inwiefern falsch gelöst?
Einstellungsjahrgang 2019
Moderator: Polli
Re: Einstellungsjahrgang 2019
Re: Einstellungsjahrgang 2019
Eigentumsfreiheit sollte man wohl ablehnen, weil es vermutlich Drogen waren...ich hab den aber durchgeprüft und bin nicht auf die AHF eingegangen.
Zweite Aufgabe sollte man den Eingriff scheinbar ablehnen, weil ein Einverständnis vorlag. Wir haben noch nie ein GR geprüft welches wir im Eingriff ablehnen mussten und es waren nur zwei Aufgaben, weshalb ich es komisch fand da schon auszusteigen. Deswegen habe ich das GR dann auch durchgeprüft. War beides scheinbar falsch
Zweite Aufgabe sollte man den Eingriff scheinbar ablehnen, weil ein Einverständnis vorlag. Wir haben noch nie ein GR geprüft welches wir im Eingriff ablehnen mussten und es waren nur zwei Aufgaben, weshalb ich es komisch fand da schon auszusteigen. Deswegen habe ich das GR dann auch durchgeprüft. War beides scheinbar falsch
Re: Einstellungsjahrgang 2019
Mein Fehler war, dass ich bei dem zweiten Gutachten auf die sachliche (hier nur § 7 POG) und örtliche Zuständigkeit aus Gutachten 1 verwiesen habe. Es waren aber andere Polizisten im Einsatz. Zwar im gleichen und selben Sachverhalt, aber trotzdem andere Beamte...
Zuletzt geändert von Thor87 am Mo 25. Mai 2020, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einstellungsjahrgang 2019
Eigentum lag auf jeden Fall vor! Es war ja (mutmaßliches) Kokain. Also zum Zeitpunkt noch nicht bekannt. Deshalb musste Eigentum komplett geprüft werden.Paula27 hat geschrieben: ↑Mo 25. Mai 2020, 21:37Eigentumsfreiheit sollte man wohl ablehnen, weil es vermutlich Drogen waren...ich hab den aber durchgeprüft und bin nicht auf die AHF eingegangen.
Zweite Aufgabe sollte man den Eingriff scheinbar ablehnen, weil ein Einverständnis vorlag. Wir haben noch nie ein GR geprüft welches wir im Eingriff ablehnen mussten und es waren nur zwei Aufgaben, weshalb ich es komisch fand da schon auszusteigen. Deswegen habe ich das GR dann auch durchgeprüft. War beides scheinbar falsch
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Re: Einstellungsjahrgang 2019
Wenn er die Drogen gekauft hat, kann er daran kein Eigentum haben, wegen 134bgb i.v.m. 29 btmg
Also im sachlichen sb raus und dann allgemeine HF
Also im sachlichen sb raus und dann allgemeine HF
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Re: Einstellungsjahrgang 2019
Anders würde es aussehen, wenn er das koks á la Heisenberg selbst hergestellt hätte.
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Re: Einstellungsjahrgang 2019
Ja, das ist richtig. Aber zum Zeitpunkt der Maßnahme war ja noch nicht bekannt, dass das Kokain ist. So lange man das nicht weiß, muss mann davon ausgehen das hier Eigentum vorliegt da das Zeug ja auch auch was nicht illegales sein könnte.
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Re: Einstellungsjahrgang 2019
Gehe hier mit dir. Uns wurde gesagt, sollte solch ein Fall in einer Klausur kommen dann ist von EIGENTUM auszugehen. Ob und inwiefern er das Ganze besitzen darf nach sonstigen Gesetzen (BtmG etc.) steht auf einem anderen Blatt. Deshalb würde ich hier auch durchprüfen. Mir wurde allerdings gesagt, dass in eurer Klausur eine Staatsrechtsaufgabe eine Maßnahme betraf, die mit Einwilligung geschah, somit wäre ich hier bei der Subsumtion zum Eingriff raus.Thor87 hat geschrieben: ↑Mo 25. Mai 2020, 21:41Eigentum lag auf jeden Fall vor! Es war ja (mutmaßliches) Kokain. Also zum Zeitpunkt noch nicht bekannt. Deshalb musste Eigentum komplett geprüft werden.Paula27 hat geschrieben: ↑Mo 25. Mai 2020, 21:37Eigentumsfreiheit sollte man wohl ablehnen, weil es vermutlich Drogen waren...ich hab den aber durchgeprüft und bin nicht auf die AHF eingegangen.
Zweite Aufgabe sollte man den Eingriff scheinbar ablehnen, weil ein Einverständnis vorlag. Wir haben noch nie ein GR geprüft welches wir im Eingriff ablehnen mussten und es waren nur zwei Aufgaben, weshalb ich es komisch fand da schon auszusteigen. Deswegen habe ich das GR dann auch durchgeprüft. War beides scheinbar falsch
Re: Einstellungsjahrgang 2019
Wir hatten zudem die Aufgabe gestellt bekommen zu bewerten, ob bei einer freiwilligen Einwilligung eine Tasche zu durchsuchen ein Eingriff in ein Grundrecht vorliegt. Dieses musste man verneinen, da eine Einwilligung vorlag und somit kein Eingriff vorliegen kann.
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Re: Einstellungsjahrgang 2019
Das ist der Grund, wieso ich diese Klausur insgesamt an einigen Stellen unglücklich gestellt fand.
Im Staatsrechtteil stand ja, dass es sich "vermutlich" um Kokain handelt. Ich habe auch Eigentum abgelehnt, da rechtswidrige Sachen nicht verkehrsfähig sind und bin dann bei allgemeiner Handlungsfreiheit ebenfalls gelandet. Dennoch kann ich nachvollziehen, wenn andere das auch bejaht haben.
Den Eingriffsrechtteil fand ich persönlich auch sehr problemorientiert gestellt. Zweimal Durchsuchung in ER plus Durchsuchung in Staatsrecht war schon sehr einseitig. Dazu ist bei der zweiten Durchsuchung sicherlich sowohl §102 StPO als auch §39 PolG anwendbar.
Die Klausur hatte aus meiner Sicht einige Knackpunkte, die auch aufgrund des langen Sachverhaltes sicher nicht anspruchslos waren, da man nebenbei auch schauen musste, wie andere Maßnahmen (Festnahme, Beschlagnahme) in Verbindung zu den Durchsuchungen standen. Aus meiner Sicht war es keine einfache Klausur mit eindeutigen Lösungen, aber lösbar.
Ergänzung: Habt ihr bei Aufgabe 3 in ER die Belehrung vor der Frage mit dem Auto bejaht oder abgelehnt?
Re: Einstellungsjahrgang 2019
Da stand mutmaßlich und nicht vermutlich!polizist1000 hat geschrieben: ↑Mo 25. Mai 2020, 22:06Das ist der Grund, wieso ich diese Klausur insgesamt an einigen Stellen unglücklich gestellt fand.
Im Staatsrechtteil stand ja, dass es sich "vermutlich" um Kokain handelt. Ich habe auch Eigentum abgelehnt, da rechtswidrige Sachen nicht verkehrsfähig sind und bin dann bei allgemeiner Handlungsfreiheit ebenfalls gelandet. Dennoch kann ich nachvollziehen, wenn andere das auch bejaht haben.
Den Eingriffsrechtteil fand ich persönlich auch sehr problemorientiert gestellt. Zweimal Durchsuchung in ER plus Durchsuchung in Staatsrecht war schon sehr einseitig. Dazu ist bei der zweiten Durchsuchung sicherlich sowohl §102 StPO als auch §39 PolG anwendbar.
Die Klausur hatte aus meiner Sicht einige Knackpunkte, die auch aufgrund des langen Sachverhaltes sicher nicht anspruchslos waren, da man nebenbei auch schauen musste, wie andere Maßnahmen (Festnahme, Beschlagnahme) in Verbindung zu den Durchsuchungen standen. Aus meiner Sicht war es keine einfache Klausur mit eindeutigen Lösungen, aber lösbar.
Ergänzung: Habt ihr bei Aufgabe 3 in ER die Belehrung vor der Frage mit dem Auto bejaht oder abgelehnt?
Zu deiner Frage.
Der Beamte hat nach meiner Sicht alles richtig gemacht. Da die Frau ja auch zu Fuß oder mit öVm zur Wache gefahren sein könnte. Erst als sie sagte, dass sie mit dem Auto fuhr lag der Verdacht einer Straftat vor. Somit kam die Belehrung zum richtige Zeitpunkt..
Aus meiner Sicht wohl gemerkt
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Re: Einstellungsjahrgang 2019
Habe ich auch so begründet. Aber auch da gab es bei uns sehr kontroverse Diskussionen und Argumente, weil wohl auch im Sachverhalt gestanden hätte, dass die Frau ja eine längere Anreise gehabt hätte und das in der kurzen Zeit nur mit dem Auto hätte schaffen können.Thor87 hat geschrieben: ↑Mo 25. Mai 2020, 22:15
Der Beamte hat nach meiner Sicht alles richtig gemacht. Da die Frau ja auch zu Fuß oder mit öVm zur Wache gefahren sein könnte. Erst als sie sagte, dass sie mit dem Auto fuhr lag der Verdacht einer Straftat vor. Somit kam die Belehrung zum richtige Zeitpunkt..
Aus meiner Sicht wohl gemerkt
Re: Einstellungsjahrgang 2019
Ich kenne den genauen SV jetzt nicht, aber woher wissen die PVB welche Wegstrecke in welcher Zeit zurückgelegt wurde oder woher die Frau genau kommt?polizist1000 hat geschrieben: ↑Mo 25. Mai 2020, 22:20
Habe ich auch so begründet. Aber auch da gab es bei uns sehr kontroverse Diskussionen und Argumente, weil wohl auch im Sachverhalt gestanden hätte, dass die Frau ja eine längere Anreise gehabt hätte und das in der kurzen Zeit nur mit dem Auto hätte schaffen können.
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Re: Einstellungsjahrgang 2019
Fand die Klausur wenn ich ehrlich bin im Vergleich mit den Klausuren der letzten Jahre und im Hinblick auf die aktuelle Lage zu schwer.
Einige Sachen hatten wir schlichtweg im Unterricht nicht. Und der ganze Sachverhalt war auch mit seinen Fragen und Besonderheiten so komplex und auch absolut unklar an einigen Stellen.
Ich kann jetzt schon prophezeien, dass hier viele durchgefallen sein werden.
Für diese Klausur habe ich echt kein Verständnis.
Einige Sachen hatten wir schlichtweg im Unterricht nicht. Und der ganze Sachverhalt war auch mit seinen Fragen und Besonderheiten so komplex und auch absolut unklar an einigen Stellen.
Ich kann jetzt schon prophezeien, dass hier viele durchgefallen sein werden.
Für diese Klausur habe ich echt kein Verständnis.
Re: Einstellungsjahrgang 2019
Ich fand den Text ehrlich gesagt auch einfach zu komplex. So viele Sachen die einfach nicht gebraucht wurden und in die Irre führen sollten.
Aber der ER Teil ist mir dennoch sehr leicht gefallen, da konnte ich es gut filtern. Nur den Staatsrechtsteil fand ich wie gesagt echt bescheiden.
Naja mal sehen wie die ausfallen werden. Müssen und erst mal noch etwa gedulden.
Aber der ER Teil ist mir dennoch sehr leicht gefallen, da konnte ich es gut filtern. Nur den Staatsrechtsteil fand ich wie gesagt echt bescheiden.
Naja mal sehen wie die ausfallen werden. Müssen und erst mal noch etwa gedulden.
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