Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Moderator: Team Zoll
Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Hallo miteinander,
Folgende Frage brennt mir auf dem Herzen:
Bei mir auf der Dienststelle haben wir Bereitschaft und mobiles arbeiten auch am Wochenende.
Wie sieht da die Vergütung aus?
Vom Hörensagen würde man weder bei Bereitschaft noch bei mobilen Arbeit beispielsweise Sonn- & Feiertagszulage (Sagen wir mal Karfreitag anstatt frei / 24h Bereitschaft und Ostersonntag mobiles Arbeiten am Laptop) gewährt werden.
Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkele bringen.
Folgende Frage brennt mir auf dem Herzen:
Bei mir auf der Dienststelle haben wir Bereitschaft und mobiles arbeiten auch am Wochenende.
Wie sieht da die Vergütung aus?
Vom Hörensagen würde man weder bei Bereitschaft noch bei mobilen Arbeit beispielsweise Sonn- & Feiertagszulage (Sagen wir mal Karfreitag anstatt frei / 24h Bereitschaft und Ostersonntag mobiles Arbeiten am Laptop) gewährt werden.
Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkele bringen.
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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Die Regelungen finden sich in §3 EZulV. Die Bereitschaft zu hause ist eine Rufbereitschaft und daher nicht zulagefähig. Welche Tätigkeit mit mobilem Arbeiten soll denn an einem Wochenende notwendig sein? Nur weil du dich am Sonntag an das dienstliche Laptop setzt?
Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Bereitschaftsdienst wird nicht extra vergütet,
DuZ sollte es für die Tage/Stunden an denen man mobil arbeitet, geben, was spräche dagegen DuZ zu zahlen?
DuZ sollte es für die Tage/Stunden an denen man mobil arbeitet, geben, was spräche dagegen DuZ zu zahlen?
Zollabfertigung läuft bei manchen Dienststellen 24/7 durch.grenzwertig hat geschrieben: ↑Mo 13. Apr 2020, 08:23Welche Tätigkeit mit mobilem Arbeiten soll denn an einem Wochenende notwendig sein?
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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Klar, wenn Abfertigungstätigkeiten (Vorprüfung o.ä.) von zu Hause erledigt werden und dies auch 24/7 erfolgt (und so angeordnet/ geregelt ist), wäre diese Tätigkeit gem. EZulV zulagenfähig.Cologne hat geschrieben: ↑Mo 13. Apr 2020, 09:07Bereitschaftsdienst wird nicht extra vergütet,
DuZ sollte es für die Tage/Stunden an denen man mobil arbeitet, geben, was spräche dagegen DuZ zu zahlen?
Zollabfertigung läuft bei manchen Dienststellen 24/7 durch.grenzwertig hat geschrieben: ↑Mo 13. Apr 2020, 08:23Welche Tätigkeit mit mobilem Arbeiten soll denn an einem Wochenende notwendig sein?
Zuletzt geändert von grenzwertig am Mo 13. Apr 2020, 09:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Ich konnte mir es auch bis jetzt nicht vorstellen, dass man keine Zulage bekommt für mobiles Arbeiten. Der Flurfunk hat da jedoch ohne Fundstelle einen unsicher werden lassen, da wir keine Erfahrung mit mobilen Arbeit haben.
Danke für die Fundstelle. Da wir Bereitschaftsdienst verfügt bekommen haben und keine Rufbereitschaft haben - ist es zulagefähig (3).
Danke für die Fundstelle. Da wir Bereitschaftsdienst verfügt bekommen haben und keine Rufbereitschaft haben - ist es zulagefähig (3).
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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Ich gehe davon aus, das ihr eure Bereitschaft nicht an der Dienststelle leistet, von daher: "Rufbereitschaft im Sinne von Absatz 4 ist das Bereithalten des hierzu Verpflichteten in seiner Häuslichkeit (Hausrufbereitschaft) oder das Bereithalten an einem von ihm anzuzeigenden und dienstlich genehmigten Ort seiner Wahl (Wahlrufbereitschaft), um bei Bedarf zu Dienstleistungen sofort abgerufen werden zu können." § 3 V EZulV, also NICHT zulagefähig (§ 3 IV). Siehe auch § 2 Nrn. 11,12 AZV.Tom_CGN hat geschrieben: ↑Mo 13. Apr 2020, 09:46Ich konnte mir es auch bis jetzt nicht vorstellen, dass man keine Zulage bekommt für mobiles Arbeiten. Der Flurfunk hat da jedoch ohne Fundstelle einen unsicher werden lassen, da wir keine Erfahrung mit mobilen Arbeit haben.
Danke für die Fundstelle. Da wir Bereitschaftsdienst verfügt bekommen haben und keine Rufbereitschaft haben - ist es zulagefähig (3).
Zuletzt geändert von grenzwertig am Mo 13. Apr 2020, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Es reicht nicht, dass man bei vollem Gehalt daheim ablachsen darf während viele in Kurzarbeit müssen oder den Job gleich ganz verlieren. Nein, da müssen noch Zulagen her. Eine Bekannte beim Zoll hat im Wochenwechsel einfach eine Woche frei (Bereitschaft mit Laptop...klar) und jammert auch, dass sie die PKV beim Zoll zahlen muss und ich bei der Polizei nicht.
Ich weiß, dass gleich einige sagen wie sie zu Hause am Laptop in der Bereitschaft freiwillig 16 Stunden Schichten schieben. Die breite Masse wird im Garten liegen und scheinbar...jammern.
Ich weiß, dass gleich einige sagen wie sie zu Hause am Laptop in der Bereitschaft freiwillig 16 Stunden Schichten schieben. Die breite Masse wird im Garten liegen und scheinbar...jammern.
Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Niemand jammert hier.
Man muss seine Bezüge auf Richtigkeit prüfen und bei unregelmässigkeiten diese melden.
Da jetzt bei uns alles umgestellt wurde - war es mir wichtig in Erfahrung zu bringen, inwiefern es bei den genannten Konstellation aussieht.
Vielen Dank für die Infos und Ausführungen.
Man muss seine Bezüge auf Richtigkeit prüfen und bei unregelmässigkeiten diese melden.
Da jetzt bei uns alles umgestellt wurde - war es mir wichtig in Erfahrung zu bringen, inwiefern es bei den genannten Konstellation aussieht.
Vielen Dank für die Infos und Ausführungen.
Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Das ist wohl kaum Bereitschaft im eigentlichen Sinne.
Auch das geht in der hier angesprochenen Bereitschaft nicht.
Die wird mit dem normalen Tagesdienstmaß angerechnet.
Anscheinend werden verschieden angewandte Arbeitsmodelle mit dem Begriff Bereitschaft betitelt.
- ostkev
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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Ich wüsste nicht, dass die Frau Hercher-Verfügung vom 20.03.2020 außer Kraft gesetzt oder durch eine neue geändert worden ist.
Angeordnetes "Mobiles Arbeiten" von zu Hause aus erfolgt unter Anrechnung des Tagesdienstmaßes.
Der Personenkreis, den das betrifft, ist dort auch genannt.
Ist aufgrund der Tätigkeit oder des Fehlens von technischen Vorraussetzungen(SINA-Notebooks) kein "Mobiles Arbeiten" möglich, verbleiben die Beschäftigten ebenfalls unter Anrechnung des Tagesdienstmaßes in häuslicher Bereitschaft .
Mit dem üblichen Bereitschaftsdienst und seiner Stundenanrechnung hat das nichts zu tun.
Diese Regelung ist ein Schnellschuß und der Lage geschuldet. Keiner wusste am 20.03. wie lange sich das Ganze hinziehen wird.
Auf Dauer wird man diesbezüglich andere Lösungen finden müssen.
- ostkev
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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Ganz oben steht sogar was von 24h-Bereitschaft
... und welche "mobile Arbeit" sollte denn am Ostersonntag erledigt werden müssen?Vom Hörensagen würde man weder bei Bereitschaft noch bei mobilen Arbeit beispielsweise Sonn- & Feiertagszulage (Sagen wir mal Karfreitag anstatt frei / 24h Bereitschaft und Ostersonntag mobiles Arbeiten am Laptop) gewährt werden.
Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
Zollabfertigung
24/7
Die "24 Stunden Bereitschaft" ist "normaler" Bereitschaftsdienst.
Du sitzt eine Woche zu Hause und wartest auf die Anforderung deines Dienstherren.
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Die "24 Stunden Bereitschaft" ist "normaler" Bereitschaftsdienst.
Du sitzt eine Woche zu Hause und wartest auf die Anforderung deines Dienstherren.
Zuletzt geändert von Cologne am Mo 13. Apr 2020, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zulagen bei Bereitschaft/ mobiles Arbeiten
ostkev hat geschrieben: ↑Mo 13. Apr 2020, 14:44Ganz oben steht sogar was von 24h-Bereitschaft
... und welche "mobile Arbeit" sollte denn am Ostersonntag erledigt werden müssen?Vom Hörensagen würde man weder bei Bereitschaft noch bei mobilen Arbeit beispielsweise Sonn- & Feiertagszulage (Sagen wir mal Karfreitag anstatt frei / 24h Bereitschaft und Ostersonntag mobiles Arbeiten am Laptop) gewährt werden.
Zollamt Waltershof oder Bremerhaven arbeiten immer noch im 24/7.
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