Klasse T - LOF auf BAB ?
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Klasse T - LOF auf BAB ?
Servus zusammen,
gegeben sind:
Ein Schlepper mit 62km/h bbH (entsprechender Aufkleber vorhanden)
Führerschein Klasse T (ehemals Klasse 3, T auf Antrag erhalten)
BAB darf mit Fahrzeugen mit einer bbH von mehr als 60km/h befahren werden.
Klasse T berechtigt ab 18 Jahren zum Fahren von LOF bis 60km/h
Mindestgeschwindigkeit auf BAB ist m.W. nach keine gegeben.
Darf nun in dieser Kombination auf der BAB gefahren werden, wenn der Schlepper nur 60km/h (statt machbaren 62km/h) fährt?
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Ein Schlepper mit 62km/h bbH (entsprechender Aufkleber vorhanden)
Führerschein Klasse T (ehemals Klasse 3, T auf Antrag erhalten)
BAB darf mit Fahrzeugen mit einer bbH von mehr als 60km/h befahren werden.
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Darf nun in dieser Kombination auf der BAB gefahren werden, wenn der Schlepper nur 60km/h (statt machbaren 62km/h) fährt?
Auch wenn die ganze Menschheit aus Drecksäcken besteht, bin ich noch lange nicht verpflichtet, auch einer zu sein !
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
willst du das anderen und dir wirklich antun ?
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Geht nicht um mich. Ich müsste meinen rosanen erst umschreiben lassen.
Und ja es gibt welche die so zur Verladung in die Stadt fahren und ich frage mich einfach wie das rechtlich ist.
Antun ? Laut Berichten wird dabei noch die ein oder andere rumänische Wanderbaustelle zügig passiert.... (lass ich mal unkommentiert).
Und ja es gibt welche die so zur Verladung in die Stadt fahren und ich frage mich einfach wie das rechtlich ist.
Antun ? Laut Berichten wird dabei noch die ein oder andere rumänische Wanderbaustelle zügig passiert.... (lass ich mal unkommentiert).
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Was ist das denn?rumänische Wanderbaustelle
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Musst Du das hier jetzt zerlabern ?
rumänische Wanderbaustellen sind die LKWs aus Rumänien, die hier vom TÜV vor 20 Jahren schon stillgelegt wurden und nun mit rumänischen Kennzeichen hier auf den Autobahnen mit 20km/h den Berg hochkommen.
So, und nun bitte Fakten, darf man, darf man nicht ?
rumänische Wanderbaustellen sind die LKWs aus Rumänien, die hier vom TÜV vor 20 Jahren schon stillgelegt wurden und nun mit rumänischen Kennzeichen hier auf den Autobahnen mit 20km/h den Berg hochkommen.
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Oder scheitert es schon daran, dass der Schlepper mit bbH von 62km/h gar nicht mit T gefahren werden darf ?
Dann verstehe ich nicht, wieso ich mit der Klasse 3 auch 60km/h Schlepper (max 7,5t) fahren darf, dies jedoch auf 40km/h (mit Hänger 25) beschränkt ist. Ich "könnte" ja auch schneller.
Dann verstehe ich nicht, wieso ich mit der Klasse 3 auch 60km/h Schlepper (max 7,5t) fahren darf, dies jedoch auf 40km/h (mit Hänger 25) beschränkt ist. Ich "könnte" ja auch schneller.
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Also eigentlich stellt sich die Frage gar nicht, ob man damit auf die BAB darf, sondern ob ich dieses Fahrzeug überhaupt mit Klasse T fahren darf.
Da Klasse T von einer BbH von max 60 km/h spricht, das Fahrzeug aber eine BbH von 62 km/h aufweist, würde ich mal glatt behaupten, dass man dieses Fahrzeug gar nicht mit Klasse T fahren darf.
Bei einem Roller mit BbH von 45 km/h kann ich ja auch nicht sagen, dass ich den mit einer Mofa-Prüfbescheinigung führe, so lange ich nicht schneller als 25 km/h fahre.
Da Klasse T von einer BbH von max 60 km/h spricht, das Fahrzeug aber eine BbH von 62 km/h aufweist, würde ich mal glatt behaupten, dass man dieses Fahrzeug gar nicht mit Klasse T fahren darf.
Bei einem Roller mit BbH von 45 km/h kann ich ja auch nicht sagen, dass ich den mit einer Mofa-Prüfbescheinigung führe, so lange ich nicht schneller als 25 km/h fahre.
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Also wäre CE nötig um den Schlepper überhaupt fahren zu dürfen ? Dann hat sich der Rest mit BAB schon erledigt.
Danke
Wobei noch halboffen ist wieso mit Klasse 3 bis 7.5t alles (LOF) gefahren werden darf allerdings mit reduzierter Geschwindigkeit.
Danke
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Ob man jetzt direkt CE brauch weiß ich nicht. Um dies beantworten zu können, fehlen ein paar techn. Daten.
Warum man mit Klasse 3 grundsätzlich nur LoF-Fahrzeuge mit einer BbH von 40 km/h (also quasi neue Klasse L) fahren darf, kann ich dir nicht beantworten.
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Vermutlich hängt es mit den zum Zeitpunkt der Gesetzgebung gängigen Fahrzeugen zusammen. Im Zuge der Novellierung auf EU Recht hat man sich dann auf die neuen Klassen geeinigt. Siehe Kräder, da gibt es ja mittlerweile auch zig Klassen...
Ansonsten seh ich es wie Benny, wenn das LOF ne bbH von 62 km/h hat darf man es mit T nicht fahren. Ähnlich wie mit zgG bei Hängern, da kann ich ja auch nicht sagen ich lade nur x kg, dann darf ich es auch so fahren.
Und aus dem Bauch raus bräuchte man C1, wenn unter 7,5 t oder C wenn über 7,5t. Die "E" Klassen sind ja immer Anhänger
Ansonsten seh ich es wie Benny, wenn das LOF ne bbH von 62 km/h hat darf man es mit T nicht fahren. Ähnlich wie mit zgG bei Hängern, da kann ich ja auch nicht sagen ich lade nur x kg, dann darf ich es auch so fahren.
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Ich Danke euch für die Einschätzung. Wird später lange Gesichter geben...
Da es ja darum geht, LOF-Produkte in den Hafen zu fahren, sind da immer Anhänger beteiligt, daher das angefügte E.
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Man kann darüber nachdenken, so jemand gefahrenabwehrrechtlich von der Bahn zu nehmenMindestgeschwindigkeit auf BAB ist m.W. nach keine gegeben.
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Mit welcher Begründung willst ein Fahrzeug (FE aussen vor gelassen) welches eine bbH von 62km/hat von der Nutzung der BAB ausschliessen ?
Gesetzgeber sagt mehr als 60km/h bbH dann BAB Nutzung legal. Und mehr als 62 gehen bei dem nicht.
Den wie den blauen Hanomag umzubauen dass er legal über 100 fährt ist hier nicht möglich :-)
https://youtube.com/watch?v=RdhVSZh7QN0
Gesetzgeber sagt mehr als 60km/h bbH dann BAB Nutzung legal. Und mehr als 62 gehen bei dem nicht.
Den wie den blauen Hanomag umzubauen dass er legal über 100 fährt ist hier nicht möglich :-)
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Einzelfallbegründung!
Deswegen sagte ich ja, man kann darüber nachdenken.
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Re: Klasse T - LOF auf BAB ?
Willst du dann auch allen in § 18 Abs. 5 Nr. 2 StVO genannten Kombinationen die Benutzung der BAB gefahrenabwehrrechtlich untersagen? Die dürfen dort nämlich nicht schneller als 60 km/h fahren.Controller hat geschrieben: ↑Mo 25. Mai 2020, 19:13Man kann darüber nachdenken, so jemand gefahrenabwehrrechtlich von der Bahn zu nehmenMindestgeschwindigkeit auf BAB ist m.W. nach keine gegeben.
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