Vergütung Rufbereitschaft

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Dienstrecht

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daploppts
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Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon daploppts » Mi 12. Feb 2020, 23:07

Hi,

bestimmt gibts schon etliche Threads, in denen das besprochen wurde - habe aber auf die schnelle leider keinen gefunden.

Gibt es Erfahrungen, wie eine Rufbereitschaft vergütet werden muss oder wie das bei euch gehandhabt wird?

Konkret zu meinem Problem: Ich soll für 2 Wochen Rufbereitschaft machen mit einer Vergütung von 1:5 und das jeden Tag 10h. Finde da die 1:5 Vergütung etwas dürftig....So wie die aktuelle Lage ist, wird es nie zum Einsatz kommen, sondern bei einer Rufbereitschaft bleiben. Sprich ich mache in diesen 2 Wochen ordentlich Minus, kann aber nie wegfahren, was trinken ect., ihr kennt das ja.

Danke für eure Hilfe

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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Controller » Do 13. Feb 2020, 00:05

Welche Behörde, was sagt die passende Arbeitszeitverordnung ?🙄
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon daploppts » Do 13. Feb 2020, 01:00

Controller hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 00:05
Welche Behörde, was sagt die passende Arbeitszeitverordnung ?🙄
Polizei Bayern.
Ich glaube dazu steht gar nichts in der BayAzV?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAzV-4

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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Buford T. Justice » Do 13. Feb 2020, 09:08

In NRW sind‘s großzügige 1:8 ;D

Aber warum machst Du in der Zeit minus?
:applaus:

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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Controller » Do 13. Feb 2020, 19:14

Rufbereitschaft 1:8, jupp so kenn ich das auch,
wobei fein zu unterscheiden ist, zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaft.
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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Controller » Do 13. Feb 2020, 19:43

Dazu gerade passend:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... 0017863597

Kennt jemand diese Entscheidung ?
Bei der Berechnung des Freizeitausgleichs, der vom Bund auch ausgezahlt werden kann, spielt den klagenden Bundespolizisten zudem eine recht junge Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zusätzlich in die Karten. Demnach müssen Bereitschaftszeiten auch zu 100 Prozent ausgeglichen werden - und nicht wie früher nur zu 50 Prozent
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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Buford T. Justice » Do 13. Feb 2020, 20:01

Naja, was heißt „fein“ unterscheiden? Das geht mit dem ganz groben Werkzeug: Eine Rufbereitschaft ist keine Einsatzbereitschaft.

An Bereitschaftsstunden hab ich in der Hundertschaft gut verdient - und mir wäre im Traum nicht eingefallen, da noch mehr einzufordern, wie es zwischenzeitlich geschieht. Ich will aber nicht vom Thema weg :polizei1:
1:8 finde ich lausig, so was um die 1:4 oder 1:3 empfände ich für Rufbereitschaften als angebracht.

Aber machse nix.

Zum LTO-Artikel: So wie die Ruhezeit den Schilderungen nach ausgestaltet war, wäre das in meinen Augen noch nichtmal als Bereitschaft zu betrachten, sondern als Dienstzeit. 100 % für Bereitschaft ist in meinen Augen allerdings nicht erforderlich - ich weiß; Ketzerei. Fürs Pennen volle Bezahlung, bloß, weil‘s nicht mein eigenes Bett ist? Neben den Gesunden muss auch mal einer an den Steuerzahler denken (ich bin nämlich auch einer :polizei3:).
:applaus:

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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Controller » Do 13. Feb 2020, 20:12

Grobe Unterscheidung
Rufbereitschaft, da kannst du deinen Aufenthalt und deine Tätigkeit selber frei wählen und hâltst dich auf Abruf bereit.

Bereitschaft, da gibt der Dienstherr dir zumindest den Aufenthaltsort vor und erwartet die Fähigkeit zur sofortigen Dienstaufnahme.

Das sind schon Unterschiede.
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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Buford T. Justice » Do 13. Feb 2020, 20:20

Ich weiß, genau darauf wollte ich mit meinem groben Besteck ja hinaus. Ich meinte damit, dass das eben nicht nah beieinander liegt, sondern es himmelweite Unterschiede gibt.
:applaus:

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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Controller » Do 13. Feb 2020, 20:36

Eben weil die Bereitschaft viel, viel näher am normalen Dienst zu verorten ist, muss auch die Vergütung passen, also nicht allzuweit von 100%weg🙄🤔
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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Buford T. Justice » Do 13. Feb 2020, 20:49

Also ich sag's mal so: Bei uns wurden die Dienstzeiten lang und die Bereitschaftszeiten kurz gehalten.

Eine allzu strenge Regulierung könnte dann auch in ungewollte Richtungen ausschlagen. Wenn Bereitschaft als 100 % zu betrachten ist, ist sie obsolet, weil sie sich dann von Dienstzeit nicht mehr unterscheidet. Damit fiele nicht nur das Radler nach dem Dienst weg, sondern vielleicht auch die Sightseeing-Tour.

Nur, um sicher zu gehen: Ich meine hier nicht Bereitschaft wie z. B. Landeseinsatzbereitschaft oder dergleichen, sondern hauptsächlich Schlafenszeit oder was nahe dran liegt.
:applaus:

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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Controller » Do 13. Feb 2020, 20:57

Wenn Bereitschaft als 100 % zu betrachten ist, ist sie obsolet
richtig, deshalb mit 70 - 80 % Freizeit zu vergüten o.ä.
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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Schandi00 » Do 13. Feb 2020, 22:17

Normalerweise macht man in RB immer ordentlich plus, obwohl nur 2/10tel geschrieben werden. Und selbstverständlich ist das geregelt.
Was hindert Dich daran davor/danach oder währenddessen tatsächlich Dienst zu machen?
Im Zweifelsfall fragt man doch den der sie RB anordnet. Oder erfahrenere Kollegen. Oder PV oder den Personalrat. Stattdessen stellt man (mal wieder...) die (bay.) Pol öffentlich schlecht dar...

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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 13. Feb 2020, 23:00

Das täglich Brot eines Kripo- oder SE Beamten ist es, nach dem Regeldienst noch in RB zu liegen.

Trinken und feiern war dabei nie mein Problem, sondern eher das nicht abschalten können beim zu Bett gehen, mit der bangen Frage: Werde ich angerufen. De facto ist das selten passiert.

Insofern ist das leicht verdientes Geld und schnelle Stunden, die man bei der Familie verbringen kann.

Der Schichtler kann auch sieben Tage im Monat nicht saufen wegen der Nachtschicht. Wem das ein Hindernis bereitet, sollte vielleicht andere Parameter überprüfen.
:lah:

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Re: Vergütung Rufbereitschaft

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 15. Feb 2020, 10:39

Ich bekomme 1:8. Da ich mittlerweile Gleitzeit arbeite, kann ich die Stunden "abfeiern".
Für eine Nacht kommen also 1:35 Std zusammen. Da ziehe Freitags lieber eher die Tür hinter mir zu.

Am Wochenende fände ich 1:5 besser, denn es ist etwas anderes , ob ich nur eine Nacht unruhig schlafe oder eine WE anderes gestalten muss.


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