Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Moderator: schutzmann_schneidig
Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Schönen Abend an alle,
Folgender Sachverhalt:
Ein Pkw mit zwei Insassen (auf dem Fahrersitz und Beifahrersitz), liegengeblieben auf dem Seitenstreifen.
Das Fahrzeug wurde von niemandem fahrend wahrgenommen.
Nach Angaben der beiden Insassen ist ein Dritter gefahren, dieser sei denen nur beim Vornamen bekannt und sei nicht mehr zugegen.
Nach den Angaben der beiden Fahrzeuginsassen ist niemand von den beiden Insassen gefahren.
Eine Systemüberprüfung der beiden ergab, dass diese in der Vergangenheit Erkenntnisse hinsichtlich Btm haben. Augenscheinlich schien die Optik der beiden für die Beamten als klassische Drogenkonsumenten.
Die beiden machten keine Drogenvortests.
Frage: Anordnung der Blutentnahmen durch die Beamten bei beiden rechtmäßig?
Folgender Sachverhalt:
Ein Pkw mit zwei Insassen (auf dem Fahrersitz und Beifahrersitz), liegengeblieben auf dem Seitenstreifen.
Das Fahrzeug wurde von niemandem fahrend wahrgenommen.
Nach Angaben der beiden Insassen ist ein Dritter gefahren, dieser sei denen nur beim Vornamen bekannt und sei nicht mehr zugegen.
Nach den Angaben der beiden Fahrzeuginsassen ist niemand von den beiden Insassen gefahren.
Eine Systemüberprüfung der beiden ergab, dass diese in der Vergangenheit Erkenntnisse hinsichtlich Btm haben. Augenscheinlich schien die Optik der beiden für die Beamten als klassische Drogenkonsumenten.
Die beiden machten keine Drogenvortests.
Frage: Anordnung der Blutentnahmen durch die Beamten bei beiden rechtmäßig?
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Moin
Ich würde mal behaupten:Nein.
Wenn nicht ersichtlich ist,dass einer der beiden gefahren ist bzw. Du es nicht belegen kannst, ist der reine Konsum in einem Fahrzeug nicht strafbar. Wie sähe es denn mit Folgemaßnahmen aus? Immerhin hast du ja einen eventuellen Verdacht auf Besitzt?!
Für ne BE beider wäre mir der Verdacht zu schwammig.
Gruß
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Ich würde mal behaupten:Nein.
Wenn nicht ersichtlich ist,dass einer der beiden gefahren ist bzw. Du es nicht belegen kannst, ist der reine Konsum in einem Fahrzeug nicht strafbar. Wie sähe es denn mit Folgemaßnahmen aus? Immerhin hast du ja einen eventuellen Verdacht auf Besitzt?!
Für ne BE beider wäre mir der Verdacht zu schwammig.
Gruß
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Welches Ziel haben denn die Blutentnahmen (Plural) ??
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Meiner Meinung nach sind beide unrechtmäßig.
Verdacht auf Besitz finde ich ist auch nicht gegeben.
Worauf will man sich da berufen. Wie von den Beamten behauptet, die sehen aus wie klassische Konsumenten oder hatten in der Vergangenheit damit zu tun.
In einem möglichen gegenwärtigen Verfahren darf das nicht miteinfleßen.
Zudem kein Geruch oder ähnliches wahrzunehmen.
Verdacht auf Besitz finde ich ist auch nicht gegeben.
Worauf will man sich da berufen. Wie von den Beamten behauptet, die sehen aus wie klassische Konsumenten oder hatten in der Vergangenheit damit zu tun.
In einem möglichen gegenwärtigen Verfahren darf das nicht miteinfleßen.
Zudem kein Geruch oder ähnliches wahrzunehmen.
Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Der Gedanke von den Beamten war. Einer von den beiden muss den PKW zuvor gefahren sein.
Und durch eine Systemüberprüfung stellten sie fest, dass sie Erkenntnisse hinsichtlich Btm haben. Deshalb gehen die davon aus, einer von den beiden muss unter btm den PKW bis zum Seitenstreifen gefahren haben.
Die Beamten wissen aber nicht wer???
Und durch eine Systemüberprüfung stellten sie fest, dass sie Erkenntnisse hinsichtlich Btm haben. Deshalb gehen die davon aus, einer von den beiden muss unter btm den PKW bis zum Seitenstreifen gefahren haben.
Die Beamten wissen aber nicht wer???
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Da hast du Recht. Ich wollte nur den Schwenk wagen,da nach meiner Meinung nach nichts verkehrsrechtliches vorzuwerfen wäre, eventuell auf den Besitz von Btm einzugehen....Mahoney1 hat geschrieben:Meiner Meinung nach sind beide unrechtmäßig.
Verdacht auf Besitz finde ich ist auch nicht gegeben.
Worauf will man sich da berufen. Wie von den Beamten behauptet, die sehen aus wie klassische Konsumenten oder hatten in der Vergangenheit damit zu tun.
In einem möglichen gegenwärtigen Verfahren darf das nicht miteinfleßen.
Zudem kein Geruch oder ähnliches wahrzunehmen.
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Habe ich mir gedacht. Man versucht irgendwie noch was möglich zu machen. Aber irgendwie haut es nicht hin.
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Mir persönlich fällt es nicht schwer, aus einer vermeintlichen Verkehrskontrolle eine Überprüfung verdächtiger Personen herzuleiten . Gerade in diesem Fall....
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Eine Überprüfung verdächtiger Personen herzuleiten bis hin zur Anordnung einer blutentnahme?
Wie würdest du das begründen, dass du bei beiden eine blutentnahme anordnest?
Wie würdest du das begründen, dass du bei beiden eine blutentnahme anordnest?
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Sorry, ich war etwas kurz angebunden.
Dir geht es offensichtlich um ein eventuellen verkehrsrechtlichen Verstoß,da wäre ich bei dir wenn du sagst, dass dabei nichts herumkommen würde. Ich spielte auf den allgemeinen Besitz an,da wären meiner Meinung nach nen paar Möglichkeiten gegeben. Ob die Personen sich dann in einem Kfz befinden,spielt dabei nur ne untergeordnete Rolle. Bei positiver Feststellung wäre aber nen Bericht für die Führerscheinstelle drin.
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Dir geht es offensichtlich um ein eventuellen verkehrsrechtlichen Verstoß,da wäre ich bei dir wenn du sagst, dass dabei nichts herumkommen würde. Ich spielte auf den allgemeinen Besitz an,da wären meiner Meinung nach nen paar Möglichkeiten gegeben. Ob die Personen sich dann in einem Kfz befinden,spielt dabei nur ne untergeordnete Rolle. Bei positiver Feststellung wäre aber nen Bericht für die Führerscheinstelle drin.
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Für mich geht es darum, dass die Anordnungen unrechtmäßig sind.
Man hätte keineswegs Blutentnahmen anordnen dürfen aus meiner Sicht.
Und zum möglichen Btm Besitz. Da gibt es nur den Punkt, in der Vergangenheit auffällig gewesen.
Man hätte keineswegs Blutentnahmen anordnen dürfen aus meiner Sicht.
Und zum möglichen Btm Besitz. Da gibt es nur den Punkt, in der Vergangenheit auffällig gewesen.
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Ich möchte ja nicht zu sehr aus dem Nähkästchen schreiben aber:
Wenn du schreibst, dass den zweien schon der Konsum ins Gesicht geschnitten steht, dann....
Naja,wie dem auch sei,verkehrsrechtlich
Wäre es in meinen Augen schwer
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Wenn du schreibst, dass den zweien schon der Konsum ins Gesicht geschnitten steht, dann....
Naja,wie dem auch sei,verkehrsrechtlich
Wäre es in meinen Augen schwer
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Pauschal würde ich die BE nicht verneinen. Für mich würde es z.B. noch auf die Antreffzeit und auf die Örtlichkeit ankommen.
Seit wann ist die dritte Person weg? Wo liegt der Seitenstreifen (ein Pannenstreifen auf der Autobahn, irgendwo mitten in der Pampa oder in einer Innenstadt mit regem Publikumsverkehr)?
Erst sollte versucht werden, zu überprüfen, ob die Geschichte mit der dritten Person stimmt. Könnte ich dann ausschließen, dass ein dritter gefahren ist und ich hätte den Verdacht, beide stehen unter BtM Einfluss, so könnte ich mir vorstellen, eine BE bei beiden durchzuführen. In so einem Spezialfall würde ich allerdings Rücksprache mit der StA halten.
Seit wann ist die dritte Person weg? Wo liegt der Seitenstreifen (ein Pannenstreifen auf der Autobahn, irgendwo mitten in der Pampa oder in einer Innenstadt mit regem Publikumsverkehr)?
Erst sollte versucht werden, zu überprüfen, ob die Geschichte mit der dritten Person stimmt. Könnte ich dann ausschließen, dass ein dritter gefahren ist und ich hätte den Verdacht, beide stehen unter BtM Einfluss, so könnte ich mir vorstellen, eine BE bei beiden durchzuführen. In so einem Spezialfall würde ich allerdings Rücksprache mit der StA halten.
Eine reine Systemüberprüfung reicht nicht aus, um jemandem zu unterstellen, er würde unter dem Einfluss von BtM ein Kfz führen. Da muss schon mehr kommen.
Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Ich bin da bei Brot. Es kommt entscheidend auf die Verdachtsmomente der Kollegen an. DIE STA braucht es dazu nicht.
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Re: Anordnung von Blutentnahmen bei Fahrzeuginsassen bei einem abgestellten PKW, rechtmäßig?
Moin,Brot hat geschrieben:Pauschal würde ich die BE nicht verneinen. Für mich würde es z.B. noch auf die Antreffzeit und auf die Örtlichkeit ankommen.
Seit wann ist die dritte Person weg? Wo liegt der Seitenstreifen (ein Pannenstreifen auf der Autobahn, irgendwo mitten in der Pampa oder in einer Innenstadt mit regem Publikumsverkehr)?
Erst sollte versucht werden, zu überprüfen, ob die Geschichte mit der dritten Person stimmt. Könnte ich dann ausschließen, dass ein dritter gefahren ist und ich hätte den Verdacht, beide stehen unter BtM Einfluss, so könnte ich mir vorstellen, eine BE bei beiden durchzuführen. In so einem Spezialfall würde ich allerdings Rücksprache mit der StA halten.
Eine reine Systemüberprüfung reicht nicht aus, um jemandem zu unterstellen, er würde unter dem Einfluss von BtM ein Kfz führen. Da muss schon mehr kommen.
tatsächlich hatte ich einen solchen Fall schon, allerdings gab der damalige Betroffene zu, dass er gefahren sei.
Wir sind uns doch hoffentlich einig, dass der hier in diesem Beispiel Betroffene bzw. die Betroffenen lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnten, daher wäre es für mich schlicht nicht erklärbar, warum ich den Typen aufm Beifahrersitz auch noch zapfen sollte. Da wir ja auch gefahrenabwehrrechtlich unterwegs sind, wäre nach den hier vorliegenden Umständen/Informationen nen untersagen der "Weiterfahrt " drinnen.
Gruß
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