Lima, verzeih ich versteh nicht was du meinst.
§1 VVO liefert mir nichts passendes und schriftliche Ausarbeitung als geringere Disziplinarmaßnahme ?
Das ist doch etwas, was der betroffene gemaßregelte Soldat selbst anfertigen muss, nicht länger als ein Stunde Freizeit beanspruchen darf und besprochen wird ?
Erinnere dich mal an PM Beiträge hier und daran, dass der hier seinen Glauben und sein geistliches Führungsamt wohl erst seit einiger Zeit auslebt .......Und hier möchte die Behörde mit einem ‚schriftlichen Bekenntnis‘ erreichen, was ihr demnach bisher mittels Aus- und Fortbildung nicht gelungen ist?