Farbenblind - kann ich mich bewerben?

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Farbenblind - kann ich mich bewerben?

Beitragvon Polli » Mi 14. Apr 2004, 22:21

Aktualisiert, am 05.01.2014


Hi Leute,

als Polizist braucht man ein gutes Farbsehen. :juggle:

Da verfolgt man nachts ein Fahrzeug und soll z. B. erkennen,
welchen Rotfarbton dieses Fahrzeug hatte,
weil es im Strafverfahren beweiserheblich sein kann.

Schokoladenflecken auf einem Teppich werden mit Blutspuren verwechselt....

Der Farbsinn wird z. B. mit Ishihara-Tafeln oder Velhagen Tafeln überprüft.
Hier zwei Beispiele:

Bild
12


Bild
6


Bei der Farbenblindheit gibt es einen s. g. Anomaliewert.

Für den Polizeiberuf gilt, wer eine Farbensinnstörung aufweist, ist
polizeidienstuntauglich (PDU).


Bei einer
Grünschwäche spricht man von einer Deuteranomalie.

Die
Rotschwäche nennt man Protanomalie.


Wer Zweifel an seiner Farbtüchtigkeit hat, kann dieses z. B.
durch einen Sehtest beim Augenarzt feststellen lassen.

Dabei macht es Sinn, vorher den Augenarzt zu fragen :telefon:
ob er ein Gerät zur Bestimmung des Anomaliewertes hat :!:


Auch wer bei einer Farbsinnsstörung einen scheinbar ausreichenden
Anomaliewert (durch einen Augenarzt geprüft) nachweisen kann,
muss bei der polizeiärztlichen Untersuchung trotzdem die Farbtafeln
(Ishihara-Tafeln, Velhagen Tafeln) erkennen können.
Denn - werden mehr als 2 Farbtafeln nicht gelesen oder
bei mehr als 3 Farbtafeln Lesefehler gemacht, muss damit rechnen, abgelehnt zu werden. :sad:


http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... PQ&cad=rja



Wer Lust bekommen hat, mal so einen Sehtest zu machen,

hier ein link zu einem Farbsehtest. :cool:


bitte draufklicken :mrgreen:

Viel Spass dabei :-)


P.S:

Man hat entweder eine Rotschwäche, oder eine Grünschwäche.

Ganz selten kann man auch Rot- und Grünschwach sein...

Die Mädels haben selten Probleme damit,
da diese Sehschwäche auf dem Y Chromosom vererbt wird. :!:

Ja, ja die Kromsoms... :mrgreen:

Ich drücke allen die Daumen, dass niemand eine Farbschwäche hat.


Gruß ;)
Zuletzt geändert von Polli am So 29. Jul 2007, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.

AMFA
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Farbenblind - welche Grenzwerte gibt es....

Beitragvon AMFA » Do 22. Apr 2004, 22:49

Ein kleiner Fehler in deinem Text:

Die Sehschwäche wird nicht auf dem Y Chromosom übertrage, weil dann könnten Frauen diese Sehschwäche gar nicht haben, jedenfalls kenn ich keine Frau mit Y Chromosom :)

Der Gendefekt der dafür verantwortlich ist, sitzt rezessiv auf dem X-Geschlechtschromosom.
Da Männer aber nur 1 X Geschlechtschromosom haben können sie das rezessive Gen nicht ausgleichen.
Frauen haben immer noch die Chance durch ein gesundes X Gen der Sehschwäche zu entgehen.

Wollt ich nur gerade mal loswerden ( tz ich mit meinem Bio GK *g*)


MFG
AMFA

PS:
Ich arme Drecksau hab nen Anomaliewert von 2,1 und darf nicht zur Polizei, aber ich hab gelesen, dass es bei den entsprechenden Test, je nach Tagesform enorme Unterschiede geben kann ( teilweise bis zuz 1,0).
Deshalb werd ich es nächstes Jahr vielleicht nochmal versuchen.


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