www.rnd.deKündigung nach Nazi-Sprüchen: Polizeianwärter siegt vor Gericht und wird weiter ausgebildet
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Ein Anwärter einer Polizeihochschule im brandenburgischen Oranienburg, der wegen rechtsextremistischer Aussagen der Hochschule verwiesen wurde, muss weiter ausgebildet werden.
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Der 26-jährige Anwärter des gehobenen Vollzugsdienstes war während einer Übung aufgefordert worden, mithilfe des Funkalphabets den Namen eines Kollegen zu buchstabieren. Daraufhin gab der Student durch: “Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer” – beziehungsweise “Genozid”. Die Angaben dazu sind unklar. Gegen die sofortige Entlassung, die auf den Vorfall folgte, legte der Mann Widerspruch ein – dem gab das Gericht nun statt.
Die Hochschule wehrt sich nun gegen den richterlichen Beschluss. Wer solche Sprüche mache, habe “in unseren Reihen nichts verloren”, sagt Präsident Rainer Grieger. Der Entlassene, der seit April 2019 an der Hochschule in Oranienburg lernt, sei “charakterlich nicht geeignet” zum Polizeiberuf.
Auf Anfrage der “MAZ” erklärte Gerichtssprecher Ruben Langer die Eilentscheidung wie folgt: “Die Frage ist, ob die Äußerung Ausdruck einer Gesinnung war oder eine einmalige Sache, die keinen hinreichenden Rückschluss auf die Persönlichkeit zulässt.” Dies habe das Land ungenügend dargelegt. Mangels größeren Publikums habe die Äußerung außerdem keine “weiter gehende Außenwirkung” gehabt, heißt es in dem Beschluss.
Sofortige Entlassung bei nicht ausreichend begründeter charakterlicher Ungeeignetheit rechtswidrig
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- schutzmann_schneidig
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Sofortige Entlassung bei nicht ausreichend begründeter charakterlicher Ungeeignetheit rechtswidrig
Gem. Beschluss des VG Potsdam vom 20.08.2020 war die sofortige Entlassung eines Polizeianwärters aufgrund nicht ausreichend begründeter charakterlicher Ungeeignetheit und, falls es mehrere Vorfälle gegeben haben sollte, nicht ausreichender Dokumentation rechtswidrig.
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Re: Sofortige Entlassung bei nicht ausreichend begründeter charakterlicher Ungeeignetheit rechtswidrig
ui,
nach dem ersten Lesen kommt einem natürlich die Galle hoch
danach überdenkt man die Argumentation des Gerichts
Punkt 2 und die Außenwirkung nun ja, eine Außenwirkung gut zu begründen und darzulegen dürfte kein Buch mit 7 Siegeln sein.
nach dem ersten Lesen kommt einem natürlich die Galle hoch
danach überdenkt man die Argumentation des Gerichts
und daran kommt man zumindest bei Punkt 1 wohl nicht vorbei.
1. “Die Frage ist, ob die Äußerung Ausdruck einer Gesinnung war oder eine einmalige Sache, die keinen hinreichenden Rückschluss auf die Persönlichkeit zulässt.” Dies habe das Land ungenügend dargelegt.
2. Mangels größeren Publikums habe die Äußerung außerdem keine “weiter gehende Außenwirkung” gehabt,
Punkt 2 und die Außenwirkung nun ja, eine Außenwirkung gut zu begründen und darzulegen dürfte kein Buch mit 7 Siegeln sein.
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Re: Sofortige Entlassung bei nicht ausreichend begründeter charakterlicher Ungeeignetheit rechtswidrig
Du hast recht. Allerdings halte ich die nicht bestehende Außenwirkung für kein schlagendes Argument.
Kann doch nicht sein, dass eine entsprechende und nachgewiesene Gesinnung mit mangelnder Außenwirkung relativiert wird.
Kann doch nicht sein, dass eine entsprechende und nachgewiesene Gesinnung mit mangelnder Außenwirkung relativiert wird.
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Re: Sofortige Entlassung bei nicht ausreichend begründeter charakterlicher Ungeeignetheit rechtswidrig
Stimmt,
da hast du Recht !!
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- schutzmann_schneidig
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Re: Anwärter in Brandenburg entlassen
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