Hallöchen!
Ich bin Justizhauptwachtmeister in Berlin und seit Ende November 2019 krank geschrieben, da ich einen Teilriss an der rechten Achillessehne habe.
Ob diese wieder komplett verheilt steht in den Sternen, da es schon eine langwierige Verletzung ist. Von der Verwaltung meiner Dienststelle bekam vor einigen Wochen schriftlich eine Einladung zum BEM-Gespräch welches ich wiederum schriftlich abgelehnt habe. Ich gehe mal davon aus, dass ich in den nächsten Wochen eine Ladung zum Amtsarzttermin bekomme. Der Worst Case wäre natürlich eine Frühpensionierung. Nicht nur finanziell, da ich erst seit 2014 im Dienst bin, sondern generell mit 36 zwangspensioniert zu werden. Das kleinste Übel wäre eine interne Versetzung.
Frage an euch: Was könnte noch auf mich zukommen und wäre es ratsam sich rechtlichen Beistand zu holen?
MfG aus der Hauptstadt
Frühpensionierung?
Moderator: Oeli
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Re: Frühpensionierung?
In welchem statusrechtlichen Zustand befindest du dich denn?
Und warum lehnst du das BEM Gespräch ab?
Und warum lehnst du das BEM Gespräch ab?
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Re: Frühpensionierung?
Zu Frage 1: Ich bin seit Dezember 2017 BaL.
Zu Frage2: Ich habe meinen unmittelbaren Vorgesetzten(Teamleiter) im Vorfeld darüber informiert, dass es passieren kann, dass ich länger krank geschrieben bin. Er weiß auch über die Problematik meiner Verletzung Bescheid, auch durch Telefonate. Ich bin soweit mit meiner Arbeit zufrieden und habe auch ein gutes Verhältnis zu meinem Chef. Ich brauche kein Gespräch mit der Personalstelle, die sich sonst auch wenig um uns sorgt, wo ich gefragt werde, was denn verbessert werden kann an meinem Arbeitsplatz damit ich wieder arbeiten komme.
Zu Frage2: Ich habe meinen unmittelbaren Vorgesetzten(Teamleiter) im Vorfeld darüber informiert, dass es passieren kann, dass ich länger krank geschrieben bin. Er weiß auch über die Problematik meiner Verletzung Bescheid, auch durch Telefonate. Ich bin soweit mit meiner Arbeit zufrieden und habe auch ein gutes Verhältnis zu meinem Chef. Ich brauche kein Gespräch mit der Personalstelle, die sich sonst auch wenig um uns sorgt, wo ich gefragt werde, was denn verbessert werden kann an meinem Arbeitsplatz damit ich wieder arbeiten komme.
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Re: Frühpensionierung?
Naja...wenn man eine Frühpensionierung abwenden will, sollte man die Angebote, die die Behörde zur Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit anbietet, nicht aus Bockigkeit ablehnen. 9 von 10 Personalern werten so ein Verhalten als unkooperativ und leiten dann den Gang der Dinge ein.
Ein Gespräch mit deinem Personalrat und sofern vorhanden der Vertrauensperson der Schwerbehinderten (auch, wenn dir das hoffentlich nicht blüht), sollten dir sinnvolle Wege aufzeigen.
Ein Gespräch mit deinem Personalrat und sofern vorhanden der Vertrauensperson der Schwerbehinderten (auch, wenn dir das hoffentlich nicht blüht), sollten dir sinnvolle Wege aufzeigen.
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Re: Frühpensionierung?
Aus "Bockigkeit" habe ich das BEM-Gespräch nicht abgelehnt. Die Gründe habe ich ja schon erörtert. Sich an eine Vertrauensperson im Personalrat zu wenden ist sicher nicht die schlechteste Idee.
Re: Frühpensionierung?
Frühpensionierung wird wohl erst ins Spiel kommen, wenn du 1-2 Jahre krank geschrieben bist. Dann geht das langsam los
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Re: Frühpensionierung?
Du bist also seit 11/19 krank geschrieben und bekommst jetzt schon ein Schreiben wegen BEM?
Das erscheint mir ziemlich verfrüht. Zumal ja gar nicht abzusehen ist wann du wieder arbeitsfähig bist.
Kann es sein das du da was verwechselst? Wir bekommen einen Gesprächstermin nach 6?/8 ?Wochen Gesamtkrankheitsdauer (aufs Jahr gesehen; keine Ahnung nach welchem genauen Zeitraum) um zu ergründen ob die Krankheit "dienstlich bedingt ist" und was man da diesbezüglich ändern kann.
Auch wegen Frühpensionierung/Amtsarzttermin würd ich mir keinen Kopf machen.
Wie Tinker schon schrieb dauert das idR wesentlich länger.
Das erscheint mir ziemlich verfrüht. Zumal ja gar nicht abzusehen ist wann du wieder arbeitsfähig bist.
Kann es sein das du da was verwechselst? Wir bekommen einen Gesprächstermin nach 6?/8 ?Wochen Gesamtkrankheitsdauer (aufs Jahr gesehen; keine Ahnung nach welchem genauen Zeitraum) um zu ergründen ob die Krankheit "dienstlich bedingt ist" und was man da diesbezüglich ändern kann.
Auch wegen Frühpensionierung/Amtsarzttermin würd ich mir keinen Kopf machen.
Wie Tinker schon schrieb dauert das idR wesentlich länger.
Re: Frühpensionierung?
@matzeman:
Du irrst leider ein wenig:
In Berlin bekommste das BEM-Angebot wesentlich eher und hier besteht leider die Gefahr des vorzeitigen Ruhestands.
@Tomitronic:
Meinereiner ist Vollzugsbeamter bei SenInn, bin knappe 52 Jahre alt, seit 1985 verbeamtet und möchte dir einen Rat geben:
Ich empfehle dir dringendst, dass Gespräch mit BEM wahrzunehmen bzw. nochmal Kontakt aufzunehmen und einen neuen Gesprächstermin auszumachen.
Im (möglicherweise) anstehenden Verfahren wegen vorzeitiger Pensionierung, weil Zweifel an der dauerhaften Wiederherstellung der Vollzugsfähigkeit bestehen, wirft es ein schlechtes Licht, wenn man das BEM-Gespräch ausgeschlagen hat.
Bedenke bitte auch die letzte Änderung im Berliner Landesbeamtengesetz von 2018, wonach bei anhaltender Vollzugsunfähigkeit ein Verfahren zur Einleitung des vorzeitigen Ruhestands durchgeführt wird.
Das bedeutet, dass du bei fortgesetzter Vollzugsuntauglichkeit nicht mehr vorrangig innerhalb der Behörde auf einen 'leidensgerechten Arbeitsplatz' umgesetzt werden musst sondern defakto entlassen werden kannst.
Und deine Achillessehnenruptur wird eine lange Auszeit bedeuten und möglicherweise auch ein dauerhaftes Handicap nach sich ziehen.
Ich hatte das letztes Jahr am Hals, weil ich wegen Krankheiten mehrere Einschränkungen habe
Nachdem unser ärztlicher Dienst meine (erheblichen) Einschränkungen attestiert hatte, teilte mir die Personalstelle mit, dass ein Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet wird, wenn ich bei der nächsten Untersuchung (nach 1 Jahr) erneut als vollzugsunfähig bewertet werde.
Ich hatte das Gesprächsangebot von BEM wahrgenommen und dort erhielt ich u.a. die Information, dass eine Ablehnung von BEM sich negativ für mich im Zurruhesetzungsverfahren auswirken würde.
Unser BEM hat mich auch gut beraten was ich machen kann, um bei der Wiederholungsuntersuchung nicht erneut durchzufallen.
Letztlich bin ich der Früh-Pense von der Schippe gehoppst aber es hat mich sehr viel Nerven gekostet.
Gehe bitte dahin, höre dir an was sie zu erzählen haben und zeige dich daran interessiert, wie sie dich unterstützen können um deine Vollzugsfähigkeit wiederherzustellen.
Auch wenn du weisst das BEM dir nicht weiterhelfen kann:
Einfach "mitspielen" und den Eindruck vermitteln, dass du interessiert bist.
Hintergrund ist der massive Anstieg von Beamten, die eingeschränkt bzw. modifiziert sind und nicht mehr 100% vollzugstauglich sind.
Mittlerweile gibt es nicht mehr ausreichend 'leidensgerechte Stellen' und es fällt schwer, die große Anzahl von "Versehrten" unterzubringen.
Und solange solche Mitarbeiter Stellen besetzen, dabei aber z.B. keinen Nachtdienst verrichten dürfen oder ein Verbot der Zwangsanwendung haben, leidet die Funktionsfähigkeit der Behörde.
Man kann nicht alle Erkrankten durch Gesunde ersetzen und diejenigen, welche noch fit sind, müssen das durch Mehrleistung kompensieren.
Um die ganzen eingeschränkten "Stellenbesetzer" wegzubekommen, hatte Berlin 2018 das LBG geändert und den Weg zur Frühpensionierung erheblich erleichtert.
Und deshalb musste heute genau darauf achten, wenn du länger krank bist.
Du irrst leider ein wenig:
In Berlin bekommste das BEM-Angebot wesentlich eher und hier besteht leider die Gefahr des vorzeitigen Ruhestands.
@Tomitronic:
Meinereiner ist Vollzugsbeamter bei SenInn, bin knappe 52 Jahre alt, seit 1985 verbeamtet und möchte dir einen Rat geben:
Ich empfehle dir dringendst, dass Gespräch mit BEM wahrzunehmen bzw. nochmal Kontakt aufzunehmen und einen neuen Gesprächstermin auszumachen.
Im (möglicherweise) anstehenden Verfahren wegen vorzeitiger Pensionierung, weil Zweifel an der dauerhaften Wiederherstellung der Vollzugsfähigkeit bestehen, wirft es ein schlechtes Licht, wenn man das BEM-Gespräch ausgeschlagen hat.
Bedenke bitte auch die letzte Änderung im Berliner Landesbeamtengesetz von 2018, wonach bei anhaltender Vollzugsunfähigkeit ein Verfahren zur Einleitung des vorzeitigen Ruhestands durchgeführt wird.
Das bedeutet, dass du bei fortgesetzter Vollzugsuntauglichkeit nicht mehr vorrangig innerhalb der Behörde auf einen 'leidensgerechten Arbeitsplatz' umgesetzt werden musst sondern defakto entlassen werden kannst.
Und deine Achillessehnenruptur wird eine lange Auszeit bedeuten und möglicherweise auch ein dauerhaftes Handicap nach sich ziehen.
Ich hatte das letztes Jahr am Hals, weil ich wegen Krankheiten mehrere Einschränkungen habe
Nachdem unser ärztlicher Dienst meine (erheblichen) Einschränkungen attestiert hatte, teilte mir die Personalstelle mit, dass ein Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet wird, wenn ich bei der nächsten Untersuchung (nach 1 Jahr) erneut als vollzugsunfähig bewertet werde.
Ich hatte das Gesprächsangebot von BEM wahrgenommen und dort erhielt ich u.a. die Information, dass eine Ablehnung von BEM sich negativ für mich im Zurruhesetzungsverfahren auswirken würde.
Unser BEM hat mich auch gut beraten was ich machen kann, um bei der Wiederholungsuntersuchung nicht erneut durchzufallen.
Letztlich bin ich der Früh-Pense von der Schippe gehoppst aber es hat mich sehr viel Nerven gekostet.
Gehe bitte dahin, höre dir an was sie zu erzählen haben und zeige dich daran interessiert, wie sie dich unterstützen können um deine Vollzugsfähigkeit wiederherzustellen.
Auch wenn du weisst das BEM dir nicht weiterhelfen kann:
Einfach "mitspielen" und den Eindruck vermitteln, dass du interessiert bist.
Hintergrund ist der massive Anstieg von Beamten, die eingeschränkt bzw. modifiziert sind und nicht mehr 100% vollzugstauglich sind.
Mittlerweile gibt es nicht mehr ausreichend 'leidensgerechte Stellen' und es fällt schwer, die große Anzahl von "Versehrten" unterzubringen.
Und solange solche Mitarbeiter Stellen besetzen, dabei aber z.B. keinen Nachtdienst verrichten dürfen oder ein Verbot der Zwangsanwendung haben, leidet die Funktionsfähigkeit der Behörde.
Man kann nicht alle Erkrankten durch Gesunde ersetzen und diejenigen, welche noch fit sind, müssen das durch Mehrleistung kompensieren.
Um die ganzen eingeschränkten "Stellenbesetzer" wegzubekommen, hatte Berlin 2018 das LBG geändert und den Weg zur Frühpensionierung erheblich erleichtert.
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