"ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Moderator: schutzmann_schneidig
"ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Hallo zusammen,
bekanntlich haben die beiden größten Polizeigewerkschaften in Deutschland aufgrund eines taz-Artikels, in welchem gegen Polizeibeamte gehetzt wird, Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Was dabei rumkomt, wird sich zeigen.
Jedenfalls habe ich mich in diesem Zuge gefragt, ob denn durch das öffentliche Verbreiten der "ACAB"-Parole nicht auch ein § 130 StGB verwirklicht sein könnte. Dass es, sofern kein näher eingegrenzter Personenkreis betroffen ist, keine Beleidigung ist, hat das Bundesverfassungsgericht ja bereits entschieden. Aber dort ging es eben nur um den § 185 StGB, nicht um den § 130 StGB.
Habt ihr mit solchen Anzeigen schon Erfahrungen gesammelt?
bekanntlich haben die beiden größten Polizeigewerkschaften in Deutschland aufgrund eines taz-Artikels, in welchem gegen Polizeibeamte gehetzt wird, Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Was dabei rumkomt, wird sich zeigen.
Jedenfalls habe ich mich in diesem Zuge gefragt, ob denn durch das öffentliche Verbreiten der "ACAB"-Parole nicht auch ein § 130 StGB verwirklicht sein könnte. Dass es, sofern kein näher eingegrenzter Personenkreis betroffen ist, keine Beleidigung ist, hat das Bundesverfassungsgericht ja bereits entschieden. Aber dort ging es eben nur um den § 185 StGB, nicht um den § 130 StGB.
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Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
siehst du denn den Tatbestand erfüllt?
Im Gegensatz zum taz Artikel ??
Im Gegensatz zum taz Artikel ??
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Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Ziemlich frische Entscheidung des OLG Köln ohne Quellenüberprüfung:
https://www.damm-legal.de/olg-koeln-pau ... etzung-dar
https://www.damm-legal.de/olg-koeln-pau ... etzung-dar
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Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Zu diskutieren wäre, ob acab ein angriff auf die Menschenwürde ist ?
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Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Unbedingt...wobei ich die letzte Entscheidung da auch nicht zwingend verortet hätte.
Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Ja, durchaus. Dass Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe unter "Teile der Bevölkerung" fallen, ist von der Rechtsprechung anerkannt. Und diese "Teile der Bevölkerung" pauschal als "Bastarde" zu bezeichnen, ist ein "Beschimpfen", wenn nicht sogar ein "böswilliges Verächtlichmachen".Controller hat geschrieben: ↑Do 18. Jun 2020, 22:27siehst du denn den Tatbestand erfüllt?
Im Gegensatz zum taz Artikel ??
Es stellt sich für mich nur die Frage, warum es zu diesem Fall keine Rechtsprechung gibt (oder konnte ich nur keine finden ?). Der § 130 StGB ist ja nicht gerade neu, ebensowenig wie "ACAB".
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Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... -130-stgb/
https://www.juris.de/jportal/portal/t/1 ... hricht.jsp
https://www.juris.de/jportal/portal/t/1 ... hricht.jsp
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- DocSnuggles
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Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Moin,
tatsächlich lässt sich über den Tatbestand bezgl. ACAB trefflich diskutieren, aber in dem "Bericht" ist der eigentliche Tiefschlag der Verweis auf die Mülldeponie. In meinen Augen ist das an Entwürdigung und auch Entmenschlichung nicht zu überbieten.
Doc
tatsächlich lässt sich über den Tatbestand bezgl. ACAB trefflich diskutieren, aber in dem "Bericht" ist der eigentliche Tiefschlag der Verweis auf die Mülldeponie. In meinen Augen ist das an Entwürdigung und auch Entmenschlichung nicht zu überbieten.
Doc
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
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Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Bei dem Artikel bleibt - wie so oft - nur der 128 OWiG übrig, mein absoluter Lieblingsauffangtatbestand...
OT, zum Artikel: 1. hätte man den in meinen Augen einfach in seiner Blase verblubben lassen sollen, diese ganze PR für die TAZ ist es doch nicht wert...
2. wollen die TAZ und die Autorin damit gar nicht beleidigen oder „verhetzen“ oder so - das Problem ist: die meinen das tatsächlich ernst und glauben selber was sie da schreiben!!
Edit: natürlich war der 118 gemeint
OT, zum Artikel: 1. hätte man den in meinen Augen einfach in seiner Blase verblubben lassen sollen, diese ganze PR für die TAZ ist es doch nicht wert...
2. wollen die TAZ und die Autorin damit gar nicht beleidigen oder „verhetzen“ oder so - das Problem ist: die meinen das tatsächlich ernst und glauben selber was sie da schreiben!!
Edit: natürlich war der 118 gemeint
Zuletzt geändert von Schandi00 am Mi 18. Nov 2020, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
- Ghostrider1
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Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Es steht dir frei, diese Frau anzuzeigen.DocSnuggles hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 10:58Moin,
tatsächlich lässt sich über den Tatbestand bezgl. ACAB trefflich diskutieren, aber in dem "Bericht" ist der eigentliche Tiefschlag der Verweis auf die Mülldeponie. In meinen Augen ist das an Entwürdigung und auch Entmenschlichung nicht zu überbieten.
Doc
Ich fand den Artikel auch unter aller Sau.
ACAB als 130er wurde meiner Kenntnis nach schon paar mal probiert, aber ging nicht durch. Da "die Polizei" als Gruppe nicht durchging. Da bin ich mir aber nicht sicher.
Eine Ordnungsämter sind bei der 118 OwiG mitgegangen.
- DocSnuggles
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Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Hat das die GDP und die andere Gurkentr... äh... Gewerkschaft das nicht schon getan?Ghostrider1 hat geschrieben: ↑Sa 20. Jun 2020, 15:14Es steht dir frei, diese Frau anzuzeigen.DocSnuggles hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 10:58Moin,
tatsächlich lässt sich über den Tatbestand bezgl. ACAB trefflich diskutieren, aber in dem "Bericht" ist der eigentliche Tiefschlag der Verweis auf die Mülldeponie. In meinen Augen ist das an Entwürdigung und auch Entmenschlichung nicht zu überbieten.
Doc
Ich fand den Artikel auch unter aller Sau.
.
Aber tatsächlich lohnt es mMn die Aufregung nicht. Das verschafft dem Verfasser von der taz nur Publicity....
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Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Das mag sein. Es mag auch sein, dass das von ihnen intendiert war. Das unkommentiert stehen zu lassen und damit zuzulassen, dass sich so etwas unwidersprochen in den gesellschaftlichen Diskurs einschleicht, ist jedoch die denkbar schlechteste Alternative.DocSnuggles hat geschrieben: ↑So 21. Jun 2020, 07:35Das verschafft dem Verfasser von der taz nur Publicity....
Entschiedener und laut wahrnehmbarer Widerspruch auf breiter Ebene, sowohl seitens der Polizei, politischer Entscheidungsträger und gesellschaftlicher Meinungsbildner sowie eine hoffentlich entsprechende Würdigung seitens der Justiz, ist hier deutlich angezeigt.
Dass das auch zur Publicity beiträgt und vielleicht das Ego der amseligen Verfasser streichelt...? Sei's drum.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Das ist doch „gesellschaftlicher Diskurs“ seit 68. Nur dank www/SM halt etwas „lauter“/sichtbarer, bzw klinken sich neben den ideologischen noch ein paar Ahnungslose mit ein...
Re: "ACAB" gem. § 130 StGB strafbar?
Nach den beiden Gewerkschaften hat nun auch Horst Seehofer angekündigt, Anzeige gegen die Verfasserin des Artikels zu erstatten:
https://www.bz-berlin.de/berlin/horst-s ... mnistin-an
https://www.bz-berlin.de/berlin/horst-s ... mnistin-an
________NRW________
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