Arme Bundeshauptstadt.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
https://www.bz-berlin.de/berlin/neukoel ... du-wichser
Freut mich, sowas mal von unserem Innensenator zu lesen.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
War das wirklich abseits vom Gekeife der Idioten auf Twitter eine Diskussion?
Kein Cop
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Durchaus, unter anderem war es der BZ sogar einen eigenen Artikel wert.
Unabhängig davon bleibt es eine gute Aussage von Herrn Geisel.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Um zur o. g. Schlussfolgerung zu kommen, musste der RRG- Senat erst dieses Gesetz verabschieden? Der Senat verfügte zuvor über keine entsprechende Statistik?Berliner Gesetz gilt seit einem Monat Nur fünf Beschwerden über Polizei wegen Diskriminierung
Der große Ansturm bei der Polizei nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz bleibt bislang aus. Auch andere Behörden berichten von wenigen Fällen.
Einen Monat nach Inkrafttreten der viel diskutierten Regelung zählte die Polizei fünf Eingaben von Menschen, die sich aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert fühlen.
Ein Polizeisprecher sagte am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die Beschwerden beträfen eine Kontrolle wegen des Verdachts einer Straftat, eine körperliche Durchsuchung, eine vermeintlich verzögerte Auskunft und in zwei Fällen die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Alle Beschwerden würden geprüft.
(....)
„Die geringen Fallzahlen der ersten Wochen zeigen, dass die Berliner Verwaltung nicht diskriminiert“, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) damals.
https://m.tagesspiegel.de/berlin/berlin ... gle.com%2F
Vielleicht hat es sich in bestimmten Kreisen schlicht noch nicht rumgesprochen, wie man mit relativ wenig Aufwand den Behörden das Leben schwer machen kann?
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Interessant wäre jetzt, wie lange sich dieses Ritual halten konnte, bis da einer die Bremse gezogen hat.
https://www.bz-berlin.de/berlin/meine-m ... er-polizei
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Interessante Rechtsauffassung der Polizeipräsidentin. 3 Juristen = 4 (Rechts) MeinungenAngriff vor Rigaer Straße 94
Berlins Innensenator und Polizeipräsidentin wegen „Strafvereitlung“ angezeigt!
Der Hausverwalter und der Eigentümer-Anwalt des teil-besetzten Hauses Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain haben Anzeige gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik erstattet.
Wie das ARD-Magazin „Kontraste“ und rbb24 berichten, werde in der Anzeige dem Senator und der Polizeipräsidentin „Strafvereitelung im Amt“ vorgeworfen!
Hintergrund der Anzeige ist der Angriff mehrerer Autonomer auf den Hausverwalter sowie den Anwalt des Eigentümers der Rigaer Straße 94 am 13. Juli 2020.
Im Fall geplanter Durchsuchungen müsse überdies auch die Polizeipräsidentin ihr Einverständnis geben. Diese Anordnung gilt ausschließlich für linke Objekte und für keinen anderen Kriminalitätsschwerpunkt. Polizisten sprechen gegenüber Kontraste von einer „Sonderrechtszone“, die die Polizeiführung damit für linke Straftäter eingeführt habe.
Polizeipräsidentin Slowik weist den Vorwurf der Strafvereitelung vehement von sich: Bei Gefahr für Leib und Leben gebe es für jeden Polizeibeamten die Möglichkeit und Pflicht, unmittelbar tätig zu werden.
Im Fall des 13. Juli sei überdies der Zugang durch eine Stahltür verriegelt gewesen, was einen Durchsuchungsbeschluss notwendig gemacht habe.
Dem widersprechen allerdings mehrere Rechtsexperten:
► Oberstaatsanwalt Ralph Knispel von der Vereinigung Berliner Staatsanwälte kritisiert das Vorgehen: „Da hier Gefahr im Verzug gegeben war, sind auch Betreten von Wohnungen und Durchsuchungen geboten“, so Knispel. Um Straftäter „auf frischer Tat“ zu verfolgen, sehe das Gesetz auch vor, „Räumlichkeiten gegen den Willen von Personen zu betreten.“
► Der Strafrechts-Experte Professor Martin Heger kritisiert die Anordnung, da sie die Strafverfolgung im Falle von Gefahr im Verzug erst einmal stoppe. Faktisch habe man „die Situation einer Strafvereitelung.“
► Auch der ehemalige Direktionsleiter und Polizeirechtsexperte Professor Michael Knape spricht von einem „Anfangsverdacht auf Strafvereitelung im Amt“.
https://www.bz-berlin.de/berlin/berlins ... eigt%3famp
Zuletzt geändert von Knaecke77 am Fr 7. Aug 2020, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
LTO meldet:
GenStA Berlin schaltet sich ein
Staatsanwalt bei Ermittlungen zu rechtsextremer Anschlagserie befangen?
Eine Anwältin ist in Akten auf eine brisante Aussage gestoßen, die Generalstaatsanwaltschaft zieht alle Ermittlungsverfahren zu einer rechtsextremen Anschlagserie in Berlin-Neukölln an sich. Lief in der Berliner Justiz jahrelang etwas schief?
https://www.lto.de/recht/justiz/j/berli ... 0017863597
GenStA Berlin schaltet sich ein
Staatsanwalt bei Ermittlungen zu rechtsextremer Anschlagserie befangen?
Eine Anwältin ist in Akten auf eine brisante Aussage gestoßen, die Generalstaatsanwaltschaft zieht alle Ermittlungsverfahren zu einer rechtsextremen Anschlagserie in Berlin-Neukölln an sich. Lief in der Berliner Justiz jahrelang etwas schief?
https://www.lto.de/recht/justiz/j/berli ... 0017863597
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Neues vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne)
Die grüne Agenda wird in Berlin ohne Rücksicht auf Verluste weiter durchgedrückt. Kopf-tuchtragende Richterinnen und Polizeibeamtinnen sind für mich mit einem in religionsfragen neutralen Staat nicht vereinbar. Ich befürchte, dass Hr. Behrendt und Teile des linken Spekt-rums sich mit diesem ersten Schritt nicht zufriedengeben werden. Es würde mich nicht wun-dern, wenn der Justizsenator demnächst auch fertig ausgebildete Richterinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal bzw. Polizeibeamtinnen mit Kopftuch in Uniform erlauben bzw. dafür sorgen will, dass dies erlaubt wird.
Es entbehrt nicht einer gewissen Komik (oder eher Tragik?), dass gerade Teile des progressiven Establishments Forderungen der orthodoxen Islamverbände aufgreifen und wie jetzt geschehen auch umsetzen. Der Einfluss Ankaras und Riads auf Teile der Verbände sind offensichtlich. Mit solchen Aktionen befördern die Grünen m.M.n eben gerade nicht "Vielfalt" und "Differenz“, sondern gerade das Gegenteil davon.
In einem multiethnischen und multireligiösen und in weiten Teilen auch atheistisch geprägten Staat wie Deutschland benötigen wir Staatsdiener die ihre Aufgabe tatsächlich (religions)neutral ausüben. Das Kopftuch steht für mich gerade nicht für weltanschauliche Neutralität.
"Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert, nicht mit schlechten."
Zitat von George Bernard Shaw
Eklat bei Rot-Rot-Grün in Berlin Justizsenator erlaubt angehenden Staatsanwältinnen Kopftuch im Gerichtssaal
Wegen einer Straftat vor Gericht – und die Vertreterin der Anklage mit Kopftuch? Darauf müssen sich mutmaßliche Straftäter, egal ob Atheist, Jude oder Christ, jetzt in Berlin einstel-len. Auch bei einem Nachbarschaftsstreit könnten sich Kontrahenten im Zivilprozess zeitwei-se einer Richterin mit Kopftuch gegenüber sitzen. Was bislang als unmöglich galt, weil der Staat zur Neutralität verpflichtet ist, ist seit 1. August in Berlin erlaubt.
(....)
CDU-Rechtsexperte Sven Rissmann unterstellt dem Justizsenator, "Fakten schaffen zu wollen“. Ein Kopftuch bei Staatsdienern, zumal im Kernbereich der Staatsgewalt bei Justiz und Polizei, sei politisch und gesellschaftlich nicht gewollt.
Der fraktionslose Einzelabgeordnete Marcel Luthe (mit FDP-Parteibuch) sagt: „Ideologie und Recht gehören niemals zusammen. Wenn dem Justizsenator die persönliche Ideologie wich-tiger ist als die staatliche Pflicht zur Neutralität, dann gehört er nicht in den Staatsdienst.“
Die rot-rot-grüne Regierungskoalition ist ohnehin entzweit nach dem Urteil des Bundesar-beitsgerichtes. Mit der Erlaubnis von Kopftüchern bei Referendarinnen wird die Debatte um das Neutralitätsgesetz wieder angeheizt.
Die SPD pocht auf das Neutralitätsgebot des Staates – gerade vor Gericht oder bei der Polizei. Die Sozialdemokraten befürchten einen politischen Dammbruch.
(....)
Grüne und Linke betonen auf Vielfalt in Berlin
Die Grünen dagegen werten Kopftuch tragende Lehrerinnen als Zeichen für die Zukunft im multikulturellen Berlin – damit Kinder „mit Vielfalt und Differenz umzugehen“ lernen. Dazu gehöre ein „diverses Kollegium“ an den Schulen. Mit den Realitäten an den Schulen soll Ak-zeptanz „in der Gesamtgesellschaft“ geschaffen werden.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/ekla ... 53338.html
Die grüne Agenda wird in Berlin ohne Rücksicht auf Verluste weiter durchgedrückt. Kopf-tuchtragende Richterinnen und Polizeibeamtinnen sind für mich mit einem in religionsfragen neutralen Staat nicht vereinbar. Ich befürchte, dass Hr. Behrendt und Teile des linken Spekt-rums sich mit diesem ersten Schritt nicht zufriedengeben werden. Es würde mich nicht wun-dern, wenn der Justizsenator demnächst auch fertig ausgebildete Richterinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal bzw. Polizeibeamtinnen mit Kopftuch in Uniform erlauben bzw. dafür sorgen will, dass dies erlaubt wird.
Es entbehrt nicht einer gewissen Komik (oder eher Tragik?), dass gerade Teile des progressiven Establishments Forderungen der orthodoxen Islamverbände aufgreifen und wie jetzt geschehen auch umsetzen. Der Einfluss Ankaras und Riads auf Teile der Verbände sind offensichtlich. Mit solchen Aktionen befördern die Grünen m.M.n eben gerade nicht "Vielfalt" und "Differenz“, sondern gerade das Gegenteil davon.
In einem multiethnischen und multireligiösen und in weiten Teilen auch atheistisch geprägten Staat wie Deutschland benötigen wir Staatsdiener die ihre Aufgabe tatsächlich (religions)neutral ausüben. Das Kopftuch steht für mich gerade nicht für weltanschauliche Neutralität.
"Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert, nicht mit schlechten."
Zitat von George Bernard Shaw
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Moin,
ich pers. glaube nicht, dass sich die Neutralität eines Staatsdieners an den von ihm getragenen religiösen Symbolen bemessen lässt. Oder anders gesagt - nur weil eine Staatsanwältin (in Ausbildung) ihr Kopftuch im Gerichtssaal niederlegt, ist sie deswegen ja nicht plötzlich weniger gläubig. Die entscheidende Frage ist doch vielmehr, ob ein Staatsdiener, egal welchen Glaubens, bereit ist bei einer möglichen Pflichtenkollision zw. Dienstpflichten und Glauben sich klar für letzteres zu entscheiden. Und ob er diese Haltung auch konsequent vertritt. Ist das der Fall, halte ich das Tragen eines Kopftuches, einer Kippa, eines Kreuzes usw. für grds. völlig unproblematisch und für keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Aus meiner Sicht viel Lärm um Nichts. Und das sage ich als überzeugter Atheist.
Gruß
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ich pers. glaube nicht, dass sich die Neutralität eines Staatsdieners an den von ihm getragenen religiösen Symbolen bemessen lässt. Oder anders gesagt - nur weil eine Staatsanwältin (in Ausbildung) ihr Kopftuch im Gerichtssaal niederlegt, ist sie deswegen ja nicht plötzlich weniger gläubig. Die entscheidende Frage ist doch vielmehr, ob ein Staatsdiener, egal welchen Glaubens, bereit ist bei einer möglichen Pflichtenkollision zw. Dienstpflichten und Glauben sich klar für letzteres zu entscheiden. Und ob er diese Haltung auch konsequent vertritt. Ist das der Fall, halte ich das Tragen eines Kopftuches, einer Kippa, eines Kreuzes usw. für grds. völlig unproblematisch und für keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
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“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Wenn es nur darum ginge, was der Beamte tatsächlich denkt und tut, würde ich Dir Recht geben. Es geht aber eben auch um den bloßen Anschein und den daraus abgeleiteten (wenn auch sicher fast immer unberechtigten) Verdacht der Parteilichkeit.
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Öhm, meinst Du das nicht anders herum?SirJames hat geschrieben: ↑Fr 4. Sep 2020, 08:27Die entscheidende Frage ist doch vielmehr, ob ein Staatsdiener, egal welchen Glaubens, bereit ist bei einer möglichen Pflichtenkollision zw. Dienstpflichten und Glauben sich klar für letzteres zu entscheiden. Und ob er diese Haltung auch konsequent vertritt. Ist das der Fall, halte ich das Tragen eines Kopftuches, einer Kippa, eines Kreuzes usw. für grds. völlig unproblematisch und für keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Da hast Du vollkommen recht. Mein Fehler.JKM hat geschrieben:Öhm, meinst Du das nicht anders herum?SirJames hat geschrieben: ↑Fr 4. Sep 2020, 08:27Die entscheidende Frage ist doch vielmehr, ob ein Staatsdiener, egal welchen Glaubens, bereit ist bei einer möglichen Pflichtenkollision zw. Dienstpflichten und Glauben sich klar für letzteres zu entscheiden. Und ob er diese Haltung auch konsequent vertritt. Ist das der Fall, halte ich das Tragen eines Kopftuches, einer Kippa, eines Kreuzes usw. für grds. völlig unproblematisch und für keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Die Neutralität der Berliner Polizei war aber angeblich schon nicht mehr gegeben, als während einer Fußball-WM oder -EM schwarz-rot-goldene Wimpelchen und Flaggen vereinzelt an Einsatzfahrzeugen zu erkennen waren.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Moin,SirJames hat geschrieben: ↑Fr 4. Sep 2020, 08:27Moin,
ich pers. glaube nicht, dass sich die Neutralität eines Staatsdieners an den von ihm getragenen religiösen Symbolen bemessen lässt. Oder anders gesagt - nur weil eine Staatsanwältin (in Ausbildung) ihr Kopftuch im Gerichtssaal niederlegt, ist sie deswegen ja nicht plötzlich weniger gläubig. Die entscheidende Frage ist doch vielmehr, ob ein Staatsdiener, egal welchen Glaubens, bereit ist bei einer möglichen Pflichtenkollision zw. Dienstpflichten und Glauben sich klar für letzteres zu entscheiden. Und ob er diese Haltung auch konsequent vertritt. Ist das der Fall, halte ich das Tragen eines Kopftuches, einer Kippa, eines Kreuzes usw. für grds. völlig unproblematisch und für keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Aus meiner Sicht viel Lärm um Nichts. Und das sage ich als überzeugter Atheist.
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natürlich kommt es in erster Linie auf die innere Einstellung und das Einstehen für die FDGO an. Vollkommen richtig.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist m. M.n. allerdings auch die Außenwirkung des Amtsträgers in Robe oder Uniform.
Für mich als Katholik ist Glauben eine Privatangelegenheit. Ich käme nie auf die Idee, mit einem "Bischofskreuz" über dem Uniformhemd zum Dienst zu erscheinen.
Als Staatsdiener im Gerichtssaal, auf der Polizeiwachen oder im Zollamt etc. arbeiten wir für letztendlich für den Souverän, den Bürger.
Der Bürger hat meiner Überzeugung nach das Recht, im Amt oder im Gerichtssaal nicht mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden. Manche Bürger empfinden religiöse Symbole nun mal als Zumutung. Natürlich bedeutet dies auch im Umkehrschluss, daß Kreuze in Gerichtssaal oder im Klassenzimmer abgenommen werden müssen/sollten.
Beim Kopftuch selbst handelt es sich ja bekanntlich nicht (nur) um ein modisches Accessoire, sondern um ein teilweise sehr umstrittenes Symbol, dass für viele (Frauen) ganz unterschiedliche Bedeutung hat. Die einen tragen es freiwillig als Zeichen ihres Glaubens, manche evtl. als Zeichen der Abgrenzung von der Mehrheitsgesellschaft und dem westlichen Lebensstil und für viele Frauen, vor allem in der islamischen Welt, steht es schlicht für Unterdrückung und Bevormundung durch Männer.
Vor diesem Hintergrund halte ich es nicht für unzumutbar, dass Amtsträger während des Dienstes keine religiösen Symbole tragen, sondern ihren Glauben zuhause und in den jeweiligen Gotteshäusern praktizieren.
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