Wipproller

Alles zum Thema Verkehrsrecht

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Morton
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Wipproller

Beitragvon Morton » So 1. Dez 2019, 09:00

Hallo Kollegen,

wir haben letztens im Rahmen unserer Streife einen Wipproller gesehen und sind nun am überlegen, ob dieser noch als Roller, im Sinne eines Fußgängers zählt, oder doch als Pedelec, da die Antriebskraft ja nicht durch abstoßen vom Boden, sondern durch das "Wippen" kommt.

Eure Meinung?

Mit freundlichen Grüßen

Morton

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PotionMaster
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Re: Wipproller

Beitragvon PotionMaster » So 1. Dez 2019, 09:06

Ich kenne Wipproller nicht. Gibt es einen Motor der Energie abgibt?

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Re: Wipproller

Beitragvon Morton » So 1. Dez 2019, 09:16

Ich kannte sie bis dato auch nicht, aber sie scheinen wieder in Mode zu kommen, zumindest in Berlin.

Es ist wie ein Tretroller, nur das der "Boden" eine Wippe ist. Durch das Wippen wird die Energie durch einen Mechanismus umgewandelt und man bewegt sich vorwärts.

Also es ist kein Motor o.ä vorhanden.

Ich hänge hier mal noch einen Link dran.

https://tretroller-magazin.de/wipproller/

Ich kann mir höchstens noch vorstellen, dass sie als Spielzeug durchgehen.

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Re: Wipproller

Beitragvon Brot » So 1. Dez 2019, 09:47

Die Frage ist, es es sich hierbei um ein Fahrrad i.S.d. §§ 63a ff StVZO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __63a.html) handelt.

Ich würde dies nach erster Einschätzung verneinen und das Gefährt als Spielzeug einordnen.

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Re: Wipproller

Beitragvon Morton » So 1. Dez 2019, 09:55

Im Endeffekt geht es ja um die Definition von Pedal oder sehe ich das falsch ?

Es geht ja darum, ob die Wippe als Pedal zählt oder nicht.

Laut Link können die Roller bis zu 25km/h locker erreichen.

Ein Gerichtsurteil o.ä hab ich auch noch nicht gefunden.

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Re: Wipproller

Beitragvon Ghostrider1 » So 1. Dez 2019, 10:29

Ob der 25 km/h erreicht, ist erstmal egal. Energie kommt nicht durch die Motorkraft.
Mit einem Fahrrad schafft man auch 25 km/h.

Wenn man die Pedale zum Fahrrad nimmt, es kein Pedal. Nimmt man den Vergleich zum Gas- oder Bremspedal, dann ja.
Bin mal gespannt, wie das Gerät eingeordnet wird.

Aber momentan ist soviel an "Gerätschaften" auf den Straßen unterwegs, da kommt man kaum noch mit.

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Re: Wipproller

Beitragvon Morton » So 1. Dez 2019, 10:36

Ja, ich bin auch mal gespannt.

Vor allem hängt da wieder ein rießiger Rattenschwanz hinten dran.
Beleuchtungseinrichtungen und wo es speziell in unserem Fall ging, die Fahrbahnbenutzung.

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Beitragvon Officer André » So 1. Dez 2019, 13:00

SpaceScooter heißen die Dinger.
Bisher ein Spielzeug. - bisher zumindest


Die Gebrauchsanweisung weist ausdrücklich auf die Gefahren und das Tragen von Schutzkleidung hin.

Damit kann man sich gewaltig auf die Nase legen. Setzt ja auch eine gewisse Geschicklichkeit voraus.

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Re: Wipproller

Beitragvon slugbuster » So 1. Dez 2019, 22:26

Mal andersherum gefragt: Welche mit Muskelkraft getriebenen Geräte sind den verboten, wenn die Bremse und Licht haben? Fahrräder haben doch gar keine genau definierte BE. Auch Laufräder ohne Pedale sind ja nicht verboten, wenn Bremse und Licht vorhanden sind.

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Re: Wipproller

Beitragvon Mr.Theap » Mi 4. Dez 2019, 11:41

Slugbuster, Fahrräder werden seit 2017 von der StVZO genau erfasst und definiert. Seit neustem auch Pedelecs.. §63a StVZO. Die Sicherheit derer wird durch die StVZO benannt, Licht..Bremse..

Alles andere; Wipproller, Skateboard, Tretauto, Longboard.. etc.pp sind (wie gesagt) verkehrsrechtlich Spielzeuge.. Und die finden nur im §24 StVO ihren Platz, andere Fortbewegungsmittel = Spielzeug.

Das muss man voneinander trennen, ergo gibt es erstmal keine Spielzeuge, deren Benutzung per se verboten sind, außer damit auf der Straße zu fahren.

:xmas:
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Re: Wipproller

Beitragvon slugbuster » Mi 4. Dez 2019, 12:47

Mr.Theap hat geschrieben:Slugbuster, Fahrräder werden seit 2017 von der StVZO genau erfasst und definiert. Seit neustem auch Pedelecs.. §63a StVZO. Die Sicherheit derer wird durch die StVZO benannt, Licht..Bremse..

Alles andere; Wipproller, Skateboard, Tretauto, Longboard.. etc.pp sind (wie gesagt) verkehrsrechtlich Spielzeuge.. Und die finden nur im §24 StVO ihren Platz, andere Fortbewegungsmittel = Spielzeug.

Das muss man voneinander trennen, ergo gibt es erstmal keine Spielzeuge, deren Benutzung per se verboten sind, außer damit auf der Straße zu fahren.

:xmas:
Also darf man einen Erwachsenen -Tretroller (ohne e-Antrieb) mit 12“ bis 26“ Radgrösse als Spielzeug nur auf dem Gehweg nutzen, gleichgestellt mit einem Bobby - Car ?

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Re: Wipproller

Beitragvon DerLima » Do 5. Dez 2019, 10:10

Ich kenne keine Norm, die das verbietet.
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Officer André

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Beitragvon Officer André » Do 5. Dez 2019, 10:24

Auch wenn viele dynamische Herren auf ihren Tretflitzern es gern anders hätten, bleibt es ein „Spielzeug“.

Auf der Fahrbahn haben die Dinger nichts verloren.

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Re: Wipproller

Beitragvon slugbuster » Do 5. Dez 2019, 11:57

Officer André hat geschrieben:Auch wenn viele dynamische Herren auf ihren Tretflitzern es gern anders hätten, bleibt es ein „Spielzeug“.

Auf der Fahrbahn haben die Dinger nichts verloren.
Ist ja vielleicht auch ganz praktisch mal etwas schnelleres auf dem Gehweg fahren zu dürfen. Dynamische Frauen und Herren können damit auch gut und gern 20 Km/h erreichen. Den Berg herunter und mit großen Rädern (z.B. 24“ oder 26“) gern auch viel mehr.

Officer André

Wipproller

Beitragvon Officer André » Do 5. Dez 2019, 13:22

Sofern angemessene Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer genommen wird und die dynamische Geschwindigkeit auch mal zugunsten Anderer (speziell Kinder und Senioren) gedrosselt wird, spricht nichts dagegen.

Zusammenstösse dieser Spielzeuge mit Kindern und älteren Menschen sind an der Tagesordnung. Die Verletzungen sind oft ganz ordentlich. Übrigens auch beim dynamischen Rollerfahrer, ohne Helm.


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