. Deshalb werden ja auch die Konkurrentenmitteilungen ausgehängt, damit jeder seine Pfründe sichern könnte.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist dein Aufhänger eh bei einer anderen Behörde, insofern steht ihr eh nicht in Konkurrenz.
Weiterhin obliegt es der Behörde, ob sie absenkt oder nicht. Andere machen Anlassbeurteilungen - oder eben halt nix.
Du kannst dich nicht in Vergleich mit Angehörigen anderer Behörden setzen.
Der Kollege hat mit dem Wechsel Glück gehabt. Dadurch entsteht dir aber kein Nachteil.
:lah:

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon 1957 » So 3. Nov 2019, 14:49

Ah, Kaptein, lange nix gehört von dir. :hallo:
@ Dussel100, kannste uns glauben. Das ganze ist wirklich unübersichtlich und vielfältig.

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Dussel100 » So 3. Nov 2019, 15:15

Nein der Kollege ist ja in unsere Behörde gewechselt. Mich persönlich betrifft es gar nicht da ich in der Rangliste soweit vorne stehe und dass es mir nicht drihthinten herüber zu fallen.

Mir geht es einfach um eine Gerechtigkeit innerhalb dieses verrückten Systems. Und ob dies überhaupt zulässig ist wie dort Verfahren wurde

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 3. Nov 2019, 15:20

Wie handhabt deine Behörde das denn sonst? Wie wurde in der Konkurrentenmitteilung argumentiert?
In deiner Behörde wäre der Weg zum PR einfacher, günstiger und schnellet als der zum Anwalt.
:lah:


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