ich kann bei solchen Threads nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen. Leid tragende sind KAs die sich anhören dürfen, dass aufgrund der vielen Klageversuche alles Mögliche strenger durchgeführt wird etc.. Wenn ich meine Ausbildung mit der meiner Partnerin von vor 6 Jahren Vergleiche liegen da am gleichen Standort Welten zwischen. Aber ist sicherlich „Labeling“human hat geschrieben:Mal abgesehen von einem Mangel an Selbstreflexion:Tidal hat geschrieben: ↑Mo 25. Nov 2019, 11:52Wenn Bewerber gegen die Mindestgröße klagen und damit auch noch durch kommen.
Natürlich werde ich als, bereits angehöriger, dann auch den Rechtsweg einschlagen. Zumal steht es einem ja zu.
Ich finde das ist ein typischer Fall, in dem eine Person die Sozial gut dasteht, kriminalisiert wird. Sogenanntes Labeling.
Die Wartezeit für deinen Aufstieg bzw. Wechsel zur BPol könntest du nutzen, um an deiner Schriftsprache zu feilen. So ein Mindestmaß an Rechtschreib- und Grammatikkenntnissen wäre auch als PK bei der BPol nicht schlecht.
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