Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Ich habe das Forum durchsucht und keinen passenden Threat gefunden:
Ist ein Jura Fernstudium (Hagen) eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit? Bin im 4. Semester und möchte jetzt Jura nebenbei anfangen.
In einschlägigen "Beamtenforen" steht das eine Nebentätigkeit eine Tätigkeit gegen Entgeld ist. Wodurch ein Fernstudium folglich nicht als Nebentätigkeit zu bewerten ist meiner Meinung nach.. Muss ich es trotzdem der Behörde melden bzw. mir genehmigen lassen?
Vielen Dank für Hilfe und bitte nicht sauer werden falls ich ein Threat übersehen habe!
Ist ein Jura Fernstudium (Hagen) eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit? Bin im 4. Semester und möchte jetzt Jura nebenbei anfangen.
In einschlägigen "Beamtenforen" steht das eine Nebentätigkeit eine Tätigkeit gegen Entgeld ist. Wodurch ein Fernstudium folglich nicht als Nebentätigkeit zu bewerten ist meiner Meinung nach.. Muss ich es trotzdem der Behörde melden bzw. mir genehmigen lassen?
Vielen Dank für Hilfe und bitte nicht sauer werden falls ich ein Threat übersehen habe!
- PotionMaster
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Eine Nebentätigkeit kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Am Faktor "Geld" hängt der Begriff der Nebentätigkeit also nicht. Die Frage die daher eher, ob es sich um eine Nebentätigkeit handelt die genehmigungspflichtig ist oder ob sie immerhin gemeldet werden muss. Mir ist keine Verpflichtung zur Meldung eines (Fern-) Studiums bekannt, wenn deine dienstliche Tätigkeit nicht berührt wird. Ich habe mein Studium damals nicht angemeldet, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt
Ob jetzt speziell in Berlin etwas anderes landesrechtlich gilt kann ich dir leider nicht zuverlässig beantworten. Aber da müsste es doch intern verlässliche Quellen geben, oder?
Edit: Ich sah gerade, dass du ja noch im Studiums für die Polizei bist. Da mag es natürlich schon zu Berührungspunkten kommen, rein zeitlicher Natur. Wie willst du denn beides parallel unter einen Hut bekommen?
Ob jetzt speziell in Berlin etwas anderes landesrechtlich gilt kann ich dir leider nicht zuverlässig beantworten. Aber da müsste es doch intern verlässliche Quellen geben, oder?
Edit: Ich sah gerade, dass du ja noch im Studiums für die Polizei bist. Da mag es natürlich schon zu Berührungspunkten kommen, rein zeitlicher Natur. Wie willst du denn beides parallel unter einen Hut bekommen?
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Grundsätzlich ist auch nur eine Immatrikulation zur selben Zeit zulässig.
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Wie schaut es denn aus, wenn man als Beamter beschäftigt ist und das 1. Staatsexamen bestanden hat und einen Wechsel zwecks des 2-jährigen Referendariats anstrebt? Wie ist da der weitere Werdegang als Polizeibeamter in Berlin? Müsste ich dann kündigen oder wird man für 2 Jahre "freigestellt"?
Was muss man da alles beachten?
Grüße
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Ausgehend vom Hochschulgesetz
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Wo steht das im Hochschulgesetz?
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
"Ist ein Doppelstudium auch an zwei Hochschulen möglich?
Ja, das ist nicht ausgeschlossen."
Das ist von der Homepage der HU Berlin
https://www.hu-berlin.de/de/studium/ber ... erk/doppel
Ja, das ist nicht ausgeschlossen."
Das ist von der Homepage der HU Berlin
https://www.hu-berlin.de/de/studium/ber ... erk/doppel
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Beim Studium bei der Polizei handelt es sich um ein zulassungsbeschränktes Studium (Auswahlverfahren). Von diesem werden beim Doppelstudium Andere ausgeschlossen.
- PotionMaster
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Das stimmt. Aber verhindert nicht zwangsweise eine Doppelimmatrikulation. Wo steht im Hochschulgesetz des Landes Berlin, dass das anders ist? Zumal dies sein Erststudium ist.
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
"Zum einen erlaubt das Berliner Hochschulgesetz ein Doppelstudium nur, wenn durch das Doppelstudium nicht andere Studieninteressierte vom Erststudium ausgeschlossen werden.2 Wenn also Ihre beiden gewünschten Studiengänge einem Numerus clausus unterliegen, können Sie bestenfalls noch auf Restplätze am Ende eines Losverfahrens3 hoffen."
Von derselben Seite ...
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Wo das nun genau im Hochschulgesetz steht, wirst Du sicher herausfinden.
Die Polizei Berlin fordert jedenfalls bei Einstellung eine Exmatrikulationsbescheinigung einer anderen Hochschule.
Die Polizei Berlin fordert jedenfalls bei Einstellung eine Exmatrikulationsbescheinigung einer anderen Hochschule.
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Richtig, was aber auf ihn ja nicht zutrifft, da sein Erststudium ja bereits im Gange ist. Er nahm niemanden den Platz, er füllt ihn nach wie vor selbst aus und hat ihn regulär erworben. Doppelimmatrikulationen sind problematisch im Hinblick auf eine faire, ausreichende Platzvergabe und deshalb gerade beim zweiten (zulassungsbeschränkten) Fach schwierig.
Bei ihm liegt der Fall aber anders und die von dir zitierte Passage sagt gerade nicht, dass es verboten ist an zwei Universitäten gleichzeitig immatrikuliert zu sein. Zumal das Fernstudium ganz sicher nicht vom nc sondern vom Geldbeutel abhängt.
Ich finde nichts heraus was so nicht im Gesetz steht
§14 II eures Hochschulgesetzes sagt dazu:
"Der Student oder die Studentin wird für einen Studiengang immatrikuliert. Für einen zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang kann er oder sie nur immatrikuliert werden, wenn dies im Hinblick auf das Studienziel sinnvoll ist und andere dadurch nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden."
Bei ihm liegt der Fall aber anders und die von dir zitierte Passage sagt gerade nicht, dass es verboten ist an zwei Universitäten gleichzeitig immatrikuliert zu sein. Zumal das Fernstudium ganz sicher nicht vom nc sondern vom Geldbeutel abhängt.
Ich finde nichts heraus was so nicht im Gesetz steht
§14 II eures Hochschulgesetzes sagt dazu:
"Der Student oder die Studentin wird für einen Studiengang immatrikuliert. Für einen zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang kann er oder sie nur immatrikuliert werden, wenn dies im Hinblick auf das Studienziel sinnvoll ist und andere dadurch nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden."
- PotionMaster
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Mag ja sein. Ist eben ein zulassungsbeschränktes Studium. Was aber nicht heisst, dass ein danach aufgenommenes, zweites Studium welches nicht zulassungsbeschränkt ist ein Problem nach dem Hochschulgesetz darstellt.
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Ok. Du wirst recht haben.
In dieser Reihenfolge wäre die Aufnahme eines nicht zulassungsbeschränkten Zweitstudiums dann wohl nach dem Hochschulgesetz möglich.
In dieser Reihenfolge wäre die Aufnahme eines nicht zulassungsbeschränkten Zweitstudiums dann wohl nach dem Hochschulgesetz möglich.
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